Regensburger Autofahrer will nicht mehr nur 30 km/h in der Weißenburgstraße fahren

Das juristisches Tauziehen um die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an der Regensburger Nibelungenbrücke und in der Weißenburgstraße geht in eine neue Runde. Ein Autofahrer klagt nun dagegen. Die Stadt äußert sich nicht, sagt lediglich, es handle sich nicht um eine Zone 30, sondern um eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Derweil beharrt die CSU darauf, dass sie diese für rechtswidrig hält.
Dass Gerichte und Klagen immer häufiger Politik ersetzen, kann man auf allen Ebenen ablesen. Konkret spüren das die Regensburger Autofahrer aber an einer Stelle ganz besonders: An der Nibelungenbrücke nämlich und in der Weißenburgstraße. Dort führte die Stadt 2019 eine 30er-Beschränkung ein.
30er-Zone in Regensburg wegen Lobby-Vereinigung
Hintergrund waren nicht etwa konkrete Messwerte, sondern eine Klage der Lobby-Vereinigung Deutsche Umwelthilfe (DUH) – die sich dabei wiederum auf Hochrechnungen der Stadt stützte. Als klar wurde, dass die Stickstoffdioxid-Werte gar nicht so hoch sind, wie von der Stadt berechnet, zog die DUH die Klage zurück – die 30 km/h blieben.
Doch jetzt wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung von einer anderen Seite angegriffen. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigt, findet am 2. Februar ein Prozess in der Sache statt – Beklagte ist dabei die Stadt Regensburg.
Der Kläger argumentiert, eine Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte sei nicht hinreichend belegt. Außerdem sei eine 30er-Geschwindigkeitsbeschränkung gar kein geeignetes Mittel, die Belastung zu senken. Vielmehr müsste man den Verkehr an der Stelle verstetigen. Nachträglich zu argumentieren, jetzt tue man etwas für den Lärmschutz, hält der Kläger zudem für rechtswidrig.
Stadt Regensburg argumentiert mit „hinreichender Prognoseberechnung“
Die Stadt argumentiert in ihrer Klageerwiderung, die Anordnung sei auf Grundlage einer „hinreichenden Prognoseberechnung“ erfolgt. Zudem sei die Beschränkung auf 30 km/h eingerichtet, „um die notwendige Verstetigung des Verkehrsflusses zu erreichen“, wie das Gericht die Argumentation der Stadt wiedergibt. Die Stadt glaubt eben schon, dass die 30er-Beschränkung in der Weißenburgstraße die Stickstoffdioxid-Werte so niedrig hält, dass sie nicht gerissen werden. Aber so oder so: Auch der Lärmschutz reicht schon aus, findet die Stadt.
Die Regensburger CSU, immerhin Teil der Rathaus-Koalition, stellt die Zone 30 ohnehin seit langem in Frage. Fraktionschef Michael Lehner erneuerte die Kritik am Freitag gegenüber der MZ: „Die 30er-Beschränkung an der Stelle ist schon deshalb völliger Humbug, weil die Klage der Umwelthilfe fallengelassen wurde“, so der CSU-Politiker. „Außerdem hat eine Messung ergeben, dass an der Stelle die Grenzwerte gar nicht überschritten werden.“ Genau das sei ja der Grund gewesen, warum die Umwelthilfe letztlich doch zurückzog. „Wir halten diese Geschwindigkeitsbeschränkung an der Stelle für illegal“, so Lehner weiter. Man habe die Regierung der Oberpfalz gebeten, diese zu überprüfen und wandte sich im November an die Behörde. Immerhin kam am 2. Januar ein Brief der Regierung – man bestätigte den Eingang des CSU-Schreibens.
Die Stadt sagt lediglich, dass man sich über die mehrfach eingereichten Schriftsätze bei Gericht hinaus nicht äußern wird. Nur auf eines wolle man noch hinweisen: „Es handelt sich nicht um eine Zone 30, sondern um eine streckenbezogene Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.“ Dem Autofahrer wird diese juristische Nuance wohl egal sein.