Regensburger Amtsgericht setzt beschleunigtes Verfahren gegen einen Klimakleber aus

Von Franziska Mahler · 2. August 2023 um 18:03

Zum ersten Mal sollte am Mittwoch, 2. August, ein Angeklagter der Letzten Generation in Regensburg in einem beschleunigten Verfahren verurteilt werden. Doch so schnell ging es dann doch nicht.

Rückblick: Am 3. März gegen 17.30 Uhr sollen fünf Klimaaktivisten der Letzten Generation die Nibelungenbrücke stadteinwärts blockiert haben. Dadurch kam es zum Stau im abendlichen Feierabendverkehr. Nur einer von ihnen stand am Mittwoch vor Gericht.

„Wir konnten unsere Tochter nicht im Stich lassen“, sagte der 54-jährige Archäologe in seiner anfänglichen Erklärung. Er versuchte dabei, seine Tränen zu unterdrücken. Schon in den 1990er Jahren sei ihm klar gewesen, dass es früher oder später ein Problem mit dem Klima geben würde. Seine Frau und er hätten sich genau überlegt, ob sie überhaupt Kinder bekommen wollen. Sie entschieden sich dafür. Von der Beteiligung seiner Tochter bei der Letzten Generation sei er beeindruckt gewesen. Jetzt ist er selbst mit „vollster Überzeugung“ dabei.

Anwälte unterstellen Staatsanwaltschaft politische Motivation

Ein beschleunigtes Verfahren ist eine besondere Form des Strafverfahrens. Damit sollen Sachverhalte mit einfacher Beweislage schnell vor Gericht behandelt werden. Genau das bezweifelten die Anwälte Yunus Ziyal und André Bohn und wollten eine Verfahrenseinstellung erwirken. Fünf Monate seien eine viel zu lange Zeit. Auch sei die Beweislage nicht klar genug. Der Staatsanwaltschaft unterstellten sie eine „politisch motivierte Entscheidung“.

Richterin Cornelia Blankenhorn lehnte den Antrag ab. Sowohl sie als auch Staatsanwalt Wolfgang Schirmbeck betonten, dass die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren erfüllt seien. Dass die Staatsanwaltschaft politisch motiviert gehandelt hätte, wies Schirmbeck deutlich zurück.

Die Verurteilung kann noch dauern

Bei der Befragung eines Polizeisprechers nahm das Verfahren eine Wendung. Er vertrat den damaligen Einsatzleiter, der eigentlich geladen war. Weil der Pressesprecher während der Blockade weder Maßnahmen traf noch viele Details beobachten konnte, setzte Richterin Blankenhorn die Verhandlung aus.