Stadtrat vergibt den Abriss der Festhalle in Furth und setzt Bürgerbegehren matt

Von Johannes Schiedermeier · 23. Juni 2023 um 19:00

Der Stadtrat hat in nichtöffentlicher Sitzung den Abbruch der alten Festhalle mit 17:1 Stimmen vergeben. Damit ist nach Ansicht von Bürgermeister Sandro Bauer eine weitere Sammlung von Unterschriften für ein Bürgerbegehren, das den Erhalt der Halle sichern soll, sinnlos geworden.

Der Bürgermeister legte dazu Stellungnahmen der Regierung und des Gemeindetages vor, die Zweifel an der rechtlichen Grundlage des Bürgerbegehrens nähren, weil die Zahlen in der Begründung auf der Unterschriftenliste sachlich falsch seien, so Bauer.

Bürgerinitiative zögert

Aus den Reihen der Bürgerinitiative will sich derzeit niemand offiziell äußern. Allerdings hieß es, man werde vielleicht weitersammeln bis zu einem Abrissbeginn und wenn man die notwendigen 720 Unterschriften zusammenbringe, dann werde man sie auch einreichen. Dann müsse der Stadtrat halt über eine Zulässigkeit entscheiden. Soweit falsche Zahlen behauptet würden, sei dies der schlechten Öffentlichkeitsarbeit anzulasten, weil die Zahlen alle aus Stadtratsdebatten stammten und der Berichterstattung in der Presse zu entnehmen gewesen seien.

Wenn der Bürgermeister die Halle sofort einreiße, dann sei das Spiel sowieso vorbei. Man werde über das weitere Vorgehen BI-intern entscheiden. Es sei zu prüfen, inwieweit die Behauptungen der Stadt haltbar seien.

Bürgermeister Sandro Bauer schließt den sofortigen Abriss der Festhalle aus. „Ich habe letzte Woche einen Vertrag mit dem Spielmannszug geschlossen, dass die Halle in der Langen Nacht am 8. Juli genutzt werden darf. Daran halte ich mich. Ich habe aber auch einen Vertrag über einen Abbruch für 188 000 Euro im September. An den halte ich mich auch!“ Die beschränkte Ausschreibung sei am 1. Juni an drei Firmen hinausgegangen, eine davon außerhalb des Landkreises.

Am 22. Juni seien um 14 Uhr die Angebote geöffnet worden. Zwei seien verwertbar gewesen. Am selben Abend habe der Stadtrat der Firma Althammer als Billigstbieter mit 17:1 den Zuschlag erteilt und den Vertrag für die Entschädigung der „1. Further Bürgersolaranlage GbR“ mit demselben Stimmergebnis gebilligt. Entschuldigt gefehlt haben bei der Sitzung Oskar Mühlbauer (FW)sowie Martin Schneider und Gerhard Breu aus der CSU-Fraktion des Bürgermeisters. Nachdem diese drei vorher dem Abbruch zugestimmt hatten, müssen diesmal andere Stadträte ihre Meinung zugunsten des Abbruchs geändert haben. Zum Abstimmungsverhalten in nichtöffentlicher Sitzung darf sich der Bürgermeister jedoch nicht äußern. Zum Ergebnis schon.

Bauer berichtet aus der nichtöffentlichen Sitzung, dass es nur eine einzige Gegenstimme und keinerlei Debatte gegeben habe. Der Bürgermeister ist gemeinsam mit dem Gremium überzeugt, dass das Bürgerbegehren damit vom Tisch ist. Er weist darauf hin, dass er bereits in der ersten öffentlichen Versammlung der Bürgerinitiative am 11. Mai deutlich gesagt habe, dass die verwendeten Zahlen in der Begründung der Unterschriftensammlung falsch seien. „Das habe ich in der Stadtratssitzung am 16. Mai noch einmal erläutert und später in einem Facebook-Video am 31. Mai ein drittes Mal.“ Trotzdem habe die Bürgerinitiative die falschen Zahlen auf ihren Unterschriften-Zetteln nicht verbessert.

Mit Falschangaben auf Stimmenfang

„Es wird bis heute mit Falschangaben auf Stimmenfang gegangen“, sagt Bauer und meint damit, dass die BI zum Beispiel weiterhin 300000 Euro Abrisskosten behaupte. „Wir haben eine Kostenschätzung von 200000 gehabt und für 188000 vergeben“, sagt Bauer. Auch für die Ablöse der Photovoltaik auf dem Dach seien 200 000 Euro veranschlagt gewesen. „Für ziemlich genau diese Summe haben wir den Zuschlag an einen Anbieter erteilt“, so der Bürgermeister. Bei der BI stehen immer noch 350000 Euro. Und es zähle eben das, was auf der Unterschriftenzetteln stehe, nicht in irgendwelchen Flyern. Die Stadt leiste außerdem rund 25000 Euro pro Jahr Schadensersatz, theoretisch bis Ablauf des Vertrags 2030. Allerdings gebe es bereits jetzt Interessenten für die Anlage. Die Abfindung ende auch, wenn die Anlage woanders aufgebaut wird.

Warum betont der Bürgermeister das alles so, gemeinsam mit dem Vertrag, dass das Unternehmen Althammer für 188000 Euro die Halle abbrechen soll? – „Weil das alles nach gängiger Rechtssprechung das Bürgerbegehren rechtswidrig macht.“ Bauer legt dazu zwei Schriftstücke des Gemeindetages vom 15. Juni und der Regierung der Oberpfalz vom 22. Juni vor. Darin wird deutlich, dass eine sachgerechte Entscheidung über eine Unterschrift für ein Bürgerbegehren nur dann möglich ist, wenn die Begründung keine unzutreffenden Tatsachen enthalte oder entscheidungsrelevante Umstände irreführend oder falsch darstellt.

Außerdem schreibt der Gemeindetag in seiner Stellungnahme vom 15. Juni, dass nach Rechtssprechung des Bayerschen Verwaltungsgerichtshofes „ein Bürgerbegehren auch dann gesetzeswidrig ist, wenn dessen Umsetzung einen Verstoß gegen bestehende vertraglicher Verpflichtungen bedeutet...“ Das Prinzip der Vertragstreue stelle einen elementaren Rechtsgrundsatz dar. „Die Zulässigkeit von Bürgerentscheiden trotz anderslautender vertraglicher Verpflichtungen würde das Vertrauen in die Bindungswirkung von Verträgen mit kommunalen Vertragspartnern nachhaltig erschüttern“, begründet der Gemeindetag.

„Wir brauchen die Zeit!“

Ein Bürgerbegehren sei schon dann laut Rechtssprechung nicht mehr zulässig, so der Gemeindetag, wenn es eine Ausschreibung gebe und zeitnah eine Vergabe erfolgt sei. Selbst wenn die Unterschriften schon vor der Auftragsvergabe eingereicht würden, müsse erst die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt werden, damit eine Sperrwirkung eintrete, zitiert Bauer die Gemeindetags-Stellungnahme.

Er geht davon aus, dass das Bürgerbegehren damit vom Tisch ist und sagt: „Spätestens das Ergebnis der Ausschreibung hat bewiesen, dass ich kein Lügner bin!“ Die BI habe die Unterschriftensammlung von einer auf zwei und nun auf sechs Wochen hinausgezögert. Am Ende sei von zehn Wochen die Rede gewesen. „Darauf konnte ich mich nicht einlassen. Wir brauchen die Zeit bis September, weil ja auch die Anlage noch vom Dach muss.“

Kommentar von Johannes Schiedermeier

Das war’s dann scheinbar. Kurz und schmerzhaft. Die Beweggründe der Bürgerinitiative, ob sie nun ehrenhaft waren oder gar politisch, wie manche Gegner mutmaßen – sie haben die notwendigen Unterschriften in der nötigen Zeit nicht auf das Papier gebracht.

Noch am Mittwoch haben wir geschrieben, das der Stadtrat die Frist-Frage mit der Länge seines Geduldsfadens beantworten werde. Der Geduldsfaden erwies sich kürzer als gedacht. Nach dem Vertragsabschluss stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit nach Ansicht des Bürgermeisters nicht mehr, obwohl er auch diese vorsorglich verneint.

Nun muss die BI entscheiden, ob sie weitersammelt und sich vielleicht die letzte Abfuhr auch noch holen will, angesichts der inzwischen klaren Stimmverhältnisse im Stadtrat. Lässt die BI die Sache nun auf sich beruhen, liegt die Beweislast auf Seiten der Stadt, ob die Pläne Furth zum Magneten und die Gartenschau zum Erfolg machen. Dazu sollten ihr die Bürger das nötige Glück wünschen. Und zwar alle.