Teil-Baustopp angeordnet: Baugebiet bei Bodenwöhr ist ein Fall fürs Verwaltungsgericht

Von Cornelia Lorenz · 8. Juli 2026 um 05:00

Die Erschließungsarbeiten am neuen Baugebiet in Taxöldern im Landkreis Regensburg sind fast beendet – aber nur fast: Das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg hat einen Teil-Baustopp verhängt. Die Maßnahme geht auf den Antrag eines Anwohners zurück: Dieser sorgt sich um sein Eigentum.

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Bereits vor einigen Jahren hatte der Bodenwöhrer Gemeinderat die Idee aufgegriffen, in Taxöldern Bauland zu schaffen – vor allem, um jungen Bürgern aus dem Ort die Möglichkeit zu bieten, sich in ihrem Heimatdorf niederzulassen. In einer Ratssitzung im Januar 2021 schließlich beschloss das Gremium, das Baugebiet „Wohnen in der Ziegelzell“ auszuweisen.

Doch das Projekt war in Taxöldern nicht unumstritten: Einige Anwohner protestierten scharf gegen die Pläne. Kritik gab es damals unter anderem wegen der Zufahrt zum Baugebiet und dem davon betroffenen Kinderspielplatz. Auch ökologische Gesichtspunkte wurden als Argumente ins Feld geführt.

Erschließungsarbeiten in Taxöldern wurden einem Unternehmen übertragen

Doch schließlich fiel der Startschuss. Im Oktober 2023 entschied der Bodenwöhrer Gemeinderat, die Baulanderschließung einem Unternehmen zu übertragen. Man war der Meinung, dass sich dieses Vorgehen beim neuen Baugebiet am Wirtskellerweg in Bodenwöhr bewährt habe und die Gemeindeverwaltung auf diese Weise entlastet werde.

Mittlerweile sind die Erschließungsarbeiten fast abgeschlossen. Wie Bürgermeister Georg Hoffmann (CSU) erklärt, sei die gesamte Infrastruktur fertiggestellt und auch das Einbringen der Asphaltflächen abgeschlossen. „Danach fehlen nur noch Feinarbeiten, wie das Herstellen von Pflasterflächen, Humusierungen und dergleichen“, so Hoffmann weiter.

Anwohner befürchtet Eingriff in sein Eigentum

Doch zu 100 Prozent fertiggestellt werden kann die Erschließung in dem 25 Parzellen umfassenden Baugebiet derzeit nicht: Ein Anwohner hat einen Teil-Baustopp erreicht – wenn auch nur auf einem kleinen Areal. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Regensburg auf Nachfrage der MZ. Der Anwohner habe mittels Eilantrag die Untersagung weiterer Baumaßnahmen auf einem Wegegrundstück an der Erschließungsstraße, dessen Eigentümer er ist, durchgesetzt. Warum? „Er befürchtet, dass die Bauarbeiten in sein Eigentum eingreifen könnten, weil die Grenze des in seinem Eigentum stehenden Grundstücks nicht sicher feststeht“, teilte dazu Gerichtssprecherin Kristin Benedikt mit.

Deshalb habe das Gericht am 17. Juni 2026 der Gemeinde Bodenwöhr „vorläufig bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag untersagt, Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Herstellung von Erschließungsanlagen auf einem bestimmten Bereich des Wegegrundstücks durchzuführen“. Ausgenommen hiervon seien Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle.

Verlauf der Grundstücksgrenzen ist unklar

Diese sogenannte Zwischenverfügung wurde laut Verwaltungsgericht unter anderem erlassen, weil in der Kürze der Zeit nicht aufgeklärt werden konnte, wo genau die Grundstücksgrenzen des Antragstellers verlaufen. „Deshalb war es nicht auszuschließen, dass die Gemeinde Bodenwöhr durch die Baumaßnahmen in das Eigentum des Antragstellers eingreifen würde und dadurch – in der Zeit bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag – irreparable oder schwere, unabwendbare Nachteile drohen“, so das Verwaltungsgericht. Seit Erlass der Zwischenverfügung seien weitere Ermittlungen angestrengt worden. Die Beteiligten hätten zudem Schriftsätze ausgetauscht. „Das Gericht wird zeitnah über den Eilantrag entscheiden“, sagte Sprecherin Benedikt.

„Es war nicht auszuschließen, dass die Gemeinde Bodenwöhr durch die Baumaßnahmen in das Eigentum des Antragstellers eingreifen würde und dadurch – in der Zeit bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag – irreparable oder schwere, unabwendbare Nachteile drohen.Kristin Benedikt, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Regensburg

Bei der Gemeinde Bodenwöhr hat man sich mit dem Thema und der Frage, was den Anwohner konkret stört, ausführlich beschäftigt. „Das ist schwer zu sagen und für unsere Mitarbeiter nicht nachzuvollziehen“, sagt Hoffmann. Man befinde sich zudem in einem laufenden Verfahren, weshalb seine Auskunftsmöglichkeiten gegenüber der Öffentlichkeit stark beschränkt seien.

Anfrage ist aus Sicht der Gemeinde Bodenwöhr unverständlich

Der Rathauschef verweist dennoch darauf, dass sich das VG derzeit „nur mit einer kleinen, rund 40 Quadratmeter großen Teilfläche im südlichen Zufahrtsbereich zum Baugebiet“ beschäftige. Dort gebe es einen sogenannten Anliegerweg. „Im Bauleitplanverfahren wurde bereits der Situation dort Rechnung getragen und nur die Teile durch den Bau der Einmündung in die Pingartner Straße beansprucht, welche im Besitz der Gemeinde Bodenwöhr sind. Da es dagegen keinen Widerspruch gab, ist die Anfrage noch unverständlicher für unsere Gemeindeverwaltung“, so Hoffmann.

Wir sind vom Verhalten des Einsenders tief enttäuscht und werden von ihm extrem ungerecht behandelt. Der Einwender spricht von einer 40 Quadratmeter großen Fläche, welche gar nicht tangiert ist und nur an unsere Maßnahme angrenzt.Georg Hoffmann, Bürgermeister

Wie der Bürgermeister weiter ausführt, hätten die Gemeinde, das Ingenieurbüro und das Vermessungsamt „mehrmals auf allen möglichen Kommunikationswegen und in allen denkbaren Varianten“ versucht, die rechtliche Situation aufzuklären. „Anscheinend reichen unsere Erläuterungen nicht aus und die Gegenseite vertraut eher auf KI-Ausführungen, die wild im Internet zusammenrecherchiert werden“, konstatiert der Rathauschef. In der Gemeindeverwaltung sei man „vom Verhalten des Einsenders tief enttäuscht“ und fühle sich von diesem „extrem ungerecht“ behandelt. „Der Einwender spricht von einer 40 Quadratmeter großen Fläche, welche gar nicht tangiert ist und nur an unsere Maßnahme angrenzt“, macht Hoffmann klar.