Basenji beißt Zwergdackel – Neumarkter Hundebesitzer klagt gegen Leinen- und Maulkorbpflicht

Weil ein Hund der Rasse Basenji am 1. September 2022 einen Zwergdackel gebissen hatte, verordnete die Stadt Neumarkt eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Der Besitzer des Basenji-Rüden sah die Anordnung nicht als gerechtfertigt an. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Bei einem Spaziergang im Herbst 2022 seien der Basenji und sein Besitzer von einem Zwergdackel, der aus einem Garten herauslief, überrascht worden. Daraufhin sei der angeleinte Rüde erschrocken und habe den anderen Hund gebissen. Wegen dieses Vorfalls ordnete die Stadt eine Leinen- und Maulkorbpflicht an. Zuvor sei der Hund nie auffällig gewesen, sagte der Besitzer.
Der Kläger erklärte jedoch, dass er von Seiten der Stadt weder verwarnt worden sei, noch habe er Stellung zu dem Vorfall nehmen können. Ein entsprechendes Anhörungsschreiben der Stadt habe er nie erhalten. Rechtssprecher Fischer sah deshalb einen formalen Fehler und fragte: „Was tun wir jetzt? Gibt es die Möglichkeit auf eine Einigung?“
Schlechte Aussichten für die Stadt Neumarkt
Denn wegen des formalen Fehlers verliere die Stadt Neumarkt den Rechtsstreit und müsse die Kosten für das Verfahren tragen. Daher schlug Fischer vor, sich zu einigen.
Er erklärte jedoch, dass eine reine Leinenpflicht nicht ausreiche, weil der Hund angeleint war, als er zubiss. Fischer verwies dabei auf die Rechtsprechung. Diese sieht vor: Sobald ein angeleinter Hund einen anderen Hund beißt, stellt er ein Sicherheitsrisiko dar und muss künftig einen Maulkorb tragen.
Fischer schlug vor, auf die Maulkorbpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften zu verzichten. Darauf einigten sich der Hundebesitzer und die Stadt Neumarkt. Das Verfahren wurde eingestellt.