Mann in Obertraubling 50 Meter mitgeschleift – nun ist die Akte geschlossen

Nach dem folgenschweren Crash nahe dem Airport entlastet ein Unfall-Gutachter den betrunkenen Opelfahrer. Der 28-Jährige muss nicht vor Gericht – eine Strafe bekam er aber schon.
Ein 42-Jähriger wird Ende August 2022 nach einem Konzertbesuch in Obertraubling angefahren. Aber nicht nur das: Ein Pritschenwagen soll den Familienvater fast 50 Meter weit mitgeschleift haben – und dann geflüchtet sein. Das Opfer blieb mit schweren Verletzungen nahe dem Airport liegen.
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Jetzt ist der Fall juristisch abgeschlossen. Ein Gutachten entlastete den 28-Jährigen, der damals betrunken am Steuer eines Firmenwaggens saß. Vor Gericht muss der Mann aber nicht, wie die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht nun bestätigten.
Das war passiert: Das Unfallopfer, ein Mann aus dem nördlichen Landkreis Regensburg, wurde am 27. August gegen 0.40 Uhr auf der Ernst-Frenzel-Straße gefunden. Der 42-Jährige hatte zuvor ein Musik-Event im Airport besucht. Er wollte dann wohl nach Hause. Auch die Kriminalpolizei eilte in jener Nacht nach Obertraubling, da man auch einen tätlichen Angriff vermutete. Schnell stellte sich aber heraus, dass der Mann überfahren worden sein musste.
Polizei stellt Unfallfahrer an Schnellrestaurant
Eine Frau gab den entscheidenden Hinweis – und so konnte die Polizei das Unfallfahrzeug noch in derselben Nacht auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in der Max-Plank-Straße in Regensburg ausmachen. Der mutmaßliche Fahrer, ein 28-Jähriger, saß noch darin.
Der Verdächtige wehrte sich laut Polizei massiv gegen seine Festnahme. Der 28-Jährige soll mehr als 1,1 Promille intus gehabt haben, hieß es. Zu dem Unfall aber schwieg der Verdächtige. Die Polizei gründete später die Ermittlungsgruppe „Airport“, diese schaltete auch das Landeskriminalamt ein. Der Firmenwagen des Mannes wurde daraufhin von Spezialisten aufwendig untersucht. Zudem gab die Regensburger Staatsanwaltschaft ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag.
Gutachter: „Kein Verschulden“ am Unfall
Wie Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher jetzt berichtete, habe der 28-Jährige „an dem Unfall letztlich kein Verschulden“. Der Sachverständige sei zum Schluss gekommen, dass der Mann am Steuer das Opfer beim Anfahren wohl wegen der schlechten Lichtverhältnisse gar nicht habe sehen konnte. Der 42-Jährige habe sich auf Höhe des Außenspiegels befunden, als der Pritschenwagen ihn erfasst und zu Boden gerissen habe. Der Unfall sei „selbst für einen Normalfahrer nicht vermeidbar gewesen“, schrieb der Gutachter. Zudem: Wegen der Masse des Opels sei auch das Überrollen und Verhaken des Opfers nicht zu bemerken gewesen.
Ohne Strafe kommt der Fahrer aber nicht davon: Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung erließ das Amtsgericht in Regensburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den 28-Jährigen. Die Geldstrafe über 80 Tagessätze ist bereits rechtskräftig.