Wilde Spritztour mit zwei „Kexi“-Bussen in Kelheim –ins Feld und gegen andere Autos

Den Begriff „Rufbus“ interpretierte ein 27-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim völlig neu. Er klaute nacheinander zwei „Kexi“-Transporter für illegale Spritztouren – unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis. Vor dem Amtsgericht Regensburg begann nun der Prozess gegen den Mann.
„Kexi“-Rufbusse fahren Haltestellen an, wo jemand einen Zu- oder Ausstieg bucht. Der 27-jährige Angeklagte „buchte“ die Transporter auf seine Weise. Am 5. Dezember 2022, einem Montag, gegen 3 Uhr schlich sich der Mann in Kelheim auf den Parkplatz jener Firma, welche die Rufbusse stellt. In einem Carport standen die Fahrzeuge, dort lagen in einer versperrten Geldkassette auch die Schlüssel.
Der Mann brach die Kassette auf. Mit einem der Fahrzeugschlüssel entwendete er einen der abgestellten Ford Transit im Wert von 30.000 Euro und machte sich laut Anklage auf zu einer Spritztour im Großraum Kelheim. Eine dreiviertel Stunde lang ging das gut, ehe der Angeklagte gegen 4.30 Uhr neben der Staatsstraße 2233 bei Staubing in ein Feld fuhr und stecken blieb. Unversperrt ließ er den Wagen zurück.
Zwei Unfälle – aber er fuhr weiter
Um gegen 5.50 Uhr wieder zum Carport zurückzukehren. Erneut klaute er einen Ford Transit im selben Wert und begab sich wieder auf Spritztour. Mit überhöhter Geschwindigkeit, so die Ermittlungsbehörde, brauste er durch Kelheimer Ortsteile. Offensichtlich hatte er den Transporter nicht immer unter Kontrolle: Er fuhr gegen einen Pkw-Golf und verursachte einen Sachschaden von 2000 Euro. Auch einen Mercedes rammte er, 5000 Euro Schaden. In beiden Fällen kümmerte er sich nicht um die Kollisionen, sondern entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
Erst kurz vor 8 Uhr wurde der 27-Jährige mit seinem „Kexi“-Bus in Schierling aufgehalten und festgenommen. Eine Blutprobe rund eine Stunde später ergab eine Alkoholkonzentration von 1,05 Promille. Hoch gerechnete hatte er bei der ersten illegalen Ausfahrt 1,65 Promille, bei der zweiten 1,4 im Blut. Damit war bei beiden Spritztouren Alkohol im Spiel, eine Fahrerlaubnis besaß der 27-Jährige auch nicht.
Gutachten soll mögliche Alkoholsucht klären
Damit leistete sich der Angeklagte eine Reihe von Strafdelikten: Diebstahl, Sachbeschädigung, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht. So listet es die Staatsanwaltschaft Regensburg auf. Zu einer Beweisaufnahme kam es zu Prozessbeginn vor einem Schöffengericht in Regensburg aber nicht.
Denn es wurde entschieden, ein psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten einzuholen. Es soll klären, „ob der Angeklagte bei Begehung der Tat schuldfähig bzw. vermindert schuldfähig war“, erläutert Thomas Schug, Richter und Pressesprecher am Amtsgericht Regensburg. Die Frage zielt auf die Alkoholisierung ab. Zudem wird geprüft, „ob die Voraussetzungen des Paragraf 64 nach dem Strafgesetzbuch – Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – gegeben sind“.
Bis zum Vorliegen des Gutachtens wurde die Verhandlung ausgesetzt. Eine mögliche Entziehungskur wird vor einer allfälligen Freiheitsstrafe vollzogen und ersetzt die Strafe bis zu einem gewissen Teil.