Regensburger Kommunen sichern ihre Gewässer mit Zäunen und Schildern

Von Evi Paleczek · 26. Juni 2023 um 12:00

Die Gemeinde Holzheim lässt Zäune um Dorfweiher und Kollerweiher errichten, um eine Haftung auszuschließen, wenn Unfälle passieren sollten. So verhalten sich andere Kommunen im Landkreis Regensburg.

Schon vor vier Jahren hat eine Mutter gesagt, es sei gefährlich, dass der Dorfweiher nicht eingezäunt ist. Der Holzheimer Bürgermeister hat ihr geantwortet, ein wenig Aufsichtspflicht müsse man von Eltern schon noch erwarten können. Jetzt sind Bauzäune aufgebaut um das Gewässer – und Andreas Beer denkt anders.

Ob von Bayerischem Gemeindetag oder Städtetag, Kommunen seien sensibilisiert worden hinsichtlich einiger Bereiche, in denen Amtsträger persönlich in Haftung kommen könnten, erzählt er. Das Thema Badegewässer habe der Geschäftsführer der Gemeinde dann von einer Geschäftsleitertagung mitgebracht. Man habe sich den Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern des Bayerischen Justizministeriums angesehen und eine Fachkraft für Sicherheit in die Verwaltungsgemeinschaft geholt. Die habe Empfehlungen gegeben für Dorfweiher und Kollerweiher, berichtet der Bürgermeister. Und deswegen stünden jetzt die Bauzäune.

Holzheim plant Umzäunung

Er könne persönlich haftbar gemacht werden, wenn etwas passiere, sagt Beer. So sei das in der heutigen Welt der Rechtsprechung und Schadenersatzansprüche. Es sei bereits ein Bürgermeister verurteilt worden auf der Grundlage, dass sich ein Kind nicht selbst schützen könne, Aufsichtspflicht der Eltern hin oder her.

Deshalb habe die Gemeinde jetzt schnell reagiert mit den Bauzäunen. Bis Ende August werde dann nach Empfehlung ein 1,1 Meter hoher, schönerer Zaun gezogen um den Dorfweiher. Der Kollerweiher erhalte bis zum Herbst eine komplette neue Umzäunung in Höhe von einem Meter.

Bei der Mutter, die ihn schon vor vier Jahren auf eine Einzäunung des Dorfweihers angesprochen hat, hat Beer sich mittlerweile entschuldigt. Er hätte auch schon damals reagieren können, sagt der Bürgermeister heute.

Duggendorf bringt Rettungsringe an

Reagiert wird nach dem Besuch der Fachkraft für Sicherheit auch in Duggendorf: „Wir statten Kanu-Einstiegsstelle und Liegewiese mit Rettungsringen aus“, teilt Bürgermeister Thomas Eichenseher mit. Auch werde ein Schild angebracht mit der Aufschrift, dass es sich um eine nicht überwachte Badestelle handle und Eltern auf ihre Kinder achten sollten. Weitere Maßnahmen seien nicht angeraten worden.

Für den Markt Kallmünz seien ebenfalls Beschilderung und Rettungsring empfohlen worden für die vier größeren Naabzugänge, berichtet Bürgermeister Ulrich Brey. Dafür habe er entsprechend Angebote eingeholt. Zudem habe er den Bericht der Fachkraft für Sicherheit zur Begutachtung an die Kommunale Unfallversicherung weitergereicht. Er wolle sicher gehen, dass das alles so passe und nicht doch weitere Maßnahmen nötig seien, erklärt der Bürgermeister.

Wörth ist gebranntes Kind

Ein gebranntes Kind ist man in Wörth. 2013 ist an der Badestelle im Gschwelltal ein siebenjähriger Junge ertrunken. Daraufhin habe die Stadt die Lage im Hinblick auf den Leitfaden von einem Sicherheitsbeauftragten prüfen lassen, erzählt Bürgermeister Josef Schütz. Man habe mehr Schwimmreifen, Rettungsstangen und Schilder angebracht. Verschwunden sei das Pumphäuschen, von dessen Dach öfter Badegäste ins Wasser gesprungen seien.

Die Stadt Hemau habe reagiert, nachdem 2019 in Hessen drei Kinder in einem Badeteich ertrunken sind, berichtet Bürgermeister Herbert Tischhöfer. Dort ist der Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung erstinstanzlich verurteilt worden. Die Stadt habe – damals auch aufgrund von Corona – Rutsche und Sprungturm im Waldbad gesperrt und im Hinblick auf den Leitfaden ein Gutachten in Auftrag gegeben, sagt Tischhöfer. Es seien dann eine Nichtschwimmerleine, die Wasserstandstiefen, neue Hinweisschilder und eine neue Satzung angebracht worden. Rutsche und Sprungturm dürften offen bleiben. In täglichen Kontrollgängen dokumentiere der Bauhof, dass vor Ort alles wie gefordert aussehe.

Kein Handlungsbedarf in Regenstauf

Ebenfalls nach dem Fall in Hessen tätig geworden ist der Markt Regenstauf. Man habe geprüft, ob an den drei Badestellen am Regen Handlungsbedarf bestehe, sagt Geschäftsleitender Beamter Andreas Liegl. Da sich dort lediglich aufgeschütteter Sand am Uferbereich befinde und in Ramspau eine kleine Anlegemöglichkeit für Kanus und Stand-up-Paddle, seien aber keine Maßnahmen nötig gewesen.

Keine offiziellen Badestellen an ihren Flüssen definiert hat die Gemeinde Sinzing. Es gebe auch keine Einrichtungen, lediglich an einer Stelle an der Naab Stufen zum Sitzen, sagt Bürgermeister Patrick Grossmann. Deshalb sehe er keinen Handlungszwang und halte eine Überprüfung bezüglich des Leitfadens für überzogen.

Das sieht Werner Schwarz, Leiter des Ordnungsamts in Neutraubling, ähnlich. In der Satzung für den Neutraublinger See stehe, es dürfe weder gebadet noch die Eisfläche betreten werden. Die Stadt werde jetzt noch Schilder mit der Aufschrift „Betreten der Wasserfläche verboten“ aufstellen.

Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern:

Leitfaden: Es gibt einen Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz für Kommunen zur Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern. Er bezieht sich auf Gewässer, die unentgeltlich genutzt werden können. Dazu zählen etwa Seen, Flussbäder und (ehemalige) Löschwasserteiche.

Fälle: Jedes Gewässer sei individuell zu beurteilen, heißt es im Leitfaden – und jede Kommune müsse selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreife. Man könne jedoch eine Fachkraft für Sicherheit damit beauftragen, sich die Lage vor Ort anzusehen und Empfehlungen abzugeben.

Haftung: Strafrechtliche Risiken könnten Bürgermeister und gegebenenfalls auch Stadt-, Markt- und Gemeinderat treffen.