Warum parkt ein Riesen-Einkaufswagen in der Landshuter Straße in Regensburg?

Die nächsten Supermärkte befinden sich am Dachauplatz oder am Hauptbahnhof, wohin es zu Fuß zehn Minuten dauert, trotzdem steht vor der Von-der-Tann-Grundschule in Regensburg ein Einkaufswagen riesigen Ausmaßes. Erlaubt ist das unter bestimmten Voraussetzungen.
Das Riesending, das auf einem Anhänger in einer Parkbucht abgestellt ist, zieht nicht nur die Blicke der Autofahrer auf sich, die nach einem Stellplatz suchen. Die Landshuter Straße ist an dieser Stelle das Tor zur Altstadt, deswegen kommen am Tag auch viele Radfahrer, Fußgänger und Passagiere in den Bussen mehrerer Linien an der Kreuzung vorbei. Zudem befindet sich das Albrecht-Altdorfer-Gymnasium in Sichtweite. Für all diese Menschen ist der Einkaufswagen nicht zu übersehen.
Was er da soll, erklärt Heike Kastner, Chefin des mobilen Pflegedienstes „guad pflegt“ aus Bad Gögging. Ihre Werbeschilder befinden sich auf der Vorderseite des Einkaufswagens, wo auch bei Exemplaren in gewohnter Größe Reklame hängt. Und das ist auch des Rätsels Lösung: Der riesige Roller ist ein Werbegag, um ihr Unternehmen in der Domstadt bekannt zu machen. Ihr Werbemanagement plane, dass der Einkaufswagen nun vier Wochen an verschiedenen Stellen in Regensburg zu sehen sein soll, kündigt Kastner an.
Sie habe hier vor kurzem einen Pflegedienst mit etwa 30Patienten übernommen. „Im Oktober sind schon Neue dazu gekommen, aber wir haben Kapazitäten von einer Größenordnung von bis zu 300“, sagt sie. Dafür stehen ihren Angaben zu Folge insgesamt 48Mitarbeiter in dem Unternehmen bereit.
Ambulante Pflegedienste wie dieser ermöglichen die Betreuung von Patienten zu Hause. Zum Leistungsspektrum gehören etwa die Grundpflege, die Gabe von Medikamenten wie Insulin oder auch eine Hilfe bei der Haushaltsführung. Der Pflegenavigator der Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) findet in den zehn Kilometern rund um Regensburg 41 Pflegedienste. Die Caritas bezeichnet sich mit 60 ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen im Bistum auf ihrer Homepage als größter ambulanter Pflegeanbieter der Region.
Wie das Aufstellen von Werbemitteln wie diesem Einkaufswagen auf öffentlichen Parkplätzen grundsätzlich geregelt ist, erklärt Markus Reitmeier, Pressesprecher bei der Regensburger Polizeiinspektion Süd: „Wenn etwas auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden soll, um Werbung für jemanden zu machen, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung“, sagt er. Dafür bedürfe es einer Erlaubnis der Stadt. Erst wenn ein Anhänger dieser Art länger als 14 Tage am selben Ort auf öffentlich gewidmetem Straßengrund steht und damit Werbung erzielt werden soll, sei das eine unerlaubte, nicht genehmigungsfähige Sondernutzung, da der Platz dann nicht für den Gemeingebrauch zur Verfügung steht, erklärt Katrin Butz von der Pressestelle der Stadt. Dann müsste er entfernt werden.