Petition will Höckes Grundrechte aberkennen lassen – Kann das wirklich funktionieren?

Könnte der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke einen Teil seiner Grundrechte verlieren? Rund 1,4 Millionen Menschen (Stand: 19. Januar) fordern das in einer Online-Petition. Höcke dürfte dann beispielsweise nicht Thüringer Ministerpräsident werden. Doch es bleiben Fragen offen, allen voran eine: Kann das wirklich funktionieren?
Die rechtsextremen Deportationspläne unter anderem von AfD-Mitgliedern polarisieren weiter. Während die Partei weiterhin hohe Umfragewerte hat, wächst auch der Widerstand. Neben tausenden Menschen auf Deutschlands Straßen will eine Online-Petition erreichen, dass dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke zumindest ein Teil seiner Grundrechte entzogen wird. Dadurch könnte er theoretisch daran gehindert werden, politische Ämter wie das des Ministerpräsidenten zu bekleiden. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Was genau bedeutet das eigentlich?
Die Grundrechtsverwirkung – so lautet die offizielle Bezeichnung – soll die Demokratie in Deutschland vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen schützen. Sie gilt als „Ausdruck einer streitbaren Demokratie“, sagt Prof. Dr. Gerrit Manssen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Uni Regensburg. Die Grundrechtsverwirkung diene laut Manssen dazu, dass sich Fehler aus der Weimarer Republik nicht wiederholen und die Demokratie gegen Feinde geschützt wird.
Das ist auch in Artikel 18 des Grundgesetzes verankert: „Wer die Meinungsfreiheit, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.“
Wer also Grundrechte – egal ob strafrechtlich oder geistig – missbraucht, dem würden sie selbst entzogen werden, entweder dauerhaft oder temporär. Höcke könnte also seine Rechte, zu wählen, gewählt zu werden, öffentliche Ämter zu bekleiden oder an Versammlungen teilzunehmen, verlieren. Grundrechte wie die Würde des Menschen oder die Religionsfreiheit bleiben von solch einem möglichen Schritt unberührt.
Trifft das auf Höcke zu?
„Ganz schwierig, er würde den Missbrauch der Grundrechte wohl bestreiten“, sagt Manssen. Eine Ablehnung des Asylrechts sei beispielsweise kein Missbrauch der Grundrechte. Würde Höcke für Deutschland aber offen eine andere Staatsform als die Demokratie fordern, sähe die Lage wieder anders aus.
Wie würde ein solches Verfahren überhaupt ablaufen?
Stets über das Bundesverfassungsgericht. Anträge können der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung stellen, keine Privatpersonen. Im Fall Höcke müsste also erst eine politische Instanz die Petition aufgreifen. Schon das könnte sich als schwierig erweisen, da die Parteien wissen, dass sich ein solcher Antrag gegen einen AfD-Mann negativ auf ihre Wählerstimmen auswirken könnte.
Doch auch für das Bundesverfassungsgericht wäre ein solcher Antrag „keine angenehme Aufgabe“, wie Manssen sagt. Zum einen, weil auch das Gericht seinen Ruf, unabhängig zu sein, riskiere. Zum anderen, weil sich das Verfahren über Jahre ziehen könne. Erst nach einer Äußerung des Betroffenen und einem Vorverfahren zur Prüfung des Sachverhalts könnte eine Verhandlung vorbereitet werden. Eine Grundrechtsverwirkung bis zur Thüringer Landtagswahl im September gilt damit als ausgeschlossen.
Warum ausgerechnet Höcke und nicht etwa Weidel oder Chrupalla?
Alice Weidel und Tino Chrupalla sind immerhin die Bundessprecher und damit auch die führenden Politiker der Partei. Doch was nach außen hin eindeutig erscheinen mag, ist parteiintern längst nicht so klar. Dort sehen viele in Höcke den heimlichen Kopf der AfD, insbesondere aufgrund seiner Beliebtheit und Verbundenheit im rechtsextremen „Flügel“ der Partei.
Schon 2019 hat ein Gericht entschieden, dass Höcke als „Faschist“ bezeichnet werden darf. Höckes Thüringer AfD-Landesverband stuft der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem ein. Das Ziel der Petition ist also klar: Mit Björn Höcke soll zwar nicht der offizielle, dafür aber der radikale Kopf der AfD daran gehindert werden, noch mehr Macht zu bekommen.
Wie stehen die Chancen eines Verwirkungsverfahrens?
Prof. Dr. Manssen zeigt sich im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern skeptisch. „Man darf die Rolle des Rechts nicht überschätzen“, sagt er und weist daraufhin, dass es nur bedingt Möglichkeiten gebe, „wenn so viele Leute radikale Parteien wählen.“ Außerdem seien die vier bisherigen Verwirkungsverfahren alle gescheitert.
Man mache Höcke „zum Märtyrer“, sollten ihm tatsächlich die Grundrechte aberkannt werden. „Die Vorstellung, dass man viel damit erreicht, wenn man einen einzelnen Repräsentanten der Partei aus dem Verkehr zieht, ist ein bisschen naiv“, schätzt Manssen die Lage ein. „Ein Erfolg würde also nicht viel bringen und ein Misserfolg wäre eine Katastrophe.“ Denn dann würde sich Höcke durch ein offizielles Gericht bestätigt sehen.
In der aktuellen Debatte sieht Manssen viel mehr einen Symbolcharakter: „Die derzeitige Aufbruchstimmung im Land ist gut“, sagt er und hofft auf einen inhaltliche Auseinandersetzung mit der Partei.

