Böller-Trio sprengte Briefkästen – Vor dem Schwandorfer Amtsgericht blieb der Knall aus

Ein junges Trio musste sich am Dienstag vor dem Schwandorfer Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Sie sollen 16Briefkästen und einen Zigarettenautomaten im östlichen Landkreis mit in Deutschland nicht zulässigen Böllern gesprengt haben.
Außerdem sollen sie im „Zangensteiner Haisl“ in Schwarzhofen randaliert und Geld geklaut haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung werteten die Taten als „Jugendsünden“ und forderten milde Urteile. Richterin Jennifer Jäger sah das zumindest in einem Fall anders.
Laut Anklageschrift sollen die drei jungen Männer, die zur Tatzeit zwischen 17 und 18 Jahre alt waren, zwischen November 2021 und Februar 2022 insgesamt 14Briefkästen von Privathaushalten, zwei Kästen der Deutschen Post und einen Zigarettenautomaten in Altendorf, Schwarzhofen, Neunburg, Schwandorf und Schwarzach gesprengt haben. Auch für einen Angriff auf das Zangensteiner Häusl sollen sie verantwortlich sein. Dort wurde im Februar 2022 eine Fensterscheibe eingeschlagen, ein Getränkeautomat umgestoßen, das Interieur demoliert und Geld gestohlen.
Vor Gericht zeigten sich die drei jungen Männer geständig. Zwei von ihnen hatten sich bereits bei der Polizei zu den Taten bekannt, einer legte am Dienstag vor Gericht noch ein vollumfängliches Geständnis ab. Einzig den Vorwurf, einen Geldbetrag von 1232 Euro aus dem angegangenen Zigarettenautomaten entwendet zu haben, stritt das Trio ab.
Die Taten teilweise mit dem Handy gefilmt
Im konkreten Fall hätten sie zunächst einen Böller platziert und seien geflüchtet. Später seien sie zurückgekehrt, um den durch den Sprengstoff entstandenen Schaden zu begutachten. Da dieser kaum zu sehen gewesen sei, hätten die jungen Männer einen zweiten Böller platziert. Auch dieser richtete wohl nur mäßigen Schaden an, zumindest sei der Automat laut Aussage eines Beschuldigten nicht offen gewesen. Dementsprechend hätten die Angeklagten weder Geld noch Zigaretten entnehmen können.
Nicht nur die Aussagen der Angeklagten, auch weitere Beweise zeichneten ein klares Bild. So hatten sie einige der Taten mit ihren Handys gefilmt. Die Polizei stellte diese Videos später als Beweismaterial sicher. Bei einer Hausdurchsuchung bei einem der Angeklagten im März 2022 stellten die Polizeibeamten außerdem zahlreiche Sprengkörper sicher, die in Deutschland nicht zulässig sind. Diese hätten die Angeklagten auf den Märkten in Tschechien nahe der Grenze besorgt. „Die hatten das Zeug unter dem Tresen“, sagte einer.
Ursprünglich hätten sie die Böller besorgt, um sich für Silvester einzudecken. Auf die Frage der Richterin hin, warum man dafür extra ins Ausland fahren müsse, antworte einer: „Weil die deutschen keinen Spaß machen.“ Als Motiv für ihre Taten nannten die Männer Langeweile und Zerstörungswut. „Wir hatten die Böller und haben überlegt, wie wir sie ausprobieren können“, sagte einer. Vor Gericht zeigten die Angeklagten sich dann durchaus reuig, konnten sich jedoch in Erinnerung an ihr Tun das ein oder andere Grinsen nicht verkneifen. „Das war eine dumme Idee von uns“, sagte einer.
Nicht nur die Böller-Serie, auch die Randale am Zangensteiner Haisl gestanden die jungen Männer ein. Den erbeuteten Betrag bezifferten sie allerdings auf 50 Euro, nicht wie in der Anklageschrift angegeben auf 200 Euro. Das Geld teilte das Trio laut eigener Aussagen auf und fuhren damit in die nächste Spielhalle.
In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Jakub Uhlik für die beiden nicht vorbestraften Männer jeweils Geldstrafen in Höhe von 500 und 900 Euro, für den bereits vorbestraften jungen Mann eine Arbeitsauflage von 45 Stunden. Die Forderungen der drei Verteidiger Richard Wagner, Gunther Haberl und Manfred Uwe Müller lagen noch etwas darunter.
„Ich habe daraus gelernt“
Abschließend sagte einer der Angeklagten: „Ich bereue, was wir gemacht haben und ich habe daraus gelernt.“ Richterin Jäger verurteilte die jungen Männer jeweils zu Geldstrafen in Höhe von 500 und 700 Euro sowie 100Arbeitsstunden. „Das war totaler Blödsinn“, sagte Jäger in ihrer Urteilsbegründung. „Ihr wusstet offenbar nicht, was ihr mit eurer Zeit anfangen sollt.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.