Nach tödlichem Böller-Unfall am Neujahrstag in Eschlkam: Kommt es zur Anklage?

Im Fall des 18-jährigen Mannes, der in der Neujahrsnacht im Markt Eschlkam nach der Explosion eines illegalen Böllers gestorben war, bei der auch eine 18-jährige Frau schwer verletzt wurde, hat die Polizei ihre Ermittlungen nach einem Monat abgeschlossen. Das teilt ein Sprecher des Landeskriminalamtes in München auf Nachfrage am Donnerstag mit. Wie geht es nun weiter?
Das LKA hatte die Leitung in der Angelegenheit übernommen, da der Böller, der den Ermittlungen zufolge aus dem Ausland stammte und aufgrund seiner Sprengladung in Deutschland auch gar nicht frei verkäuflich gewesen wäre, in die Kategorie Sprengstoff gefallen war. Alle Zeugen seien vernommen worden und die Unterlagen nun auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft nach Regensburg. Auf Nachfrage erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass es vier Wochen dauern könnte, bis entschieden sei, ob Anklage erhoben werde oder nicht. Konkret gehe es um einen Mann, der den Böller zu der Feier im Familienkreis mitgebracht haben soll.
Sollte Anklage erhoben werden, dann aber wohl nicht wegen des tödlich verletzten 18-Jährigen, sondern wegen fahrlässiger Körperverletzung an der 18-Jährigen. Der Tod des Mannes sei ein Unglück, das so nicht vorhersehbar gewesen sei, so der Sprecher. Eine schwere Körperverletzung könnte mit Blick auf die Sprengladung aber vielleicht anzunehmen gewesen sein.