Keine neue Attraktion: Schwimmender Kletterpark auf dem Steinberger See abgelehnt

Vorerst wird es wohl keine weitere Attraktion am Steinberger See im Landkreis Schwandorf geben. Der Gemeinderat hat den Antrag auf Errichtung eines schwimmenden Kletterparks einstimmig abgelehnt. Ein weiteres Thema war ein Opti-Schuppen auf dem Gelände des Yachtclubs.
Einstimmige Ablehnung gab es bei Behandlung des Antrags der Betreiber des Bikeparks Sunshine-Bike auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung eines schwimmenden Kletterparks auf dem Steinberger See.
Der Antrag war an das Landratsamt gestellt und von dort zur Stellungnahme an den Gemeinderat weitergeleitet worden. Bürgermeister Harald Bemmerl (SPD) gab hierzu bekannt, dass in der beantragten Anlage auch Gefahrenstellen vorhanden seien und stellte die Frage, wer hier später einmal die Sicherheitswacht übernehmen soll.
Für die Ausgabe von Schwimmwesten würde der Antragsteller auch einen Container oder ein Tiny House an Land benötigen. Hierfür sei eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich.
Diskussion um die Lage der geplanten Anlage
SPD-Sprecher Klemens Hecht äußerte, dass bei genauer Betrachtung des Antrags eine detaillierte Beschreibung des Betriebsablaufs erforderlich und die beantragte Befreiung problematisch zu sehen sei.
Auch CSU-Sprecher Franz Kiendl konnte sich für seine Fraktion mit dem Vorhaben nicht anfreunden. Er forderte zudem, dass der Gemeinderat vor der Anfrage beim Landratsamt informiert werden sollte. FW-Gemeinderat Johann Baumgärtner bezeichnete die Lage der geplanten Anlage als relativ schwierig. Bemmerl meinte, man sollte bei der Beschlussfassung nicht zu viele positive Signale aussenden. Letztlich wurde der Antrag einstimmig abgelehnt.
Außenfassade des Schuppens soll mit Holz verkleidet werden
Bemmerl sprach als weiteren Punkt die Errichtung eines Opti-Schuppens auf dem Gelände des Steinberger Yachtclubs (SYC). Der Gemeinderat habe sich mit dem Antrag bereits zweimal befasst. Im April habe der Rat einer Befreiung zur Errichtung außerhalb überbaubarer Flächen am Steinberger See zugestimmt. Die Befreiung habe allerdings nicht die Verkleidung des Schuppens mit Wellblech betroffen, sondern hätte in Holzverkleidung ausgeführt werden müssen. Daraufhin sei der Bauantrag im Mai zurückgenommen und in neuer, zulässiger Form im Juli erneut gestellt worden.
Die Außenfassade werde nun mit naturbelassenem Lärchenholz verkleidet. Der tragenden Stahlkonstruktion stimmte das Gremium zu, ebenso der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Weiteres Thema: Neubau von drei Mehrfamilienhäusern
Antrag: Ein Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Nebengebäude Am Retzer Schübl im Neubaugebiet am Steinberger See in der Verlängerung der Seestraße wurde beantragt. Das Einvernehmen der Gemeinde wurde mit 7:2 Stimmen mehrheitlich beschlossen.
Auflagen: Vor der Beschlussfassung wurde jedoch darauf hingewiesen, dass im Baugebiet West und Retzer Schübl die Auflagen aus dem Schreiben des Ingenieurbüros Bumiller vom 5. März 2015 und die fachaufsichtlichen Beanstandungen des Landratsamtes vom September 2015 sowie der Hinweis des Bergamtes vom November 2015 eingehalten werden müssen.
Baumaßnahmen: In den betroffenen Baugebieten dürfen Maßnahmen nur so ausgeführt werden, dass bereits errichtete Gebäude, die im wiederaufgefüllten Bereich jenseits der früheren Bergbau-Abbruchkante stehen, nicht geschädigt werden dürfen. Verboten sind erschütternde Arbeiten wie Rüttelstopfverdichtungen, Energienutzung aus Erdwärmesonden und Grundwassernutzung, da mit dem Vorhandensein von sauren Wässern gerechnet werden muss.
