Stadt Regensburg schweigt: Geheime Stiftung ist nun noch geheimer

Nach einem Hinweis der Regierung aufgrund eines MZ-Berichts aus einer geheimen Sitzung tagt der Stiftungsausschuss zur EWR nun nichtöffentlich. Derweil hat das Amtsgericht einen Strafbefehl für den Ex-Altenheimchef erlassen.
Geheimes ist nun im Regensburger Stadtrat noch geheimer. Hintergrund ist eine Mail der Regierung der Oberpfalz. Darin wies die Stiftungsaufsicht mit Nachdruck die Stadt darauf hin, dass nicht nur die Sitzungen des Stiftungsausschusses zur Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung nichtöffentlich zu sein haben – selbst die Tagesordnung dürfe künftig nicht mehr veröffentlicht werden. Kurzum: Das Geheime im Zusammenhang mit einer traditions- und einflussreichen Stiftung sollte künftig noch geheimer sein.
Geärgert hatte man sich wohl bei der Regierung über einen Bericht über die Zukunft des früheren Evangelischen Krankenhauses. Heute wird das Gebäude vermietet, eine Sanierung soll aber – das wurde geheim im Stiftungsausschuss besprochen – in Abschnitten erfolgen, aus finanziellen Gründen. In der Politik gibt es die naheliegende Forderung, die prägnante Immobilie im Sinne der Bürger zu nutzen.
Die Stadt Regensburg war mal evangelisch
Genau hier wird deutlich, wie eng die Geschichte der Stadt mit jener der Sitzung verwoben ist. Einst war Regensburg nämlich eine freie, aber vor allem auch evangelische Reichsstadt, die nur dem Kaiser und Gott unterstand. „Die Stiftungen der EWR blicken auf eine lange Historie zurück“, heißt es dann auch von der Stiftung über die Stiftung. „Sie reicht bis ins Mittelalter.“ Als Regensburg 1542 zum lutherischen Glauben übertrat, wuchs auch der Einfluss auf die Stiftungen. Das ist auch der Grund, wieso die Evangelische Kirche bis heute Einfluss in der Stiftung hat. Sie ist also nicht ganz städtisch, aber auch nicht ganz kirchlich.
Zufällig liegt die Tagesordnung der MZ vor
„Im Rahmen unserer Aufsichtsfunktion haben wir die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung auf die geltende Rechtslage hingewiesen, dass bei der EWR – anders als bei einer Kommune oder einer ausschließlich von kommunalen Organen verwalteten Stiftung – der kommunale Öffentlichkeitsgrundsatz nicht gilt“, schreibt dann auch die Regierung der Oberpfalz. Und macht keinen Hehl daraus, dass die Berichterstattung über die geheime Sitzung zur Sanierung des früheren Krankenhauses Anlass dafür war. Nun tagt das Gremium erneut – die Tagesordnung ist geheim. Zufällig liegt sie der MZ vor. Erster Tagesordnungspunkt heute um 16Uhr: „Nichtöffentlichkeit von Sitzungen“. Dann wird über die Annahme einer Erbschaft berichtet. Auch die Verhandlungen über die Entgelte für das Altersheim St. Johann werden behandelt. Aufregend ist das nicht.
Strafbefehl für Ex-Heimleiter
Interessant ist auch, dass eine neue Heimleitung eingestellt werden soll – nichtöffentlich natürlich. Bei einem früheren Heimleiter hat das Amtsgericht einen Strafbefehl über 90 Tagessätze beantragt, weil der Mann den Heimbewohnern starke Morphiumpflaster für den Eigenkonsum von der Haut stahl. Er ist rechtskräftig. Das Amtsgericht muss den Strafbefehl auf Anfrage übrigens anonymisiert der Presse herausgeben. Grundlage dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof, wonach Journalisten Anspruch auf solche Informationen haben. Auf Veröffentlichung von Tagesordnungen etwa der Stiftungen, aber auch von Gremien der städtischen Tochtergesellschaften hat wiederum noch niemand geklagt.