Totes Baby: Vater wegen Mordes vor dem Militärgericht – Droht die Todesstrafe?

Von Stefanie Kraus · 13. August 2023 um 11:00

Der Fall eines zu Tode misshandelten Babys in Vilseck sorgte weit über die Landkreisgrenzen hinaus für Bestürzung. Der erst fünf Monate alte Säugling soll von seinem eigenen Vater, einem in Deutschland stationierten Angehörigen des US-Militärs, so schwer verletzt worden sein, dass er am Ende in einem Weidener Krankenhaus starb.

Die Mutter des Kindes, eine deutsche Staatsangehörige, wurde bereits im März vom Landgericht Amberg wegen Totschlags durch Unterlassen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun muss der Vater wegen des Vorwurfs des Mordes und der schweren Körperverletzung vor das amerikanische Militärgericht. Droht ihm die Todesstrafe?

Wie eine Pressesprecherin der US-Streitkräfte in Grafenwöhr, die auch für die Basis in Vilseck zuständig ist, mitteilte, habe die erste Anhörung im Fall des beschuldigten Soldaten nach Artikel 32 des Uniform Code of Military Justice (UCMJ), dem Gesetzbuch der Militärgerichtsbarkeit, bereits Mitte Juli stattgefunden. Dabei werden den Beschuldigten jeweils die wichtigsten Punkte der Anklage vorgetragen. Im Fall des US-Soldaten lauten diese auf Mord und schwere Körperverletzung, teilte die Pressesprecherin weiter mit. Wie im deutschen gelte aber auch im amerikanischen Recht die Unschuldsvermutung, solange die betroffene Person nicht rechtskräftig verurteilt wurde.

Beschuldigter derzeit noch bei der Truppe in Vilseck

Der Mann befinde sich derzeit noch bei seiner Einheit in Vilseck. Auch der Prozess werde zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Gelände des US-Militärs in der Oberpfalz stattfinden, genauer im Rose Barracks Legal Center’s Courtroom. Wann das sein wird, ist bisher nicht bekannt. „Wir werden die Termine für den Prozess erfahren, sobald der Militärrichter den Fall zur Verhandlung anmeldet“, so die Pressesprecherin. Dem Militärrichter solle der Fall innerhalb der nächsten zwei Monate vorliegen. Innerhalb der nächsten sechs bis zwölf Monate könnte es dann zur Verhandlung kommen.

Obwohl der Uniform Code of Military Justice die Möglichkeit vorsehe, die Todesstrafe als extremste von mehreren Optionen zu verhängen, komme dies mit Blick auf die vorliegenden Anschuldigungen nicht in Betracht. Generell sei die Todesstrafe bei einer Verurteilung von in Europa oder Deutschland stationierten US-Truppen nicht zulässig, selbst nicht im Rahmen des Status of Forces Agreement, so die Pressesprecherin.

Ob die bereits verurteilte Mutter des zu Tode gekommenen Jungen vor dem amerikanischen Militärgericht aussagen wird, sei aktuell noch völlig offen, sagt ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Jörg Jendricke, auf Anfrage unserer Zeitung. Das Problem: Bisher ist das Urteil des Amberger Landgerichts noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshof steht indes noch aus. Sollte dieser das Landgerichtsurteil aufheben, müsste der Fall der Mutter neu aufgerollt werden. Aussagen, die die Frau vor dem US-Militärgericht tätigen könnte, würden ihr möglicherweise in ihrem eigenen Verfahren zur Last gelegt. Die US-Ermittlungsbehörde hätte bereits angefragt, ob sich die Frau im Verfahren um den US-Soldaten äußern würde. „Sie wäre in dem Prozess eine wichtige Zeugin“, sagt der Rechtsanwalt. Doch bis nicht ihr eigener Fall endgültig abgeschlossen ist, sei Zurückhaltung geboten.

In den kommenden Wochen soll es einen Gesprächstermin mit den amerikanischen Ermittlungsbehörden geben. Wann die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Amberg fällt, sei laut Jendricke derzeit nicht absehbar. „Das kann zwischen einem Monat und zwei Jahren dauern“, sagt er.

Richterin fand deutliche Worte im Urteil

Das Landgericht hatte die Mutter im März zu einer Strafe von eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. „Ihr war bewusst, dass die Verletzungen des Jungen durch den Ehemann zugefügt wurden. Ihr war bewusst, dass das Kind sterben könnte“, sagte die Vorsitzende Richterin damals in der Urteilsbegründung. „Sie wusste auch, dass sie das Kind nicht mit ihrem Mann alleine lassen kann. Sie hat die potenzielle Lebensgefahr für ihr Kind erkannt.“

Den Vater des toten Jungen konnte die deutsche Justiz nicht zur Rechenschaft ziehen. Zwar lebt der Mann in der Bundesrepublik, ist als Angehöriger des US-Militärs jedoch auch dessen Gerichtsbarkeit unterstellt. Dieses Vorgehen ist im Nato-Truppenstatut festgelegt.