Anklage gegen Mann aus Freystadt wackelt
Er saß in Untersuchungshaft, seine Firma ist insolvent, die Konten sind eingefroren. Aber jetzt scheinen die Beweise der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in der Maskenaffäre gegen einen Mann aus Freystadt so dünn zu sein, dass das Landgericht große Bedenken hegt, die Hauptverhandlung zu eröffnen.
2018 hatte der Kommunalpolitiker aus Freystadt noch für den bayerischen Landtag kandidiert, drei Jahre später stand er wegen Betrugs am Pranger. Die Justiz warf ihm und seinem Geschäftspartner vor, elf Millionen Mund-Nase-Masken aus China beschafft und an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verkauft zu haben, obwohl sie nicht die erforderlichen medizinischen Qualitätsstandards erfüllt hätten.
Die Polizei durchsuchte Privaträume, beschlagnahmte Unterlagen, wertete Handydaten und Mails aus und Ende Juni 2021 wurde Untersuchungshaft angeordnet. Zweieinhalb Monate später waren die beiden Verdächtigen wieder auf freiem Fuß, weil inzwischen nur noch der Vorwurf auf versuchten Betrug im Raum stand. Der Haftbefehl blieb aber bestehen, wurde nur außer Vollzug gesetzt. Demnach mussten sich die beiden Geschäftsmänner zweimal pro Woche bei der Polizei melden.
Nach Informationen unserer Zeitung wurde am 23. Dezember nicht nur der Haftbefehl aufgehoben, sondern die Kammer des Landgerichts hat gegenüber der Staatsanwaltschaft angeregt, die Anklage zurückzunehmen und gegebenenfalls nach entsprechenden Nachermittlungen erneut Anklage zu erheben.
Frist für Staatsanwaltschaft
Eine Sprecherin des Landgerichts hält sich zu dem Fall bedeckt, bestätigt aber indirekt diese Informationen: Das Verfahren befinde sich in einem Zwischenverfahren. Die Kammer des Landgerichts müsse entscheiden, ob sie eine Hauptverhandlung eröffne oder nicht. Derzeit laufe eine Frist für die Staatsanwaltschaft, um sich zu kritischen Punkten in der Anklageschrift zu äußern.
Die Haftbefehle seien mit Hinweis auf Paragraf 120 der Strafprozessordnung aufgehoben worden, so die Gerichtssprecherin weiter. Demnach muss ein Haftbefehl aufgehoben werden, sobald die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen und vor allem dann, wenn die U-Haft nicht mehr verhältnismäßig zur Bedeutung der Tat oder der zu erwartenden Strafe ist.
Untersuchungsausschuss: Millionenfach wurden qualitativ minderwertige Schutzmasken ausgegeben.
Ein wesentlicher Punkt der Anklage ist die Tauglichkeit der Masken. Laut Anklage sollen demnach rund 45 Prozent der gelieferten Masken schadhaft gewesen sein, hat unser Medienhaus erfahren. Das Ergebnis kam durch eine Stichprobe zustande, deren Aussagekraft das Landgericht nun offenbar infrage stellt.
Demnach könnte von den 11,4 Millionen Schutzmasken doch nur ein einstelliger Prozentsatz schadhaft gewesen sein. Etwa vier Prozent Ausschuss sind bei Massenware aber zugelassen.
Auch der Vorwurf des bedingten Vorsatzes scheint dem Vernehmen nach zu wackeln – offenbar fehlen auch dafür die Beweise. Haben die beiden Geschäftsleute jedoch nicht vorsätzlich minderwertige Masken an das LGL verkauft, sondern dabei nur grob fahrlässig gehandelt, machen sie sich im Allgemeinen nicht wegen Betrugs strafbar. Ob die betroffenen Masken jetzt überhaupt noch geprüft werden könnten, ist fraglich, denn dem Vernehmen nach ist ihr Verfallsdatum inzwischen abgelaufen.
Auch im Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags wurde die Qualität der gehandelten Masken thematisiert. Die frühere bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml äußerte sich dazu ganz klar: „Jede Maske ist besser gewesen als kein Schutz.“ Im Frühjahr 2020 drohte das Gesundheitssystem zusammenzubrechen. „Es musste einfach gehandelt werden.“
Urkundenfälschung bleibt
Der Feystädter handelte damals und nutzte seine beruflichen Kontakte, um Masken in China zu beschaffen. „Zur Täuschung über die Qualität sollen die Beschuldigten eine gefälschte Bestätigung vorgelegt haben“, hatte die Staatsanwaltschaft angeführt. Diese Urkundenfälschung soll laut Informationen unserer Zeitung ein Anklagepunkt sein, den die Kammer des Landgerichts als unstrittig erachtet.
Während der Freystädter und sein Partner in Haft mussten, laufen die Befragungen des Masken-Untersuchungsausschusses weiter. Die CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein, die Millionen an Provisionen allein für die Vermittlung von Maskendeals verdient haben, wurden vom Bundesgerichtshof vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Sie dürfen ihr Geld behalten. Indessen wurde am Dienstag fürAndrea Tandler, die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs, nun ebenfalls Untersuchungshaftangeordnet. Sie soll 48 Millionen Euro als Provision bekommen haben.
Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten. Da das Verfahren noch läuft, wollten weder er noch sein Anwalt sich dazu äußern.