Verpackungssteuer: Stadt Regensburg rudert zurück

Umwelt-Bürgermeister Ludwig Artinger zeigt sich offen für die Einweg-Abgabe. Einführen will er diese aber derzeit nicht – aus mehreren Gründen, wie er jetzt im Umweltausschuss des Regensburger Stadtrats sagte.
Vor allem im Sommer kämpft Regensburg gegen Berge von Verpackungsmüll. Eine Steuer auf Einwegbehälter und -besteck aber will die Stadt derzeit nicht einführen, das machte Umwelt-Bürgermeister Ludwig Artinger (Freie Wähler) am Mittwoch im Umweltausschuss des Stadtrats klar. Dabei hatte er im Juni noch laut über eine solche Abgabe nachgedacht.
Artinger wollte noch die schriftliche Begründung eines Gerichtsurteils zur Tübinger Verpackungssteuer abwarten, die ist inzwischen da. Grüne und ÖDP im Stadtrat machten jetzt Druck in der Sache. Sie baten gleich nach der politischen Sommerpause die Stadtverwaltung in einem Antrag, „die Einführung einer kommunalen Steuer auf Einweggeschirr, -verpackungen und -besteck zu prüfen“ – und verwiesen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai. Das hatte der Stadt Tübingen die Kompetenz zugesprochen, eine solche Abgabe von Gastronomen zu erheben.
Die ÖDP hatte bereits 2020 eine Verpackungssteuer gefordert, den Antrag aber zurückgenommen, auch um die Gastronomie im Corona-Jahr nicht zu belasten. Im Umweltausschuss erklärte jetzt Grünen-Fraktionschef Daniel Gaittet: „Wir möchten einen Fordern- und Fördern-Ansatz vorschlagen.“ Grüne und ÖDP regten ein Förderprogramm für kleine Betriebe an; diese sind bislang von der Pflicht, Mehrwegverpackungen anzubieten, ausgenommen.
EU-Fonds soll Geld bringen
Letztlich allerdings zogen die beiden Fraktionen ihren Antrag zurück – sie wollen ihn spätestens in einem Jahr erneut aufgreifen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen klarer sind. Artinger bekräftige zwar, grundsätzlich begrüße er die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts pro Verpackungssteuer. Die stärke die kommunale Selbstverwaltung, auch sei die Abgabe ein „politisches Steuerungsinstrument“, um der Müllflut Einhalt zu gebieten. Er schob jedoch eine Reihe von Argumenten gegen eine schnelle Einführung hinterher. Zum einen sei das Thema durch den Bund „sozusagen abgeräumt“. Dieser wolle das Verpackungsgesetz nachschärfen. Auch komme 2024 im Rahmen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie ein von Herstellern gespeister Fonds, bei dem Kommunen ihren Aufwand für das Entsorgen von Einwegmüll geltend machen können. Im Regensburger Fall handle es sich dabei um eine Summe von grob geschätzt 600.000 Euro. Vor diesem Hintergrund sei es „vielleicht auch rechtlich bedenklich“, wenn die Stadt zusätzlich Unternehmen Steuern abverlange – wofür sie auch drei, vier zusätzliche Mitarbeiter einstellen müsste. Artinger sagte: „Es gibt auf relativ vielen Ebenen Bestrebungen, diesem Problem Herr zu werden. Und vor dem Hintergrund halte ich es derzeit nicht für sinnvoll, dass man vor Ort als Stadt eine örtliche Verbrauchssteuer erlässt.“ Zudem sei inzwischen die Tübinger Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet.
Tübingen führte die Verpackungssteuer zwar zum 1. Januar 2022 ein, beginnt laut einer Stadtsprecherin aber erst, diese einzutreiben. Dennoch wirke sie schon. Die Zahl der Betriebe, die Mehrweggeschirr anbieten, sei deutlich gestiegen, sagt die Sprecherin. „Die Verpackungssteuer und das städtische Mehrweg-Förderprogramm haben dazu geführt, dass in Tübingen inzwischen viel mehr Menschen mit Mehrweg-Behältern unterwegs sind.“ Tübingen verlangt von Gastronomen 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher oder Pommesschalen und 20 Cent für Besteck und andere Hilfsmittel, etwa Trinkhalme oder Eislöffel.
Städtetag für Steuer
Rückendeckung bekommt Tübingen vom Deutschen Städtetag. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sieht Einwegbecher oder -verpackungen als Ursache für die zunehmende Vermüllung in den Städten und als Umweltsünde. Er sagt: „Eine kommunale Verpackungssteuer kann einen Anreiz schaffen, häufiger auf Mehrweggeschirr zurückzugreifen. Gleichzeitig können mit den Einnahmen die hohen Reinigungskosten für achtlos weggeworfene Einwegverpackungen ein Stück weit abgefedert werden.“ Derzeit entschieden die Städte selbst, ob sie die Abgabe erheben. Der Städtetag würde jedoch Dedy zufolge eine bundesweite Regelung begrüßen, „eine solche Steuer einführen zu können“.