Abensberg will geplanten Sendemast nicht hinnehmen

Es sieht ganz danach aus, als würde in Abensberg auf dem Gelände der Straßenmeisterei nahe an der Münchner Straße ein Mobilfunkmast mit fast 40 Meter Höhe errichtet. Die Kommune will sich dagegen wehren – im Zweifel mit allen Mitteln.
Bereits im Dezember vorigen Jahres hatte der städtische Bauausschuss laut Bürgermeister Bernhard Resch (Landwähler Offenstetten) gegen das Vorhaben gestimmt, wobei dem Landratsamt die endgültige Entscheidung obliegt. Die Gründe liegen laut Claudia Ziegler (SPD) klar auf der Hand: So ein Riesenmast am Ortseingang gehe nicht, wie sie in der jüngsten Gremiumssitzung betonte.
Laut Resch sehen die Fachlaute aus der städtischen Verwaltung dies genauso. Ortsbild und Ortseingang würden beeinträchtigt. Richard Zieglmeier (Grüne) hat dazu Sicherheitsbedenken. In seinen Augen sind Geh- und Radweg so nahe, dass im Winter vom Mast herunterfallendes Eis Passanten gefährden könnte.
Im Mischgebiet ist ein Mast möglich
Trotzdem weist laut Resch das Landratsamt darauf hin, dass das Bauvorhaben genehmigungswürdig sei. Es füge sich sehr wohl ins Ortsbild und in die nähere Umgebung ein. Darüber hinaus befinde sich der Standort faktisch in einem Mischgebiet, in dem Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe, wozu so ein Sendemast gehöre, zulässig seien. Deshalb fordere man die Stadt auf, noch einmal zu entscheiden. Bei einer erneuten Ablehnung des Antrags würde das Landratsamt die Zustimmung der Kommune ersetzen. Das beeindruckte die Gremiumsmitglieder nicht, die wieder ohne Ausnahme dagegen stimmten.
Ziegler und Bastian Bohn (CSU) appellierten, dem Landratsamt klarzumachen, dass die Kommune das an diesem Standort nicht wolle. Bauamtsleiter Peter Schmid glaubt nicht, dass die Behörde sich beeindrucken lasse. Er geht davon aus, dass sie das Vorhaben wie beantragt genehmigen wird.
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Davor hatte er betont, dass man dem Antragsteller Alternativstandorte genannt habe, die aber alle abgelehnt wurden. Man werde den Antragsteller aber abermals anschreiben, um Alternativen vorzuschlagen. Der geplante Standort befinde sich auf Grund, der dem Freistaat gehört. Laut Gesetz sei der verpflichtet, einem Mobilfunkanbieter einen Standort zur Verfügung zu stellen, sollte der ansonsten keinen finden.
Bohn und Zieglmeier forderten die Verwaltung dazu auf, alle möglichen Schritte gegen den Mast zu unternehmen – ausdrücklich auch den des Klagewegs. Schmid antwortete, erst nach der Begründung des Landratsamtes im Falle einer Genehmigung könne man abschätzen, ob der Gang vor Gericht Erfolg verspreche. Ohne Ausnahme votierten die Gremiumsmitglieder gegen einen Antrag, in Allersdorf auf der Parzelle mit der Hausummer Drei ein Reihenhaus mit drei Wohneinheiten plus jeweils einem Einliegerapartment sowie ein Einfamilienhaus zu bauen. Zuvor hatte Resch ausgeführt, dass es aus Sicht des Stadtbauamts Gründe gibt, die gegen das Vorhaben sprechen.
Gebäude fügt sich in Allersdorf nicht ein
So seien sowohl die Erschließungsstraße als auch die Zuwegung zu schmal. Das geplante Reihenhaus füge sich nicht in die Umgehung ein. Auf Nachfrage aus dem Gremium berichtete er, dass es dort bisher nur Einfamilienhäuser gebe. Außerdem liege das einzeln geplante Haus im Außenbereich.
Laut Resch und Schmid habe es Vorgespräche mit den Bauherren gegeben, bei denen ihnen die Auffassung der städtischen Experten mitgeteilt worden sei. Trotzdem haben sie sich entschlossen, dem Bauausschuss diese Planung zu präsentieren. Vorstellbar sei laut Schmid, als Ersatz für das bestehende Haus ein Doppelhaus zu errichten. Damit könnte sich auch Ziegler anfreunden.
Gegen das Vorhaben, im Bereich „An den Sandwellen“ ein weiteres Mehrfamilienhaus mit elf Wohneinheiten zu errichten, spricht dagegen nichts. Resch stellte das Projekt dem Gremium kurz vor. Zu entscheiden gab es hier nichts, da sich die Planung an die Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans halte.