JUZ Burglengenfeld: Käufer stehen für Immobilie Schlange – Nutzer appellieren erneut an Stadt

Als sich die Initiative Jugendzentrum im Städtedreieck, die seit 50 Jahren in der Schwandorfer Straße 5 das JUZ betreibt, zuletzt zu den Verkaufsabsichten des Landkreises äußerte, schwang eine Hoffnung mit: Das Geschäft werde scheitern. Keiner wolle die Immobilie übernehmen. Diese Hoffnung könnte schnell schwinden.
Denn das Interesse an der Liegenschaft, die für 570.000 Euro ausgeschrieben wurde, scheint doch beachtlich zu sein. Dies bestätigte auf Anfrage der Pressesprecher des Landratsamts, Manuel Lischka. „Es sind bereits Angebote eingegangen. Um diese prüfen und bewerten zu können, wurde die Immobilie erst einmal wieder aus dem Verkaufsportal genommen“, sagte er.
Erst am 9. Januar hatte die Sparkasse Schwandorf die Vermarktung gestartet. Der Preis orientiert sich an einem Wertgutachten. Die Liegenschaft umfasst ein rund 6000 Quadratmeter großes Grundstück und zwei Gebäudetrakte mit einer Gesamtnutzfläche von 735Quadratmetern.
Brief ist von über 60 Unterstützern unterzeichnet
In einem offenen Brief appelliert das Führungsteam des JUZ einmal mehr an die Stadt, die Schwandorfer Straße 5 selbst zu erwerben. Durch einen Verkauf verlöre nicht nur das JUZ seine Heimat, auch die Bluesfriends und ein Dutzend weiterer Mieter würden verdrängt. Die Stadt und das Städtedreieck würden ein „Stück Kultur, Geschichte und Identität“ einbüßen.
Der Brief ist von über 60 Unterstützern unterzeichnet, darunter auch der Regensburger Stadtrat Stefan Christoph (Grüne) und der stellvertretende Bezirksheimatpfleger Florian Schwemin. Nur rund ein Drittel der Unterzeichner ist allerdings im Kreis Schwandorf zuhause.
Bürgermeister sieht keinen Anlass für erneute Abstimmung
Bürgermeister Thomas Gesche (CSU) erklärte auf eine Anfrage, er werde den Verfassern des Briefes antworten und habe ihn bereits an alle Stadträte weitergeleitet. Er sehe aber keinen Anlass, das Papier in einem Gremium zu behandeln, da zu diesem Thema bereits zwei Beschlüsse existierten. Demnach sei klar, dass das Objekt nicht erworben werde.
Kommunalrechtlich, so der Bürgermeister weiter, sei es unzulässig, über ein und dieselbe Angelegenheit innerhalb eines Jahres erneut abzustimmen. Sollte es jedoch irgendwann einen Antrag mit einem neuen Sachverhalt geben, so sei dieser unter Umständen zu beraten.
Tatsächlich hat die Burgengenfelder Wählergemeinschaft (BWG) kürzlich angekündigt, einen neuen Vorschlag einzubringen. Demnach sollten die Kommunen des Städtedreiecks über den Zweckverband gemeinsam als Käufer auftreten. Das wäre, so räumte Gesche ein, zwar eine neue Lage. Die Mehrheitsverhältnisse dürften sich aber nicht geändert haben.