Neun falsche Fünfziger: 19-Jähriger begleicht Drogenschulden mit Falschgeld

Weil ein 19-Jähriger im Januar seine Drogenschulden mit Falschgeld begleichen wollte, musste er sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Neumarkt verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte ihm Geldfälschung und versuchten Betrug zur Last. Doch das war nur die Spitze des Eisbergs.
Im Januar beglich der Jugendliche 130 Euro Schulden mit drei angeblichen 50 Euro Scheinen. Die Geschädigte bemerkte erst später, dass es sich dabei um Falschgeld handelte und ging zur Polizei.
„Anhand der Haptik der Geldscheine merkt man eindeutig, dass es sich um Falschgeld handelt“, erklärt ein Polizist vor Gericht. Außerdem sei ein „copy“-Vermerk auf der Rückseite der Scheine zu finden.
Weitere falsche Geldscheine gefunden
Weil die Polizei vermutete, dass das nicht die einzigen falschen Geldscheine seien, wurde die Wohnung des 19-Jährigen durchsucht. Dabei fanden die Beamten zwar keine weiteren Scheine, aber einige Gramm Drogen, bei denen es sich augenscheinlich um Chrystal-Meth handelte, sagte ein Polizeibeamter.
Richter Gerrit Stadler erklärte, dass der Angeklagte „zum damaligen Zeitpunkt Betäubungsmittel-mäßig gut unterwegs“ gewesen sei und bereits aus einem anderen Verfahren eine Jugendhaftstrafe verbüße. Weitere gefälschte Scheine fand die Polizei hinter einem Getränkeautomaten am Bahnhof. Die Ermittlungen zeigten, dass diese auch von dem 19-Jährigen stammten.
19-Jähriger war bereits polizeilich bekannt
Da der Jugendliche aufgrund seiner Drogensucht der Justiz bereits bekannt war, war diese ein zentrales Thema der Verhandlung. Natalia Welzel von der Jugendgerichtshilfe erklärte, der Beschuldigte habe eine schwere Zeit hinter sich, die ihn sehr geprägt habe. Jedoch sei er auf einem guten Weg und habe bereits einen Therapieplatz. Das solle ihm bei der Urteilsverkündung zu Gute kommen. Die Tat sei „im Gefüge anderer Taten“ passiert, sagte Verteidigerin Nicole Obert.
Da es sich bei Geldfälschung um keine Lappalie handle und der 19-Jährige in der Vergangenheit bereits straffällig war, forderte der Ankläger eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten nach dem Jugendstrafrecht. Obert plädierte für eine Aufstockung der bestehenden Jugendhaftstrafe auf zehn Monate.
Richter Stadler sah, dass der 19-Jährige aktuell in einer guten Verfassung und auf dem Weg der Besserung sei. Daher kam er zu dem Entschluss, eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr zu verhängen.