Klage gegen Krankenhaus Donaustauf: Es geht um mehr als eine Million Euro

Sie sind seit vielen Jahren Kooperationspartner, doch am Dienstag trafen sie sich als Gegner vor Gericht wieder: Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) und die Klinik Donaustauf.
Das UKR macht Forderungen gegenüber der Klinik Donaustauf geltend, insgesamt geht es um mehr als eine Million Euro. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd als Trägerin der Klinik sieht keine rechtliche Grundlage für das Ansinnen der Regensburger und plädiert auf Klageabweisung.
Es geht um eine zwischen 2012 und 2022 bestehende Vereinbarung, in deren Rahmen die bereits zuvor bestehende stationäre Zusammenarbeit in der Pneumologie auch auf den ambulanten Bereich ausgeweitet wurde. Laut Vertrag standen 90 Prozent der hier erlösten Beträge der Klinik Donaustauf zu, das UKR behielt zehn Prozent für die organisatorische Abwicklung.
Gericht: Entscheidend ist der Vertrag
912 000 Euro an von Regensburg nach Donaustauf weitergeleiteten Erträgen stehen nun jedoch im Feuer. Der Grund: Ein Teil der erbrachten Leistungen erwies sich im Nachhinein als offenbar nicht erstattungsfähig. „Was kann ich weiterleiten, wenn gar kein Erlös da ist, weil sich Dinge als nicht abrechnungsfähig herausstellen“, fragte der Rechtsbeistand des UKR.
Klaus Rappert, Vorsitzender Richter der 7. Zivilkammer des Landgerichts, zeigte sich davon unbeeindruckt und stellte die Gegenfrage: „Ist eine Risikovereinbarung getroffen worden?“ Falls nein, seien wohl beide Parteien davon ausgegangen, dass nur erstattungsfähige Posten in der Abrechnung landen. „Allein der Vertrag ist der Rechtsgrund. Wenn dort keine Regelungen getroffen sind, teilt man sich das Risiko auf.“
Auch der Rechtsanwalt der Deutsche Rentenversicherung berief sich auf den Kooperationsvertrag als Rechtsgrundlage. Das Risiko liege nicht auf Seiten der Klinik Donaustauf. „Wir führen zehn Prozent für das Organisatorische ab. Dann kann man auch davon ausgehen, dass es passt.“ Weil sich das UKR jedoch nicht ausreichend gekümmert habe, bestehe vielleicht sogar das Recht auf Schadenersatz.
Krankenkassen fordern Schadenersatz
Ein weiterer strittiger Punkt dreht sich um zwischen 2013 und 2019 in Donaustauf ausgestellte Rezepte. Hier sieht sich das UKR mit Schadenersatzforderungen der Krankenkassen konfrontiert, ohne die Details zu kennen. Da die Donaustaufer Rezepte nicht im System des UKR erfasst sind, können die Regensburger die Höhe ihrer Rückforderung nicht ansatzweise beziffern und sind daher auf – von den Krankenkassen zugeschickte – Kopien der Rezepte angewiesen.
Rappert bezeichnete diesen Zustand als „möglicherweise unschlüssig“ und gab den Parteien Zeit für weiterführende Stellungnahmen. Für den 20. Februar hat er die Parteien erneut geladen – „falls Sie sich bis dahin hinter unserem Rücken nicht doch noch einigen“.