Aufsicht: Burglengenfelds Rathauschef verhinderte öffentliche Debatte über Förderschaden zu Recht

Anfang November kam es im Stadtrat zu einem Eklat: Mit 10:8Stimmen hatten die Räte auf Antrag von Hans Glatzl (BFB) dafür plädiert, den „Vermögensschaden durch Förderausfälle bei Kindergarten und -krippe“ in den öffentlichen Teil der Sitzung zu ziehen. Doch Bürgermeister Thomas Gesche (CSU) blockte ab. – Zu Recht, sagt nun die Aufsicht.
Gesche hatte den Ratsbeschluss im November für rechtswidrig erklärt und deshalb den Vollzug ausgesetzt. Die Gemeindeordnung verpflichte ihn dazu, sagte er. Denn nach wie vor handle es sich um „personelle Angelegenheiten“ und ein schwebendes Verfahren. Um die Meinungsverschiedenheit zu klären, sagte er aber eine Prüfung durch die Rechtsaufsicht zu.
Nach mehreren gescheiterten Versuchen schien es im November endlich zu klappen: Im Stadtrat gab es eine Mehrheit, die über den Fördermittel-Skandal öffentlich debattieren wollte. Doch dann zog der Bürgermeister die Notbremse. Mehr dazu lesen Sie hier.
Jetzt liegt die rechtliche Würdigung vor. Gesche verbreitete sie kurz vor der letzten Ratssitzung des Jahres – ohne das Ergebnis zu kommentieren. Dabei dürfte sich der Bürgermeister über die Beurteilung der Aufsicht gefreut haben. Sie gab ihm nämlich Rückendeckung.
Den betreffenden Tagesordnungspunkt von Beginn an für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorzusehen, sei „nicht zu beanstanden“. Der Beschluss des Stadtrats verstoße gegen die Gemeindeordnung und sei daher rechtswidrig, heißt es in dem Papier.
Landratsamt: Es gibt einen Beurteilungsspielraum
Allerdings betont die Aufsicht auch, dass die Formulierung des Tagesordnungspunkts allein nicht zwingend darauf habe schließen lassen, dass die Kriterien für Nicht-Öffentlichkeit erfüllt waren. Letztlich gebe es für die Beurteilung einen gewissen Spielraum. Diverse Interessen wie Transparenz und Kontrolle durch die Bürger auf der einen Seite und das Geheimhaltungsbedürfnis Einzelner auf der anderen seien abzuwägen gewesen.
Wegen der Unvorhersehbarkeit der Wortbeiträge habe die reale Gefahr bestanden, dass Details bekannt geworden wären, die sich für am Fall Beteiligte hätten nachteilig auswirken können, heißt es in der Beurteilung. Daher sei Gesches Vorgehen nicht zu beanstanden. Sein Handeln entspreche vielmehr den kommunalrechtlichen Vorschriften.