Morddrohungen und Zwangsräumungen: Aus dem Alltag Neumarkter Gerichtsvollzieherinnen

Von Heidi Bauer · 20. November 2023 um 11:00

Schulden, Tragödien und Hoffnung: Wenn die Neumarkter Gerichtsvollzieherinnen Bettina Schrödl und Bettina Seger an einer Tür klingeln, wissen sie nie, was sie erwartet. „Wir haben alles schon gesehen“, berichten sie und auch, warum sie sich keinen spannenderen Beruf vorstellen können.

Da war nicht nur die Dame, die ihr auf den Anrufbeantworter sprach: „Hey Kleine, wenn Du das nochmal machst, töte ich Dich!“ Wenn Bettina Schrödl an der Tür klingelt, geschieht das in der Regel nicht zur Freude der Menschen, die sie aufsucht. In den 20 Jahren, seit sie Gerichtsvollzieherin in Neumarkt ist, hat sie kuriose Dinge erlebt, berichtet Schrödl, und auch, warum sie sich keinen spannenderen Beruf vorstellen kann.

Denn auch wenn sich oft hinter den Türen tragische Schicksale auftun, habe sie meist das Gefühl, in irgendeiner Weise helfen zu können. Noch während sie das erzählt, läutet ihr Telefon: Ein Schuldner, der eine Frist versäumt hat, den ihm die Gerichtsvollzieherin gesetzt hat, bittet um Zahlungsaufschub. Er werde das Geld persönlich in bar vorbeibringen, verspricht er. Schrödl erläutert die Bedingungen, gewährt ihm einen Aufschub und trägt die Frist in ihren Kalender ein.

Angestellte der Justiz mit einem breiten Aufgabenspektrum

Gerichtsvollzieher sind Justizangestellte. Sie vollstrecken Urteile und Beschlüsse des Gerichts und verhelfen so Gläubigern zu ihrem Recht. Sie treiben aber nicht nur im Auftrag der Justiz Geld ein, sie übernehmen auch viele andere Aufgaben: Dazu gehören die Zustellung von Schriftstücken, klassische Pfändungen, die Abnahme der Vermögensauskunft, Kindswegnahmen zur Übergabe an das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdungen, Zwangsräumungen sowie Versteigerungen.

Rund 1400 Fälle pro Jahr bearbeitet ein jeder Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk Neumarkt. Insgesamt gibt es hier sechs – fünf mit Sitz in Neumarkt, einen in Freystadt. Jeder ist für einen anderen Bezirk zuständig, erläutert Schrödls Kollegin Bettina Seger.

Wenn Menschen über ihre Verhältnisse leben

„Wir haben schon alles gesehen“, berichten die beiden unisono. Die Klienten kämen aus allen Gesellschafts- und Altersschichten. Da gebe es Menschen, die vom Bürgergeld leben und ihre Gasrechnung nicht zahlen können.

Oder Akademiker, die über ihre Verhältnisse leben, Handwerker, die unverschuldet in die Bredouille kommen, weil ihre Kunden Rechnungen nicht begleichen, Ehepartner und Elternteile, die Unterhaltsforderungen der Verflossenen nicht nachkommen können oder wollten.

Einblick in traurige Schicksale

Andere zahlten aus Prinzip die Rundfunkgebühren nicht: „Ich will die einfach ärgern!“, habe ein Schuldner einmal erklärt, berichtet Schrödl. Er wurde dennoch zur Kasse gebeten.

Doch gebe es auch viele Menschen, denen schlicht das Geld fehle, die Beiträge zu entrichten oder ihre Strom- und Wasserrechnung zu zahlen: Und auch da sind die Gerichtsvollzieher vor Ort, wenn die Versorgungsleitungen gekappt werden oder Wohnungen zwangsgeräumt werden müssen – oft, weil die Bewohner ihre Miete schon lange nicht mehr gezahlt haben.

Vermüllte Wohnungen und Waffen auf dem Bett

„Da blickt man zum Teil in Abgründe“, sagt die Justizangestellte. Manche Wohnungen seien leergeräumt, andere vermüllt. Einmal habe sie erlebt, dass ein Mann seine Frau nicht über die anstehende Zwangsräumung informiert hatte, und sie mit den Worten trösten wollte, dass sie sich doch nun auf eine schöne neue Wohnung freuen könne.

In einer anderen Wohnung lag eine Waffe auf dem Bett, weswegen Schrödl die Polizei rief: Es habe sich schließlich herausgestellt, dass der Schuldner damit auf Straßenschilder geschossen hatte. Besonders tragisch sei ein anderer Fall gewesen, schildert die Bettina Schrödl weiter: Da habe der Schuldner monatelang im Wald gelebt, weil er seine Miete nicht mehr zahlen konnte. Dabei hätte er sogar Anspruch auf Sozialhilfe gehabt hätte.

Ein Schuldner verschanzte sich im Wald

Vor jeder Zwangsräumung muss der Gerichtsvollzieher das Ordnungsamt informieren. Um zu verhindern, dass ein Schuldner möglicherweise obdachlos wird, werde in solchen Fällen die Obdachlosenfürsorge eingeschaltet, erklären Schrödl und Seger.

Häufig sähen sich Schuldner in einer so verzweifelten Lage, dass sie ihre Post schon Monate vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers nicht mehr öffnen. Nicht wenige hätten den Glauben an sich selbst verloren, würden zu Dauer-Klienten. Andere gerieten durch Krankheit in Not oder einfach, weil sie mit der Organisation ihres täglichen Lebens überfordert sind.

Gerichtsvollzieherinnen beobachten Zunahme der Armut

Allgemein beobachten die Gerichtsvollzieherinnen, dass in den vergangenen Jahren die Armut in der Gesellschaft zugenommen habe. Schrödl und Seger stellen heraus, dass sie es als ihre Aufgabe erachteten, Schuldnern Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie wieder aus ihrer Misere herausfinden können.

Sie könnten Ratenzahlungen gewähren oder andere Lösungen suchen. Es sei immer ein Nachteil, wenn sich ein Schuldner auf ein Anschreiben des Gerichtsvollziehers nicht melde, denn dadurch könne es sehr schnell zu einer Pfändung kommen.

Diebesgut kommt unter den Hammer

Im Einsatz sind Gerichtsvollzieher auch im Rahmen von so genannten Vermögensabschöpfungen. Das bedeutet, sie ziehen pfändbare Vermögensgegenstände ein, die Straftäter angehäuft haben, erläutern Schrödl und Seger, beispielsweise Diebesgut aus einem Kunstraub. Bei einer Verurteilung des Betroffenen kommen die Sachen zur Versteigerung.

Ebenso gefragt sind sie bei diversen Familienrechts- und Gewaltschutzangelegenheiten. So müssten beispielsweise einstweilige Anordnungen zu Kontakt- oder Näherungsverboten persönlich überbracht werden.

Aufwühlend: Herausgaben von Kindern

Sehr aufwühlend für die beiden Justizangestellten sind Kindsherausgaben, die das Gericht auf Empfehlung des Jugendamtes anordne, wenn das Kindswohl gefährdet sei. In der Regel werden sie dabei von Vertretern des Jugendamtes und der Polizei begleitet. Dabei sein muss auch die Person, an die das Kind herausgegeben werden muss: „Das sind Sachen, die man mit heim nimmt“, sagt Schrödl.

Auch tierische Herausgabe-Urteil müssen die Gerichtsvollzieher vollstrecken. Seger erinnert sich schmunzelnd, dass sie einer Dame mal vier Hunde wegnehmen sollte, die im Vollstreckungsbescheid genau beschrieben wurden: „Bei einem hieß es: ,hat drei Beine und schwarz-weißes Fell‘“. In der Wohnung vorgefunden habe sie das Tier dennoch nicht.

Übers Toilettenfenster ins Haus eingestiegen

Einer der kuriosesten Fälle von Schrödl: Sie musste einmal Bestattungskosten für eine getötete Frau von dem Mann eintreiben, der sie getötet hatte und in einem Obdachlosenheim wohnte. „Wenn Du so einen Titel hast, da läuft Kopfkino“, berichtet die Gerichtsvollzieherin und ergänzt zur anschließenden Begegnung mit dem Schuldner: „Das war so ein kleiner, zierlicher Kerl“, dass ihr Unbehagen schnell verflogen gewesen sei.

In einem anderen Fall musste sie gemeinsam mit der Polizei übers Toilettenfenster in die Wohnung einsteigen, weil der Schuldner, ein Türbauer, sich verbarrikadiert und die Haustüre fest verriegelt hatte. Jeder Besuch bei Schuldnern könne Überraschungen parat halten: „Du weißt nie, wer hinter der Tür steht, und musst halt vorher einschätzen, wie der Mensch drauf ist“, sagt Schrödl.

Ein Beruf „ganz nah am Menschen“

Das erste Mal komme der Gerichtsvollzieher meist unangekündigt, habe aber oft schon vorher schriftlichen oder telefonischen Kontakt mit den Klienten. Deswegen könne er die Situation in der Regel ganz gut einschätzen. Er habe aber auch die Möglichkeit, vor seinem Besuch bei der Polizei eine Gefährdungsabfrage zum Schuldner zu machen und zu entscheiden, ob er den Ortstermin unter Polizeischutz wahrnehme.

Schrödl und Seger haben die Erfahrung gemacht, dass viele ihrer Klienten jemanden zum Reden und Zuhören schätzen: „Manchmal brauchen sie nur ein offenes Ohr. Denn es gibt immer eine Geschichte davor“ – vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers, so Seger.

Nicht selten komme es vor, dass ein Schuldner sie aus Dankbarkeit für die Unterstützung zum Kaffee oder einem Essen einladen möchte. Bettina Schrödl sagt, sie habe einige Klienten, die Jahre später noch anriefen, um zu berichten, wie es ihnen ergangen ist. Das mache den Beruf des Gerichtsvollziehers aus: „Ganz nah am Menschen“.

Was der Gerichtsvollzieher pfänden darf

Voraussetzung: Damit gepfändet werden darf, müsse ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Rechtspfleger vorliegen. Doch darf nicht alles, was sich potenziell zu Geld machen lässt, gepfändet werden, stellen die Gerichtsvollzieherinnen klar.

Zwangsvollstreckung: Zunächst muss der Schuldtitel dem Schuldner zugestellt werden. Damit ist er darüber informiert, dass sein Gläubiger gewillt ist, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Schon diese Zustellung kann per Gerichtsvollzieher erfolgen.

Pfändung: Bei seinem Besuch sieht sich der Gerichtsvollzieher nach pfändbaren Gegenständen um, erläutern die Gerichtsvollzieherinnen. Diese nehme er entweder sofort mit oder versehe sie mit dem Pfandsiegel oder -tafel. Viele Dinge dürfen jedoch nicht beschlagnahmt werden. Dazu zählten Eheringe, Kleidungsstücke, Haustiere und Gegenstände, die der Haushaltsführung dienten und für den Beruf oder die Ausbildung benötigt werden wie Computer.

Eine Pfändung müsse darüber hinaus wirtschaftlich und kostendeckend sein – und so bleibe in der Regel wenig, „weder Fernseher noch Auto, es sei denn der Schuldner fährt einen Ferrari: Dann besteht die Möglichkeit einer Austauschpfändung“, erklären Bettina Schrödl und Bettina Seger.

Versteigerung: Um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen, habe der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, die gepfändeten Gegenstände über die Internetplattform justizauktion.de oder bei Präsenzauktionen zu versteigern, erklären die Neumarkter Gerichtsvollzieherinnen weiter.

Das Pfandsiegel wird in der Regel an großen sperrigen Sachen angebracht. Foto: Heidi Bauer