Hohe Waldbrandgefahr in Niederbayern: Regierung ordnet Beobachtungsflüge an

Auch am ersten Augustwochenende rechnet der Deutsche Wetterdienst mit heißen Temperaturen. Dementsprechend soll auch die Waldbrandgefahr in Teilen Niederbayerns weiter sehr hoch bleiben. Um mögliche Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und zu überwachen, hat die Regierung von Niederbayern nun erneut Beobachtungsflüge angeordnet.
Von Samstag, 1. August, bis einschließlich Montag, 3. August, sind insgesamt sechs Flüge geplant, teilt eine Regierungssprecherin am Donnerstag mit. Beschlossen wurde das zusammen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut. Bis dahin wird die Wetterentwicklung laut Regierung weiterhin täglich beobachtet und aktuell beurteilt.
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So sollen die Flüge am Wochenende ablaufen
Stattfinden soll die Luftbeobachtung am Wochenende jeweils in den Nachmittagsstunden, wenn die Waldbrandgefahr am höchsten ist, heißt es von der Regierung. Starten werden die Flüge dabei an Stützpunkten der Flugbereitschaft Niederbayern der Luftrettungsstaffel Bayern.
Am Samstag wird laut Regierung von den Stützpunkten Ellermühle im Landkreis Landshut und Vilshofen im Landkreis Passau aus geflogen. Und am Sonntag folgen Luftbeobachtungen von Arnbruck im Landkreis Regen und Eggenfelden im Landkreis Rottal-Inn. Für Montag sind Flüge von Wallmühle im Landkreis Straubing-Bogen sowie erneut von Vilshofen ausgehend vorgesehen.
Die Umsetzung der Anordnung übernehmen die jeweiligen Landratsämter, heißt es in der Regierungsmitteilung. Sie teilen ausgebildete Luftbeobachter zur Begleitung der Flüge ein. Die Stützpunktleiter der Luftrettungsstaffel Bayern sorgen zudem für die Einteilung ehrenamtlicher Piloten.
Kein Rauchen, kein Feuer: Regierung appelliert an Bevölkerung
Darüber hinaus appelliert die Regierung an die Bevölkerung, in Waldgebieten äußerst vorsichtig zu sein und weder mit offenem Feuer zu hantieren, noch zu rauchen. Besonders Waldbesitzer, Jäger und Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind, werden darauf hingewiesen, dass offenes Feuer im Wald oder in einem Umkreis von weniger als 100 Metern verboten ist.