Gunther Stangl als Nittenauer Stadtrat vereidigt – Bau der PV-Anlage Wulkersdorferstraße diskutiert

Im Nittenauer Stadtrat standen personelle Veränderungen im Stadtrat und in den verschiedenen Ausschüssen auf dem Programm: Gunter Stangl wurde als Stadtrat vereidigt. Auch wurde der Entwurf zum Bau der Photovoltaikanlage „Wulkersdorfer Straße“ diskutiert.
Stefan Zwicknagel (Freie Wähler) hatte heuer mit einem Schreiben vom 21. August gegenüber Bürgermeister Benjamin Boml erklärt, dass er sein Mandat als Stadtrat aus beruflichen Gründen zum 30. September niederlegen wolle. Nach der Zustimmung des Gremiums wurde Gunther Stangl als sein Nachfolger vereidigt. Stangl wird künftig auch dem Umwelt- und Hauptausschuss angehören. Zudem hatte die SPD-Fraktion Änderungen bei der Ausschussbesetzung angekündigt, nachdem der Fraktionsvorsitz von Jürgen Kuprat zu Florian Loibl gewechselt war. Loibl wird künftig den Bauausschuss und den Haushaltsausschuss besetzen, Jürgen Kuprat wird dem Hauptausschuss angehören.
Nachdem die Wiederaufnahme des Bauleitplanungsverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage Wulkersdorfer Straße III“ beantragt worden war, hatte der Stadtrat schließlich die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Der Entwurf war in der Zeit vom 9.Juni bis zum 10. Juli im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt worden.
Landratsamt Schwandorf forderte Schallgutachten
24 Stellungnahmen seien dazu eingegangen, wie Michael Plank vom Planungsbüro Landimpuls GmbH berichtete, neun davon mit Anregungen und Bedenken. So forderte unter anderem das Landratsamt Schwandorf, Sachgebiet für Immissionsschutz und Abfallrecht, ein Lichtschutz- sowie ein Schallgutachten ein. Beide Bewertungen lägen inzwischen vor, wie Plank betonte. Es läge weder eine Blendwirkung über das erlaubte Maß hinaus vor, noch gebe es durch den Betrieb der Anlage Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte.
Der Regionale Planungsverband forderte Stellungnahmen der Vertreter landwirtschaftliche Belange ein, da die Standortkartierung der Fläche teilweise günstige Erzeugungsbedingungen bescheinigt. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hatte diesbezüglich allerdings keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.
Nachdem die Regierung der Oberpfalz auf einen alten Stollen in der Nähe des Maßnahmenbereiches hingewiesen hatte, wurde das Bergamt bei den weiteren Planungen eingebunden. Das Wasserwirtschaftsamt Weiden regte an, wegen möglicher hoher Grundwasserstände und aus Gründen des vorsorgenden Grund- und Trinkwasserschutzes beim Bau auf verzinkte Stahlprofile, -rohre oder Schraubankern zu verzichten. Und die Kreiswasserwerke Cham forderten, die Leitungstrasse im Abstand von drei Metern beiderseits zur Rohrgrabenmitte von jeglicher Bebauung und Bepflanzung freizuhalten. Der Stadtrat beschloss, nach Ein- und Überarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen den Entwurf erneut öffentlich auszulegen.
Gemäß den bisherigen Planungen soll die Trassierung des Tennet SüdOstLink unmittelbar am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Fischbach verlaufen. Die Bundesnetzagentur fordert nun die Träger öffentlicher Belange bis zum 17. November zur Stellungnahme auf.
Bebauungsentwicklung in Fischbach eingeschränkt?
Durch die geplante Trassierung sei unter anderem eine Dorfentwicklung beziehungsweise eine Bebauungsentwicklung von Fischbach in Richtung Norden nur noch eingeschränkt möglich, wie Josef Lingauer, Sachbearbeiter Abwasserbeseitigung, kritisierte.
Als Gründe nannte er den vorgesehenen und nicht überbaubaren 16-Meter-Schutzstreifen unmittelbar am nördlichen Ortsrand sowie eine Anbaubeschränkungszone der Kreisstraße SAD 1. Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil lasse sich mit vorgelegter Trassierung nicht mehr entwickeln, wie Lingauer sagte. Den planerischen Belangen werde aus Sicht der Stadt Nittenau zu wenig Rechnung getragen. Die Einwände sollen an den Vorhabenträger Tennet eingereicht werden, so der einstimmige Beschluss des Stadtrates.
In Bergham soll das Fernwärmenetz im Bereich Eichenweg, Birkenweg und Ahornweg erweitert werden. Hierzu soll ein Gestattungsvertrag erarbeitet und anschließend dem Stadtrat vorgelegt werden.
Beitragssätze
Gebührenkalkulation: Die Nachkalkulation für die Jahre 2020 bis 2023 sowie die erforderliche neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum ab 2024 in Bezug auf die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung sowie zur Entwässerungssatzung kann heuer nicht mehr erfolgen.
Beschluss: Zur rückwirkenden Anpassung war ein Bevorratungsbeschluss des Stadtrats notwendig, wodurch festgelegt wurde, dass die Beitrags- und Gebührensätze zum 1. Januar 2024 angepasst werden. In welcher Höhe dies erforderlich werde, könne erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen bestimmt werden. Diese übernimmt ein unabhängiger Gutachter.