Online-Betrügerin verkaufte Waren im Internet – verschickte sie aber nicht

Von Peter Romir · 8. November 2023 um 05:00

Ein Dirndl für nur 20Euro? Eine Spielekonsole für einen 50er? Aus finanzieller Not verkaufte eine dreifache Mutter aus dem Landkreis Neumarkt mehrfach Waren im Internet – lieferte sie aber nie. Nun musste sie sich vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten.

Insgesamt neun solcher Fälle lagen dem Gericht vor. Neben Spielzeugen wurden vor allem Kleidungsstücke angeboten, meist unter 50Euro.

Für die Anklage ein klarer Fall: „Hier wurde versucht durch immer gleiche Taten eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen.“

Bis der Betrug aufflog, war es freilich nur eine Frage der Zeit: Die Frau hatte bei allen Geschäften stets ihre korrekte Bankverbindung und ihre Mail-Adresse angegeben, so dass es ein Leichtes war, sie ausfindig zu machen.

Betrügereien in Serie

„Was haben Sie sich nur dabei gedacht?“, staunte dann auch Richter Rainer Würth. „Das hätten Sie sich doch denken können, dass sie damit nicht durchkommen.“

„Es war einfach dumm und es tut mir wahnsinnig leid“, gab die Angeklagte dann auch uneingeschränkt zu. Die finanziellen Sorgen ihrer Familie wären einfach zu groß geworden, so dass sie zu dieser Methode gegriffen habe: „Ich hatte Panik und auf falsche Weise versucht zu Geld zu kommen.“

Da es sich bei dem Betrug nicht um eine Affekthandlung, sondern um wiederholte und planmäßige Taten über den Zeitraum eines halben Jahres gehandelt hat, plädierte die Anklage auf ein Jahr Freiheitsstrafe. Ob zusätzlich eine Geldbuße verhängt werden sollte, überließ die Anklage ausdrücklich der Entscheidung von Richter Würth.

Der hatte einen Grund, erst mal keine besondere Milde zu zeigen: Als die Angeklagte zum ersten Mal mit den Vorwürfen konfrontiert wurde, hatte sie noch abgestritten, dass es ihre Kontonummer war. „Das nachzuprüfen, hat mir zusätzliche Arbeit gemacht. Da werde ich schon grantig“, rügte er.

Rettet Reue die Täterin?

Verteidiger Markus Meier führte die Reue seiner Mandantin ins Feld und bot an, dass sie sämtliche von ihr kassierte Summen umgehend wieder zurück überweisen werde, da es der Familie inzwischen finanziell besser gehe: „Eine Geldstrafe wäre in diesem Fall nicht förderlich.“

Das Urteil lautete schließlich 10 Monate auf Bewährung, ohne Geldstrafe. „Gut, dass sie alles zugegeben haben, sonst hätte ich ihnen die Ohren langgezogen“, fügte Rainer Würth seiner Entscheidung noch hinzu.