Schon 13 Gemeinden haben einen Jugendpfleger: Bekommt auch Berg bald einen?

Von Hans Stepper · 23. September 2023 um 05:00

Braucht die Gemeinde Berg, in der die Welt, wie Bürgermeister Peter Bergler sagte, noch in Ordnung ist, einen Jugendpfleger, den 13 Gemeinden im Landkreis Neumarkt bereits haben?

Diese Frage beschäftigte die Gemeinderäte, nachdem Markus Ott, Geschäftsführer des Kreisjugendrings Neumarkt, zur Kommunalen Jugendarbeit referiert hatte, und auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit eines Jugendpflegers für größere Kommunen hinwies.

Berg, so Ott, könnte die 14.Kommune sein, die einen Jugendpfleger in Kooperation mit der Marktgemeinde Lauterhofen über den Kreisjugendring einstellt. Die Kosten für eine halbe Jugendpfleger-Stelle bezifferte Ott auf bis zu 35000 Euro im Jahr.

Für Stefan Haas von Bündnis 90/Die Grünen wäre sogar eine ganze Arbeitsstelle für einen Jugendpfleger sinnvoll. Einig waren sich alle Gemeinderäte, dass die Gemeinde Berg in dieser wichtigen Angelegenheit gegenüber anderen Landkreis-Kommunen nicht hinterherhinken sollte und dass man baldmöglichst „Nägel mit Köpfen“ machen sollte. Bürgermeister Bergler versprach, hierüber bei der Oktober-Sitzung abstimmen zu lassen.

Bürgerinitiative „Solidarische Verkehrsführung Berg“ fordert Tempo 30

Dem Gemeinderat lagen zwei Anträge der Bürgerinitiative „Solidarische Verkehrsführung Berg“ vor. Über deren Zulässigkeit nach Gemeindeordnung musste der Gemeinderat entscheiden. Der erste Antrag beinhaltete , dass sich die Kommune unverzüglich bei sämtlichen zuständigen Ämtern und Behörden dafür einsetzt, dass für die Staatsstraße 2240 auf der gesamten Ortsdurchfahrt von Berg und Oberölsbach 30 Stundenkilometer als Regelgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Diesen Antrag unterstützten 156 Bürger mit ihren Unterschriften.

Der zweite Antrag beinhaltete die Erstellung eines Lärm-Aktionsplans für die Staatsstraße 2240 von Loderbach bis nach Oberölsbach. Diesen unterzeichneten 162 Bürger. Der gesamte Gemeinderat sah bei beiden Anträgen die Zulässigkeits-Voraussetzungen als erfüllt an. Die Behandlung der Bürgeranträge mit der heißen Thematik wird nun innerhalb von drei Monaten im Gemeinderat erfolgen.