Klärschlamm-Urteil des VG Regensburg wirft in Schwandorf einige Fragen auf

Nach dem Veto des Verwaltungsgerichts Regensburg gegen die Monoverbrennungsanlage in Straubing werden bei der Entsorgung des Klärschlamms die Karten neu gemischt. Oder doch nicht? Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS), der sich an dem Projekt beteiligen wollte, hat Alternativen.
Am 10. Januar hatte das Verwaltungsgericht Regensburg nach einer Klage des Bund Naturschutz und eines Anliegers die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Monoverbrennungsanlage in Straubing aufgehoben. Zuvor war bereits im Juli des vergangenen Jahres ein Anwohner mit einer Klage erfolgreich.
Klärschlamm sollte der Schlamm verfeuert werden
In Straubing sollte vorgetrockneter Klärschlamm aus der Region verfeuert und aus der Asche das Phosphat zurückgewonnen werden. Genau das macht der Gesetzgeber ab 2032 zur Pflicht, um den wertvollen Rohstoff zu sichern. In der bisherigen Praxis ist eine solche Phosphat-Rückgewinnung allerdings noch nicht zwingend ein Thema.
Laut Thomas Knoll, Geschäftsführer des Zweckverbands thermische Klärschlammverwertung (ZTKS), ist die Trocknungsanlage auf dem Gelände des Müllkraftwerks in Schwandorf inzwischen komplett ausgelastet. Im vergangenen Jahr wurden aus dem Verbandsgebiet nach seinen Worten 51000 Tonnen vorgetrockneter Klärschlamm angeliefert, was fast genau der Kapazitätsgrenze entspricht.
Landrat Thomas Ebeling: Treffen Ende Februar
Die rund 12500 Tonnen hochgetrocknetes Material, die bei dem Prozess übrigbleiben, werden laut Knoll zurzeit „europaweit ausgeschrieben“ und als Brennstoff in Zement- oder Kohlekraftwerken eingesetzt – ohne Phosphatabscheidung. Aber auf lange Sicht ist das eben keine Option.
Tut sich durch die Entscheidung des VG Regensburg beim Klärschlamm nun eine Entsorgungslücke auf? Landrat Thomas Ebeling, zugleich ZMS-Verbandsvorsitzender, warnt vor voreiligen Schlussfolgerungen. „Wir müssen uns erst einmal mit unseren Partnern in Straubing zusammensetzen und Gedanken machen. Das ist auch eine Frage des Stils“, sagte er auf Anfrage unserer Zeitung. Ein Treffen sei für Ende Februar terminiert, dann werde man weitersehen.
Nach den Worten von ZMS-Verbandsdirektor und ZTKS-Geschäftsführer Thomas Knoll gibt es für die vollständige Klärschlammentsorgung grundsätzlich mehrere Alternativen. Die erste besteht darin, auf ein erfolgreiches Berufungsverfahren zu setzen. Denn laut Knoll argumentierte das Verwaltungsgericht, „dass das Vorhaben baurechtlich unzulässig“ sei. Entsprechende Mängel wolle die Stadt Straubing aber nach eigenem Bekunden beheben. Kompliziert werde die Angelegenheit dadurch, dass über die Fragen des Wasserrechts erst noch in einem getrennten Verfahren entschieden werde. Ohnehin liege die schriftliche Urteilsverkündung noch nicht vor. „Zurzeit gibt es keine Möglichkeit, abzusehen, ob eine Berufung Sinn macht oder nicht“, fasst Knoll zusammen.
Sollte sich das Projekt in Straubing endgültig zerschlagen, stehen den ZTKS-Mitgliedern nach den Worten des Geschäftsführers verschiedene Wege offen. Variante Nummer eins: Man könnte die bei der Klärschlammtrocknung in Schwandorf anfallenden Restmengen „europaweit ausschreiben“. Vor allem in Norddeutschland gebe es Überkapazitäten an geeigneten Anlagen. Dagegen sprechen laut Knoll die Transportwege.
Auch denkbar: Bau in Eigenregie
Denkbar sei – Variante Nummer zwei – auch eine Beteiligung an einem Vorhaben „an anderer Stelle“, möglicherweise mit einem kommunalen Partner. Und schließlich könnte eine Monoverbrennungsanlage auch „selber an einem geeigneten Standort im Verbandsgebiet“ errichtet werden. „Irgendeinen Tod werden wir sterben müssen“, formuliert es Thomas Knoll. Fest steht zur Stunde eigentlich nur eins: Auf dem Gelände des Schwandorfer Müllkraftwerks wird keine weitere Verbrennungsanlage entstehen. Dafür fehlt nach Angaben des ZMS-Verbandsdirektors schlichtweg der Platz.