Kurzer Prozess nach Schlammattacke: 68-Jähriger muss für Angriff auf Nabburgs Bürgermeister zahlen

Von Jan Lange · 18. Januar 2024 um 16:16

Fünfeinhalb Stunden waren am Amtsgericht Schwandorf für die Verhandlung der Schlammattacke auf Nabburgs Bürgermeister Frank Zeitler (CSU) eingeplant. Die waren aber gar nicht nötig: Der Prozess am Donnerstag war bereits nach einer halben Stunde beendet.

Die Tat hatte im Frühjahr 2023 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Der 68-Jährige war am späten Vormittag des 24. März in das Büro des Rathauschefs spaziert, um mit ihm über die Kündigung seines Pachtvertrages für das von ihm betriebene Camp an der Naab zu sprechen. Zudem ärgerte er sich, dass ihm die Stadt das Wasser fürs Camp abgestellt hatte. Nach dem Gespräch schüttete er einen 15-Liter-Eimer mit Klärschlamm, den er sich zuvor in der Kläranlage besorgt hatte, im Amtszimmer aus und traf dabei auch den Bürgermeister.

Diesen Ablauf bestätigte der Mann, der aus dem Landkreis Tirschenreuth stammt, bereits kurz danach der MZ. Am Donnerstag fand sich der 68-Jährige im Amtsgericht Schwandorf wieder. Er hatte gegen den Strafbefehl wegen Beleidigung und Sachbeschädigung über 90Tagessätze zu je 50 Euro Einspruch eingelegt. Der wurde nun unter dem Vorsitz von Richterin Christina Richter verhandelt.

Verteidiger verlas Erklärung seines Mandaten

Der Beschuldigte ließ über seinen Anwalt Frank-Ulrich Kühn eine Erklärung verlesen, in der er den ihm vorgeworfenen Sachverhalt als nicht zutreffend beschrieb. Er hätte nie die Absicht verfolgt, den Rathauschef zu beleidigen. Den Eimer Klärschlamm, den er bei sich trug, habe er nur geholt, um dem Bürgermeister deutlich zu machen, was die Abstellung des Wassers für sein Camp bedeute, hieß es in seiner Erklärung. Weil Zeitler die Kündigung des Pachtvertrages nicht zurücknehmen wollte, habe er den Eimer mit Klärschlamm in Richtung Schreibtisch ausgeschüttet.

Wenn man Scheiße auf einen Tisch schütte, spritze das überall hin, fand die Richterin. Dass keine Beleidigung vorliegen soll, sei für ihn fernliegend, erklärte Staatsanwalt Jakub Uhlik. Der Beschuldigte habe billigend in Kauf genommen, den Bürgermeister zu treffen. Das sei herabwürdigend, also eine Beleidigung. Richterin Christina Richter machte dem Beschuldigten deutlich, dass er, wenn er an seinem Einspruch festhalte, auch zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden könnte. Er würde dann als vorbestraft gelten.

Einspruch auf Höhe der Tagessätze beschränkt

Wie Verteidiger Kühn erklärte, habe er sich mit seinem Mandanten vor der Verhandlung darüber abgestimmt, dass er nicht als Vorbestrafter gelten wolle. Das wäre bei dem vorliegenden Strafbefehl über 90 Tagessätze nicht der Fall.

Aus dem Grund beschränkte der 68-Jährige nach Rücksprache mit seinem Anwalt den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze. Damit akzeptierte er aber auch den Tatvorwurf der Beleidigung sowie die Anzahl der Tagessätze. Nachdem der Staatsanwalt ebenfalls dieser Beschränkung zugestimmt hatte, verzichtete die Richterin auf die Aussagen der Zeugen. Zu denen gehört auch der betroffene Bürgermeister sowie die ehemalige Vorzimmerdame und Rathausmitarbeiter.

Die Richterin befragte den 68-Jährigen noch zu seiner finanziellen Situation. Er bekomme eine kleine Rente, von der er sich und seine Frau versorge, so der Beschuldigte.

68-Jähriger ist zu Schadensersatz bereit

Staatsanwalt Jakub Uhlig forderte angesichts der finanziellen Situation eine Tagessatzhöhe von 20 Euro. Verteidiger Kühn fand den Vorschlag in Ordnung und so konnte die Richterin nach kurzer Unterbrechung ihr Urteil verkünden: Der 68-Jährige wurde zu 90 Tagessätzen a 20Euro verdonnert. Insgesamt muss er also 1800 Euro zahlen. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens.

Zudem will der Beschuldigte den durch seine Schlammattacke entstandenen Schaden ersetzen, wie er in der Verhandlung ankündigte. Das sind 400Euro Sachschaden an der Kleidung des Bürgermeisters sowie knapp 378 Euro für die Reinigung des Schreibtisches und des Büro-Fußbodens. Die Stadt Nabburg habe ihm über diese Beträge aber bisher noch keine Rechnung zukommen lassen, sagte der 68-Jährige.

Er hatte auch eingeräumt, dass das Ausschütten des Klärschlamms nicht in Ordnung gewesen sei. Sein Verteidiger meinte nach der Verhandlung, dass er zu 99,9 Prozent sicher sei, dass sein Mandant das Urteil akzeptieren werde. „Ob es ein gerechtes Urteil war, müssen andere entscheiden“, so Anwalt Kühn.

Er war gekommen, musste aber nicht mehr aussagen: Nabburgs Rathauschef Frank Zeitler. Foto: Jan Lange