Zur Debatte um den Hitzeschutz: Zu einfach
In diesen heißen Sommertagen klingt es nach einer verlockend einfachen Lösung, was Städtetag, Opposition und Verbände da fordern: Nur mal kurz das Grundgesetz ändern – und schon können die Kommunen Klimaanlagen für Schulen und Altenheime bestellen, weil der Bund dann zahlen muss. Schön wärs! Leider ist die Realität ein wenig komplexer.
So richtig es ist, dass die Anpassung an die Klimaveränderungen eine gesamtstaatliche Aufgabe sein muss, so irrig ist die Vorstellung, dass bisher allein Zuständigkeitsfragen die Unterstützung von Kommunen verhindern. Glaubt wirklich jemand, der Bund könnte Ländern und Gemeinden kein Geld zukommen lassen, wenn die Parlamentarier es beschließen? Beispiele auch aus jüngster Zeit gibt es. Das Problem ist wohl weniger das Grundgesetz als vielmehr die Frage, wie die notwendigen Maßnahmen finanziert werden und was man im Gegenzug streicht. Das aber muss politisch ausdiskutiert werden.
Die Forderung des Städtetags folgt dagegen lieber dem Trend, immer mehr Konkretes in die Verfassung packen zu wollen, um eigene Anliegen zu stärken. Die Frage ist, ob man nicht das Grundgesetz selbst damit langfristig schwächt.