„Auch Sitzblockaden sind geschützt“: Regensburger Jura-Professor über Letzte Generation

Von Christian Eckl, Philip Hell · 16. Juni 2023 um 16:43

Ein Regensburger Verfassungsrechtler äußert sich zur Letzten Generation. Er sagt, die Präventivhaft für Klimakleber sei ein Ping-Pong-Spiel.

Sie sind verschnupft wegen einer Darstellung in der MZ. Was ist passiert?

Thorsten Kingreen: Ich habe mich über einen Artikel mit der Überschrift „Wie gefährlich ist Regensburg?“ geärgert, denn da liefen Versammlungen unter der Überschrift Kriminalität. Versammlungen sind aber anders als Kriminalität verfassungsrechtlich geschützt. Das Bundesverfassungsgericht stellt die Versammlungsfreiheit in einen unmittelbaren Kontext mit der Meinungsfreiheit. Beide sind elementare Bestandteile der Demokratie und beide sind daher auch bei europäischen Autokraten unbeliebt. Es ist daher anders als bei Straftaten kein schlechtes Zeichen, dass die Zahl der Versammlungen überall in Deutschland zugenommen hat. Das mag im Einzelfall auch an der zunehmenden Tendenz zu öffentlicher Inszenierung liegen, vor allem aber daran, dass wir in einer Zeit großer Umbrüche leben, über deren politische Bewältigung wir öffentlich streiten müssen.

Sind sie auch legitim, wenn Demonstranten andere nötigen – Stichwort Klimakleber?

Kingreen: Auch Sitzblockaden sind durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Auch die Entscheidung, wo man sich versammelt, ist grundrechtlich geschützt. Man kann daher auch den Klimaklebern nicht sagen: Versammelt Euch im Wald, sondern sie dürfen sich dort versammeln, wo es thematisch passt, und das kann dann auch die Nibelungenbrücke sein. Natürlich nervt jede Versammlung, denn sie beeinträchtigt Mobilität, und auch die ist grundrechtlich geschützt. Aber eine größere Versammlung, die Mobilität nicht einschränkt, ist eigentlich nicht denkbar. Man muss daher einen Ausgleich zwischen Versammlungsfreiheit und Mobilität finden, und der liegt eben oft darin, dass kurzfristige friedliche Blockaden geduldet werden müssen. Politisch müssen sich natürlich auch die Klimaaktivisten hinterfragen, ob sie Menschen vom Klimaschutz überzeugen, wenn sie sie permanent mit moralischer Überlegenheit belehren und den Weg zur Arbeit blockieren. Aber das ändert ja nichts daran, dass das Anliegen legitim und dringlich ist. Überhaupt ist es ja frappierend, dass die öffentliche Aufregung über Klimaaktivisten mitunter größer ist als über die Klimakatastrophe.

Wieso halten Sie das für schwierig?

Kingreen: Weil man dadurch von den eigentlichen Themen ablenkt. Denken Sie an die Radfahrerin in Berlin, die an einer Straßenkreuzung unter einen Betonmischer geriet und vermeintlich nicht gerettet werden konnte, weil Rettungsfahrzeuge wegen der Klimakleber im Stau standen. Die Aufregung über die Klimakleber war riesengroß, aber kaum jemand hat gefragt, wie es eigentlich sein kann, dass in Deutschland Radwege so chaotisch geführt werden, dass es zu solchen furchtbaren Ereignissen kommt.

Kürzlich forderte der stellvertretende Bayerische Ministerpräsident Hubert Aiwanger, sich die Demokratie zurückzuholen auf einer Demonstration. Ist das auch legitim?

Kingreen: Wenn Herr Aiwanger das Heizungsgesetz falsch findet, soll er auch dagegen demonstrieren dürfen. Ich gehe davon aus, dass er dieses Recht auch Klimaschützern zugesteht und sie nicht kriminalisiert. Mir sind daher auch die unterschiedlichen Rollen der Polizei wichtig: Straftaten bekämpft sie, aber Versammlungen schützt sie. Dass Polizeibeamte im Einzelfall auch von Demonstranten genervt sind, kann ich verstehen. Aber sie sind als Versammlungsschützer Helden der Demokratie. Die Äußerung von Herrn Aiwanger möchte ich nicht kommentieren. Man kann aber vielleicht so viel sagen, dass man der von ihm in Anspruch genommenen Demokratie einen Dienst tut, wenn man auch bei Konflikten rhetorisch Maß hält und miteinander im Gespräch bleibt wie das etwa die Oberbürgermeister von Marburg und Hannover mit den Klimaklebern mit Erfolg getan haben. Aber das ist natürlich eine politische Bewertung und keine juristische.

Viele waren aber entsetzt von den Corona-Kritikern, die demokratisch legitimierte Entscheidungen der Regierung in Frage stellten. Delegitimiert man nicht unsere Demokratie auf diese Weise?

Kingreen: Im Gegenteil! Die Versammlungsfreiheit integriert Minderheiten und stärkt damit die Demokratie. Mehrheiten müssen sich nicht versammeln. Minderheiten machen auf Anliegen aufmerksam, die ihrer Meinung nach unter dem Radar der Mehrheit laufen. Auch die deutsche Wiedervereinigung hat mit Versammlungen begonnen. Dass Menschen Versammlungen trotzdem ablehnen, mag auch daran liegen, dass sie sich so sehr ins Private zurückgezogen haben, dass sie sich für öffentliche Angelegenheiten wie den Klimaschutz überhaupt nur interessieren, wenn sie privat betroffen sind. Man ist für Klimaschutz, aber bitte nur, wenn man weiter so heizen darf wie bisher: Im Keller wie auf der Straße.

Die Ingewahrsamnahme des Klimaaktivisten Simon Lachner sorgte am Montag für Aufsehen. Begründet wurde die Maßnahme mit dem Polizeiaufgabengesetz. Wie beurteilen Sie den Schritt der Behörden aus juristischer Sicht?

Kingreen: Der Präventivgewahrsam ist in Bayern für einen ungewöhnlich langen Zeitraum zulässig. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Vorschrift zwar am Mittwoch grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Das ist aber nicht das letzte Wort. Ich habe als Prozessbevollmächtigter für die FDP, die Linke und die Grünen schon vor einiger Zeit eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, über die noch nicht entschieden worden ist. Es kommt am Ende darauf an, was Karlsruhe entscheidet.

War die Festnahme des Regensburger Klimaaktivisten verhältnismäßig?

Kingreen: Ich kann den Einzelfall nicht beurteilen. Was die Klimakleber da machen, ist zwar möglicherweise eine Nötigung, für die sie aber nach einer Verurteilung sicher nicht ins Gefängnis gehen würden. Dennoch soll es zulässig sein, sie wochenlang noch vor einer Verurteilung in Haft zu stecken. Auch hier scheint es mir in Bayern gute und böse Blockierer zu geben: Schon Franz-Josef Strauß hat sich solidarisch zu Lkw-Fahrern gesellt, die den Brenner blockierten. Kleine Kontrollfrage: Würde die Polizei auch Hauseigentümer aus Regensburg in Haft nehmen, die ankündigen, übermorgen die Nibelungenbrücke zu blockieren, weil sie gegen das neue Gebäudeenergiegesetz sind? Zudem löst die Präventivhaft ja das Problem nicht, denn Herr Lachner wird sich nach der Präventivhaft natürlich und sogar erst recht wieder festkleben. So ein Ping-Pong-Spiel hilft doch niemandem.

Interview: Christian Eckl

und Philip Hell

Thorsten Kingreen