18-Jährige randaliert bei Familienfest und landet vor Neumarkter Amtsgericht

Es hatte eigentlich ganz harmlos angefangen: Eine gerade 18-jährige Regensburgerin war an Ostern zum Abendessen in die Wohnung ihrer Mutter und ihres Stiefvaters gekommen, als Geschenk hatte sie einen Blumenstrauß dabei.
Eine freundliche Geste, nachdem sich die Familie in letzter Zeit oft gestritten hatte. Doch dann kam die Ansage der Tochter: „Den Blumenstrauß habe ich vom Laden gegenüber. Geklaut.“ Und es kam zu einem Streit, der erst am gestrigen Mittwoch vor Amtsrichter Gerrit Stadler ein Ende nahm – mit der Tochter auf der Anklagebank.
Das Türschloss zersplittert
Der Stiefvater schilderte im Zeugenstand die Situation von damals: Er sprach von Beschimpfungen, Vorwürfen und Handgreiflichkeiten der Tochter. Und davon, das die Tochter schließlich wieder gehen sollte. Doch die hatte sich zu diesem Zeitpunkt so in Rage gebrüllt, dass sie in einem letzten Versuch, die Katze der Familie noch mitzunehmen, das Türschloss zersplitterte. Erst das Eingreifen der Polizei hatte den Streit beenden können.
Die Angeklagte selbst wollte sich gestern nicht zu den Vorfällen äußern – sie habe keine Erinnerung mehr an den fraglichen Tag. Von der Mutter gemachte Handy-Aufnahmen des Streits bestätigten aber die Angaben des Stiefvaters.
„Es ist auch deutlich zu sehen, dass es Ihnen an diesem Abend nicht gut ging.“
Gerrit Stadler, Amtsrichter
„Es ist auch deutlich zu sehen, dass es Ihnen an diesem Abend nicht gut ging“, meinte Richter Gerrit Stadler und wollte wissen, ob sie Drogen nehme. „Ja, hauptsächlich Heroin“, gab die Angeklagte zu.
Spätestens ab diesem Moment merkte man allen Verfahrensbeteiligten an, dass es bei diesem Prozess nicht in erster Linie um Strafe gehen sollte, sondern eher um Hilfe für die Tochter.
Schnell wurde sich darauf geeinigt, den Fall nach Jugendstrafrecht zu behandeln, da dort passgenauere Urteile möglich sind.
Alleine keine Chance
Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate kontrollierte Abstinenz und 40Stunden gemeinnützige Arbeit. Stadler lehnte das jedoch ab: „Das schaffen sie alleine nicht. Wichtig ist erst, das Drogenproblem zu lösen. Und dazu brauchen sie fachliche Hilfe.“
So lautete das Urteil, dass die Angeklagte mehrfach zur Drogenberatung gehen muss. Sie nahm das Urteil an und die Verhandlung endete mit einer Umarmung zwischen Stiefvater und Tochter.