Abschiednehmen im Krankenhaus: Wie sind die Vorschriften? UKR äußert sich nach schwierigem Fall

Im Umgang mit Verstorbenen gelten am Universitätsklinikum Regensburg spezielle Regeln. Der stellvertretender ärztliche Leiter des UKR und der Leiter der Pathologie äußern sich nach einem schwierigen Fall zu den Vorschriften.
Der Umgang mit Verstorbenen gehört am Universitätsklinikum Regensburg (UKR) zum Alltag. „Für Außenstehende mag das seltsam klingen. Aber wir haben täglich mit dem Tod zu tun“, sagt Bernhard Graf, stellvertretender ärztliche Leiter des UKR und Direktor der Klinik für Anästhesiologie. Gerade, weil das Thema im Klinikum so präsent ist, gibt es dazu feste Richtlinien. „Beim Umgang mit Verstorbenen haben wir klare Standards, die wir einhalten“, sagt er.
Hintergrund für Grafs Erläuterung ist ein Vorfall, der Mitte Juni Wellen schlug. Eine Familie, die sich im Klinikum nicht von einem Verstorbenen hatte verabschieden können, hatte sich an unsere Zeitung gewandt. Wie berichtet, war ihnen am Telefon zugesichert worden, dass dies „zu jeder Zeit“ möglich sei. Beim Eintreffen im Klinikum befand sich der Tote aber bereits in der Pathologie. Auf den Artikel hin meldete sich bei der MZ noch eine weitere Familie, die sich ebenfalls nicht hatte verabschieden können.
Abschiedsraum auf Station
Graf und Matthias Evert, Direktor des Instituts für Pathologie der Universität Regensburg, erklären in diesem Zusammenhang, welche Vorschriften in Bezug auf das Abschiednehmen von Verstorbenen gelten. „Wenn möglich, lassen wir den Verstorbenen im Zimmer, bis die Angehörigen eintreffen – oder der Patient wird in den Abschiedsraum gebracht. Aber auch der befindet sich auf einer Station und hat keine Kühlung“, sagt Graf.
Vergehen zu viele Stunden zwischen dem Todeszeitpunkt und dem Eintreffen der Angehörigen, erfolgt der Weg in die Pathologie – und diese sei „kein Ort zum Abschiednehmen“. Ein Wiedersehen könne es dann erst im Bestattungsinstitut geben, so der Mediziner. „So hart es klingt: Von der Pathologie wird kein Verstorbener wieder zurückgebracht“, sagt er. Beim Institut für Pathologie der Universität Regensburg handle es sich um einen eigenen Bereich, der in dem Sinne kein Teil des Klinikums mehr sei, fügt Evert hinzu. „Wir müssen uns an die Bestattungsverordnung und an bestimmte Hygieneregeln halten“, sagt er, „diese Abläufe sind vorgegeben und haben sich zudem für uns bewährt.“
UKR: Zusammenspiel ungünstiger Umstände
Allgemein lege das UKR viel Wert darauf, dass eine würdige Verabschiedung erfolgen kann, betont Graf. „Wie wichtig das ist, haben wir auch zu Anfang der Corona-Pandemie spüren müssen“, sagt er. Im Klinikum gebe seit einiger Zeit zudem die Stelle der Clinical Nurse Coordinator – einer Pflegekraft in der Intensivpflege, die sich um Angelegenheiten wie Patientenmanagement und Angehörigenbetreuung kümmert.
Im Falle der Familie, die den Verstorbenen Mitte Juni im Klinikum nicht mehr wiedersehen konnte, spricht Graf von einem Zusammenspiel ungünstiger Umstände. „Die Kollegin, die der Familie den Tod des Patienten telefonisch mitgeteilt hatte, wollte zum Ausdruck bringen, dass man jetzt nicht unbedingt nachts anreisen müsse“, sagt er. Der Ablauf des Stationsbetriebes und die interne Regelung, dass der Verstorbene nach Feststellung des sicheren Todes innerhalb eines gewissen Zeitrahmens in die Pathologie gebracht werden muss, hätten jedoch zu einer unglücklichen Zeitüberschneidung geführt. „Es steckte keine Absicht oder irgendein böser Wille dahinter“, betont er.