Ärger um teure Strafzettel beim Neumarkter Volksfest: Sind 55 Euro angemessen?

Von Katrin Böhm · 30. August 2023 um 05:00

Es wurde ausgelassen gefeiert und viel gelacht – aber im Nachgang gibt es doch noch Ärger um das Volksfest. Genauer gesagt, um die Parksituation.

Dass es zur Volksfestzeit schwierig ist, einen Parkplatz zu ergattern, ist hinlänglich bekannt – darum hoffte so mancher Besucher auf Verständnis, wenn er sein Fahrzeug nicht den Vorschriften entsprechend abstellte. Nach dem Volksfestbesuch klebte aber häufig ein Strafzettel am Auto.

Mehr als ärgerlich, finden Leser des Neumarkter Tagblatts. Da alle Parkplätze belegt gewesen seien und auch der Grünstreifen zwischen dem Bäumen beim großen Parkplatz komplett beparkt gewesen sei, habe er sein Auto auf dem Grünstreifen zwischen Fußgängerweg und Straße geparkt, um niemanden zu behindern, erklärt ein Leser.

„Ich staunte nicht schlecht, dass ich einen Strafzettel in der Höhe von 55 Euro bekommen habe.“ Er finde es grundsätzlich fragwürdig, dass bei einer solch großen Veranstaltung Strafzettel „wegen Kleinigkeiten“ verteilt würden. „Absolut unverschämt“ sei, dass das Verwarnungsgeld nicht 15 oder 20 Euro betrage, sondern 55 Euro.

Ähnlich sieht das eine Leserin, die ebenfalls einen Strafzettel bekommen hatte, weil sie sich auf einem Grünstreifen hinter anderen Autos einreihte. „Kann man in der Volksfestzeit nicht eine Ausnahme machen?“, fragt sie. „Da vergeht einem die Lust zum Feiern.“

Neumarkter Polizei verteidigt Vorgehensweise

„Wir verstehen, dass es ärgerlich ist, einen Strafzettel zu bekommen“, erklärt Martin Meier, Pressesprecher der Polizei Neumarkt. Ganz gewiss seien die Kolleginnen und Kollegen „nicht päpstlicher als der Papst“ und drückten oftmals auch ein Auge zu. Jedoch würden die Regelungen der Straßenverkehrsordnung durch das Volksfest und dessen Besucherstrom nicht außer Kraft gesetzt, „das muss jedem klar sein“.

Dass das Parken auf dem Grünstreifen gleich 55 Euro kostet, denkt sich auch nicht die Polizei Neumarkt aus. „Der Bußgeldkatalog ist bundeseinheitlich“, so Meier. Die Höhe der Verwarnung sei also überall gleich und nicht willkürlich gewählt. Für das verbotswidrige Nutzen eines Grünstreifens sei ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro festgesetzt. Die Strafe könnte sogar noch höher ausfallen: Wenn jemand behindernd auf Grünstreifen parkt, wird laut Meier ein Bußgeld von 70 Euro fällig, bei Gefährdung eines anderen sind es sogar 80 Euro.

Klagen gibt es auch über Falschparker

Doch hat die Polizei heuer besonders streng kontrolliert? Die Polizei verwarne, wenn sie es für geboten hält, um die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu gewährleisten oder auch zur künftigen Beachtung zu sensibilisieren, sagt Meier. Denn Klagen gibt es auch von anderer Seite: Oftmals erreichten die Polizei Beschwerden über Falschparker, gerade während Großveranstaltungen, so Meier. „Stellen wir dann Verstöße fest, handeln wir strikt nach dem Gleichheitsprinzip.“ Das heißt, es würden dann alle Autos zum Beispiel wegen verbotswidrigen Parkens auf dem Grünstreifen verwarnt.

Einige Autofahrer hielten sich beim Parken beim Neumarkter Volksfest nicht an die Regeln – und bekamen dafür Strafzettel. Foto: Lothar Röhrl