Wilde Verfolgungsjagd bei Roding: Polizist schießt vier Mal auf Quad

Was eine normale Verkehrskontrolle werden sollte, ist am Vatertag 2022 im Bereich zwischen Roding und Braunried völlig aus dem Ruder gelaufen. Insgesamt vier Mal hat ein Polizeibeamter auf das Quad eines Mannes geschossen, als dieser flüchten wollte – wohl weil er ohne Führerschein und alkoholisiert unterwegs war.
Während der 60-Jährige bereits zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden ist, muss sich nun der Polizist vor dem Schöffengericht verantworten. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind schwer: Die Abgabe der Schüsse war nicht gerechtfertigt, der Beamte habe einen Unfall und eine Verletzung des 60-Jährigen zumindest billigend in Kauf genommen.
Staatsanwalt Wolfgang Schirmbeck ließ durch die Anklageschrift noch einmal Revue passieren, was sich am Nachmittag des Tattages abgespielt hat. Alles begann dabei ganz harmlos. Gegen 14.35 Uhr war der Polizist mit einer Kollegin auf Streifenfahrt, als ihnen das Quad auffiel. Der 60-jährige Fahrer ließ sich aber weder von Anhaltesignalen, Blaulicht oder Martinshorn beeindrucken und stoppte nicht.
Mann wollte vor Kontrolle flüchten
Der Polizist, der den Dienstwagen lenkte, überholte daraufhin das Quad und stellte das Auto quer, um eine Weiterfahrt zu verhindern. Zunächst stoppte der 60-Jährige dann auch, aber nur, bis der Beamte und seine Kollegin ausgestiegen waren. In dem Moment gab er wieder Gas und wollte seine Flucht mit dem Quad, das etwa 40 Stundenkilometer schnell ist, fortsetzen.
Der Polizist lief zunächst hinterher und warf seinen Schlagstock in Richtung des Fahrzeugs, verfehlte es aber. Dann fiel laut Anklageschrift der erste Schuss, gezielt auf einen Reifen, der dadurch zerstört wurde. Die Beamtin war da bereits zum Wagen zurückgelaufen. Der Polizist hatte zunächst angegeben, geschossen zu haben, weil der Quadfahrer direkt auf ihn zugehalten habe. Dies konnte aber im Nachhinein weder von einer Zeugin, einer jungen Radfahrerin, die sich in unmittelbarer Nähe aufhielt, noch von einem Gutachter so bestätigt werden. Die Kollegin des Beamten hatte zunächst die Version des Polizisten gestützt, später aber ebenso anders ausgesagt, sagte Staatsanwalt Schirmbeck.
Trotz plattem Reifen weitergefahren
Trotz des platten Reifens setzte der 60-Jährige seine Flucht auf einem Waldweg weiter fort. Die Polizistin nahm ihren Kollegen wieder im Auto auf, die Verfolgung ging weiter. Obwohl bereits Verstärkung in Form einer weiteren Streife und eines Hubschraubers unterwegs war und die Identität des Fahrers über eine Halteranfrage feststand, sollte die Verfolgung wohl nicht umsonst gewesen sein und wurde über Stock und Stein fortgesetzt.
Auf mehrfache Aufforderung ihres Kollegen habe die Beamtin das Quad dann gerammt, heißt es in der Anklageschrift. Das Geländefahrzeug wurde dadurch langsamer, der Polizist stieg aus und konnte die Fahrertür des Quads öffnen. Doch der 60-Jährige fuhr auch jetzt noch weiter. Der Beamte klammerte sich an die Tür, musste loslassen und hielt sich dann an der Ladefläche fest. Er wurde kurz mitgeschliffen, konnte sich aber nicht lange halten, so Schirmbeck.
Daraufhin wurde die Fahrt des Quads endgültig beendet: Weitere drei Mal zielte der Polizist auf die Reifen, zwei Schüsse trafen. „Das war nicht das angemessene Mittel“, sagte der Staatsanwalt in der Verhandlung, viel hätte passieren können: Abpraller der Kugeln, ein Unfall durch das nur noch schwer zu steuernde Quad, auch die junge Radfahrerin, die in der Nähe war, sei in großer Gefahr gewesen. Von einem „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ spricht das Gesetzbuch. Hinzu komme laut Anklageschrift, dass der Polizist bei einem Aktenvermerk bewusst falsche Angaben zur Tat gemacht habe.
Verfahren vorerst ausgesetzt
Auch gegen seine Kollegin, die seine Aussagen zunächst unterstützt, dann aber doch anders ausgesagt hatte, läuft ein Untersuchungsverfahren.
Weiterhin warf die Staatsanwaltschaft dem Beamten vor, dass er dem 60-Jährigen Pfefferspray in die Augen gesprüht habe, nachdem dieser bereits mit Handschellen am Lenkrad des Quads fixiert worden sei. Da diese Erweiterung der Anklage aber erst nachträglich in der Sitzung am Donnerstag erhoben wurde, wurde das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Cham unter der Leitung von Richterin Birgit Fischer erst einmal ausgesetzt. Die Verteidiger des Polizisten, Prof. Jan Bockemühl und Benedikt Kuschenreuter, stimmten nach Absprache mit ihrem Mandanten der erweiterten Anklage zwar zu, wollten aber erst Akteneinsicht und Zeit, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wann der Prozess fortgesetzt wird, steht noch nicht fest.
Zehn Monate Haft auf Bewährung für Quad-Fahrer
Verfahren gegen Fahrer ist beendet: Bereits beendet ist das Verfahren gegen den 60-jährigen Fahrer des Quads.
Unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein am Steuer: Er wurde vom Schöffengereicht am Amtsgericht Cham wegen Trunkenheit im Verkehr (es wurden mehr als 1,3 Promille Alkohol im Blut gemessen) und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu zehn Monaten Gefängnisstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage von 1600 Euro zugunsten der Staatskasse verurteilt.
Fahrverbot bleibt bestehen: Der Führerscheinentzug und das Fahrverbot werden noch länger bestehen bleiben.
Abgeschwächte Form des „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“: Dem Angeklagten war vom Schöffengericht zugestanden worden, dass der angeklagte „gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr“ in einer abgeschwächten Form stattgefunden habe.
Notwehrsituation war subjektiv anzunehmen: Nach den Schüssen auf das Quad habe der 60-Jährige in einer „Putativ-Notwehr“ gehandelt, was heißt, dass keine objektive, aber eine subjektiv anzunehmende Notwehr-Situation vorhanden war.