Hatte sie Mitschuld am Tod ihres Babys? Schwere Vorwürfe gegen junge Mutter

Eine Mutter (29) steht wegen schwerer Misshandlung und Totschlags durch Unterlassen vor dem Amberger Landgericht. Am ersten Prozesstag wurden grausame Details zum Tod des Säuglings bekannt. Die Angeklagte schweigt.
Es ist eine schier unbegreifliche Tat, die sich zwischen dem 4. und 5. März 2022 im nördlichen Landkreis Amberg-Sulzbach abgespielt haben soll. Am Ende starb ein gerade fünf Monate altes Baby. Laut Anklage wurde es vom eigenen Vater (27), einem Angehörigen des US-Militärs, so schwer misshandelt, dass es wenige Stunden nach dem letzten Angriff im Klinikum Weiden seinen schweren Verletzungen erlag.
Mutter muss sich wegen Totschlags verantworten
Vor der Großen Strafkammer des Amberger Landgerichts ist es jedoch die 29-jährige Mutter, die sich wegen des vermeintlich gewaltsamen Todes ihres kleinen Sohnes verantworten muss. Totschlag und Misshandlung durch Unterlassen lauten die Tatvorwürfe, die die Staatsanwaltschaft Amberg der Frau zur Last legt. Der mutmaßliche Haupttäter hingegen unterliegt der amerikanischen Gerichtsbarkeit. Deswegen kann er von der deutschen Justiz nicht belangt werden. Zwar war der Mann zum Prozessauftakt am Mittwoch als Zeuge geladen, doch rechneten die Strafverfolgungsbehörden bereits Tage zuvor damit, dass er von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Er erschien nicht.
Wo sich der Haupttäter befindet, ist nicht bekannt
Bisher ist nichts darüber an die Öffentlichkeit gedrungen, ob der Mann bereits von der zuständigen US-Gerichtsbarkeit belangt wurde, sich in Haft befindet oder auf freiem Fuß bewegt oder aktuell überhaupt noch in Deutschland ist. Eine umfangreiche Anfrage unserer Zeitung an die zuständige Pressestelle des US-Militärs blieb bis dato unbeantwortet.
Ein fast unvorstellbares Szenario
Die Vorwürfe, die die Amberger Staatsanwalt gegen die Mutter des zu Tode gekommenen Kindes erhebt, zeichnen ein fast unvorstellbares Szenario: Bereits mehrfach soll der 27-jährige Vater durch schwere Misshandlung seines Sohnes aufgefallen sein. Das Kind habe laut Anklageschrift bereits im Januar und Februar 2022 „Verletzungsmuster massiver stumpfer Gewalteinwirkung“ gezeigt, darunter mehrere Knochenfrakturen sowie Hämatome und Schwellungen im Kopfbereich. Die Mutter soll versucht haben, die Gewaltausbrüche ihres Mannes zu vertuschen. So soll sie gesagt haben, das Baby, obwohl erst drei Monate alt, soll beim Laufen gestürzt sein, Kopfnüsse verteilt oder sich selbst entstellt haben. In der Nacht von 4. auf 5. März 2022 eskalierte die Situation, die sich, wie es die Anklage beschreibt, über Monate hinweg angebahnt haben soll: Der Säugling erlitt einen Schädeldachbruch, ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und mehrere Knochenbrüche. Die Ärzte im Klinikum Weiden kämpften noch um das Leben des Kindes, dennoch verstarb der Junge im Alter von nur fünf Monaten.
Angeklagte derzeit in psychologischer Behandlung
Das Bild, das die 29-Jährige vor Gericht bot, war dann nur schwer mit den in der Anklage beschriebenen Taten in Einklang zu bringen. Bereits vor Beginn der Verhandlung hatte die Frau sichtlich Mühe, die Fassung zu wahren. Als Oberstaatsanwalt Carsten Reichel die Anklage verlas und dabei erstmals der Name des kleinen Jungen fiel, weinte sie leise, hielt den Blick starr auf das Mikrofon gerichtet. Nur ab und zu schaffte sie es, den Staatsanwalt anzusehen, als der die grausamen Details zum kurzen Leben ihres Kindes benannte. „Meiner Mandantin geht es schlecht“, bestätigte auch Verteidiger Jörg Meyer vor Prozessbeginn im Gespräch mit unserer Zeitung. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Jörg Jendricke vertritt er die 29-Jährige vor Gericht. Die Frau befinde sich derzeit in psychologischer Behandlung. Die enorme psychische Belastung für die Angeklagte, die angesichts des Verfahrens weiter wachse, war auch Gegenstand eines Rechtsgesprächs, das die Verteidiger unmittelbar nach Verlesung der Anklage anberaumten.
Es kam zu keiner Einigung
Darin argumentierte sie außerdem mit einem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg, auf den hin die Angeklagte bereits im Oktober 2022 aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Das OLG sah den Vorwurf, die Frau stünde im unmittelbaren Kontext mit einer vorsätzlichen Tötung ihres Babys, nicht. Sollte es wegen andere möglicher Tatbestände zu einer Verurteilung kommen, würden die Verteidiger eine Strafe auf Bewährung erzielen wollen. Staatsanwalt Reichel erwiderte, dass ein aus seiner Sicht so geringes Strafmaß „indiskutabel“ sei. Es handele sich um ein Delikt, das keine Bewährungsstrafe verdiene. Es kam zu keiner Einigung.
Wenig Konkretes in der Beweisaufnahme
Am Mittwoch äußerte sich die Angeklagte nicht zu den ihr zur Last gelegten Vorwürfen. Erste Zeugen, die zur Anhörung vor Gericht geladen waren oder deren Aussage verlesen wurden, beschrieben die Mutter als „loyal“ oder „zuverlässig“, im Umgang mit dem Sohn sei sie „liebevoll“ gewesen. Sonst gab es in der bisherigen Beweisaufnahme nur wenig Konkretes.
Einzig ein Sanitäter, der in den frühen Morgenstunden des 5. März 2022 vor Ort war, als der Junge mit dem Rettungswagen in das Weidener Klinikum eingeliefert wurde, gab einen Hinweis. Die Angeklagte habe auf der Fahrt geäußert, dass Vater und Kind derzeit „eine schwierige Phase hätten“. Der Notruf kam den Zeugenaussagen zufolge wohl von den Eltern selbst, nachdem der Junge plötzlich nicht mehr geatmet habe. Erst im Krankenhaus stellte sich heraus, wie schwer das Kind tatsächlich verletzt war, nachdem es nach Aussage des Notarztes zunächst „stabil“ übergeben wurde. Unter anderem wurden ein Schädeldachbruch sowie massive Ödeme und Hämatome im Kopfbereich diagnostiziert.
Not-OP am Klinikum Weiden kann Kind nicht retten
Der Bericht der Notoperation dokumentierte für alle Prozessbeobachter eindrücklich den wohl über Stunden dauernden Todeskampf des Säuglings sowie den verzweifelten Versuch der Ärzte, dessen Leben zu retten. Während eine Richterin das Dokument verlas, herrschte im Gerichtssaal absolute Stille. Einigen im Saal Anwesenden trieben die Schilderungen Tränen in die Augen, auch die Angeklagte weinte augenscheinlich verzweifelt.
Weitere Details zum Ableben des Kindes wird wohl das rechtsmedizinische Gutachten bringen. Der Sachverständige soll schon am zweiten Prozesstag am 13. März gehört werden. Danach sind noch zwei weitere Termine festgesetzt, an denen der bisher eher undurchsichtige Sachverhalt weiter geklärt werden soll.