Stadt Furth im Wald gewährt Zuschüsse, wenn Hausfassaden verschönert werden

Von Mittelbayerische Zeitung · 17. November 2023 um 16:49

Die gute Nachricht für Hausbesitzer in der Alt- und Vorstadt. Wer seinem Gebäude jetzt ein Facelift gönnt, der kann unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Anerkennung bekommen. Welche das sind? Wir erklären es Ihnen.

Der Stadtrat hat es am Donnerstag Abend in seiner 43. Sitzung einstimmig beschlossen: Ab sofort gibt es ein Kommunales Förderprogramm der Stadt Furth im Wald zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Innenstadterneuerung, genannt: Kleines Fassadenprogramm.

Finanzieller Anreiz

Bauamtsleiter Alois Stoiber betont, dass diese Maßnahme nicht im Zusammenhang steht mit dem kommunalen Förderprogramm der Stadt Furth im Wald zur Sanierung der Alt- und der Vorstadt. Bei der aktuellen Maßnahme handelt es sich um einen finanziellen Anreiz für Hausbesitzer, die Fassade vor Beginn der Landesgartenschau 2025 neu zu streichen und somit dazu beizutragen das allgemeine Erscheinungsbild der Drachenstichstadt weiter aufzuhübschen. Im Beschlussvorschlag heißt es: „Durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen soll die städtebauliche Entwicklung der historischen Alt- und Vorstadt unter Berücksichtigung der städtebaulichen, denkmalpflegerischen und ortsgestalterischen Zielsetzungen bis zur Landesgartenschau 2025 besonders gefördert werden.“

Zweck des kommunalen Förderprogramms ist die Sicherung, Erhaltung und Pflege des ortstypisch eigenständigen Charakters des Ortsbildes der Stadt. Gefördert werden: „Aufwendungen zur Erhaltung der Außenhaut beziehungsweise Fassade vorhandener Wohn-, Betriebs- und Nebengebäude, welche den öffentlichen Raum prägen und von diesem sichtbar sind.“ Das heißt konkret: Gefördert werden nur die Seiten eines Gebäudes, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. Hausbesitzer die sich im bereits erwähnten Kommunalen Förderprogramm befinden, sind hier ausgeschlossen.

75000 Euro im Topf

Laut Bürgermeister Sandro Bauer sind für das kleine Fassadenprogramm im aktuellen Haushalt 60000 Euro eingestellt, für das kommenden Jahr noch einmal 15000. Die Förderung erfolgt ausschließlich über Zuschüsse und die werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt, heißt: Wenn das Geld aufgebraucht ist, ist Schluss. Gefördert werden 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1000 Euro. Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn an das Stadtbauamt zu richten. Dort erfolgt die fachliche und rechtliche Beratung. Das Programm endet vor dem Start der Landesgartenschau am 30. April 2025.

Geltungsbereich

Folgende Straßen und Plätze werden mit dem kleinen Fassadenprogramm bezuschusst: Stadtplatz, Schlossplatz, Bayplatz, Kirchplatz, Mondscheinstraße, Herrenstraße, Rosenstraße, Pfarrstraße, Burgstraße, Kirchplatz, Kramerstraße, Kellnergasse, Lorenz-Zierl-Straße, Himmelreich, Grabenstraße, Wasserstraße (teilweise), Eschlkamer Straße (teilweise), Von-Müller-Straße (teilweise), Bahnhofstraße (teilweise), Postgartenweg und Bräuhausstraße.

Auch die Häuser in der Pfarrstraße sind dabei. Foto: Frimberger