Leserbrief
Kirchenrecht gilt vor Menschlichkeit
Zu unseren Artikeln über die Flugblatt-Aktion in der Christuskirche in Neumarkt und die Freistellung des evangelischen Landl-Pfarrers schreibt uns eine Leserin.
Ich bin in der Christuskirche konfirmiert worden. Mit der Renovierung hat sie den Charakter einer christlichen Kirche verloren. Das Herzstück und Wahrzeichen, das große Kreuz, hat man in einen Nebenraum verbannt. Nur weil ein Gebäude einen Turm besitzt, ist es noch lange kein christliches Gotteshaus. Gottesdienst feiert man heute überall.
Nun zu Frau Bayerl und Herrn Hammerbacher: Sie fordern mit Recht einen respektvollen Dialog. Jetzt kommt das große Aber: Wo blieb der Respekt gegenüber einem Pfarrer bei der Öffentlichkeitsarbeit? Wo blieb der Respekt angesichts seiner Arbeitsleistung? Welcher Pfarrer hat neun Kirchen, acht Friedhöfe und einige Kindergärten zu betreuen? Das war aber noch nicht genug, er wurde auch zum Religionsunterricht außerhalb seiner Gemeinde eingeteilt. Für mich grenzt das an Mobbing.
Die wahren Hintergründe, dass die zweite Pfarrstelle im Landl noch nicht besetzt ist, wissen nur Dekanin Murner und unser Gott. Oder ist da auch die Landeskirche zuständig? Die ganze Situation erinnert mich an die Zeit Jesu. Kirchenrecht gilt vor Menschlichkeit und Nächstenliebe.
Wir wollen nur Eines: unseren Pfarrer zurück. Ich hoffe unter neuen Kirchenleitung.
Waltraud Bachhofer,
Hofen