Die Mitglieder teilen sich weiter die Buskosten

Für die meisten Mitglieder im Schulverband Siegenburg könnten die Kosten für die Schülerbeförderung langfristig deutlich ansteigen. Noch hofft man, aus diesem Kelch nicht kosten zu müssen.
Die schlechte Nachricht kam laut Verbandsvorsitzendem Johann Bergermeier, der gleichzeitig Siegenburgs Bürgermeister ist, mit dem Ergebnis der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2015 bis 2019 ins Haus. Bisher sei es so, dass die Kosten für die Schulbusse für die Mittelschule auf alle Mitgliedsgemeinden und alle Schüler umgelegt werde. So erläuterte er es in der Verbandsversammlung am Donnerstag.
Allerdings gebe es für Kinder und Jugendliche aus Siegenburg gesetzlich keine Beförderungspflicht – es werden laut Bergermeier auch keine Busse eingesetzt. Deshalb wäre es laut den Prüfern aus dem Landratsamt eigentlich sachgerecht, bezüglich der Buskosten eine eigene Umlage nur für die Kommunen zu erheben, für deren Schüler eine Beförderungspflicht besteht. Das sind alle anderen Mitglieder: Kirchdorf, Rohr, Train und Wildenberg.
Verschiebung der Kosten droht
Unter dem Strich würde das laut Siegenburgs Kämmerin Kristina Köglmeier deutliche Verschiebungen bei den Umlagen nach sich ziehen – und das zuungunsten aller außer Siegenburg. Derzeit müssten pro Schüler insgesamt 2800 Euro bezahlt werden. Nach der angeregten Systemänderung wären das für Siegenburg nur mehr 2200 – dagegen für alle anderen bis zu 4000 Euro.
Bergermeier schlug vor, es erst einmal bei der bisherigen Vorgehensweise zu belassen. Köglmeier berichtete, dass zahlreiche Kommunen das so machen würden. Sie wisse nur von wenigen, welche die Kosten wie vorgeschlagen umlegen würden.
Weitere Informationen nötig
Der Verbandsvorsitzende kündigte an, sich noch intensiver bei anderen Kommunen und Verbänden zu informieren, wie die es bei dieser Angelegenheit halten. Birgit Steinsdorfer, Bürgermeisterin in Rohr und stellvertretende Verbandsvorsitzende, schlug vor, vor allem bei Verwaltungsgemeinschaften nachzufragen, weil es dort ähnliche Strukturen gebe.
Letztendlich waren sich aber alle Teilnehmer der Sitzung einig, erst dann das angesprochene Umlagesystem anzuwenden, wenn es von der Rechnungsprüfung konkret gefordert werde.
Auch dieser Artikel könnte Sie interessieren: Wirtsleute aus Zufall
Von vornherein anders geregelt ist die Finanzierung der Schülerbeförderung für die Grundschule, wie vom Vorsitzenden zu erfahren war. Hier regelt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Verband und den Kommunen Kirchdorf und Siegenburg die Kostenaufteilung. Die übrigen Verbandsmitglieder haben eine eigene Grundschule.
Ab dem Jahr 2024 erhalten der Verbandsvorsitzende und dessen Stellvertreterin eine Entschädigung für ihren Einsatz. Bergermeier schlug 10 Euro pro Monat vor, was vom Gremium dann auch beschlossen wurde. Die überörtlichen Rechnungsprüfer hatten gerügt, dass es bisher noch keine Entschädigung für die Vorsitzenden gebe, was aber sein müsse.
Vertrag auch für 2024/25
Nichts einzuwenden hatte das Gremium, auch im Schuljahr 2024/25 die Schülerbeförderung für den M-Zug in die Hände eines Unternehmens aus Mindelstetten zu geben. Eigentlich hätte das schon für dieses Schuljahr gegolten, allerdings waren die Fahrten letztlich nicht notwendig.
Denn die meisten Schüler aus Abensberg und Neustadt, die eigentlich den siebten Jahrgang des M-Zugs besuchen wollten, hatten laut Siegenburgs Schulleiter Franz Hottner kurzfristig zurückgezogen. Für die verbliebenen Schüler habe man dann eine andere Lösung gefunden, damit sie zur Schule kommen können.
Laut Bergermeier sehe der Vertrag mit dem Unternehmen vor, dass dieser in solch einem Falle um ein Jahr verlängert werden kann. Von dieser Regelung mache man jetzt Gebrauch.