Dashcam-Videos sind im Internet beliebt, bergen aber Risiken: Fahrlehrer aus Berching berichtet

Nicht nur in Deutschland, sondern auch international sind Fahrlehrer- und Verkehrsvideos beliebt. Aufgenommen werden sie mit Dashcams. Auch Nik Willrich von der Fahrschule Behrendt in Berching (Landkreis Neumarkt) erzielt mit seinen Videos mehrere tausend Klicks. Was in den Sozialen Medien häufig als Spaß daherkommt, birgt aber Gefahren – vor allem was den Datenschutz betrifft.
„In der Prüfung ist auch ganz wichtig für die Autobahn: Innenspiegel, Außenspiegel, rechter Blinker. Wir wollen rechts auf die Autobahn nach München“, leitet Fahrlehrer Nik Willrich aus Berching (Kreis Neumarkt) die gut 47.000 Zuschauer an, die auf TikTok sein Video angeklickt haben. Er fährt durch einen Tunnel, an einer Gruppe Joggern vorbei und spätestens als er auf die Autobahn auffährt, ist er umringt von anderen Autos, als er noch weitere Tipps zum Auffahren und Beschleunigen gibt.
Wer in den Sozialen Medien Reichweite erzielen will, der muss den Nerv der Zeit treffen – in diesem Fall mit Fahrschulvideos, die von Jung wie Alt geklickt werden. Ob Dashcam-Clips von Verkehrssündern, informativen Beiträgen oder humorvolle Skits, also eine kurze Sequenz, über Fahrschüler: Fahrlehrer Nik Willrich von der Fahrschule Behrendt in Berching (Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz) erzielt mit seinen Videos auf den Sozialen Medien wiederholt mehrere tausend Klicks. Doch die Dashcam birgt auch ein gewisses Datenschutz-Risiko.
„Es ist etwas Alltägliches, nicht gestellt“
Doch von vorn: Nicht nur in Deutschland, sondern auch international sind Fahrlehrer- und Verkehrsvideos beliebt. „Es ist etwas Alltägliches, nicht gestellt und oft unvorhersehbar“, beschreibt Willrich die Gründe, warum aus seinen Augen solche Videos gut laufen. Der 27-Jährige, der seit vier Jahren Fahrlehrer ist, macht schon über zwei Jahre lang Videos für die Social-Media-Kanäle der Fahrschule Behrendt. Dass er neben Skits, wo nur er selbst zu sehen ist, auch Dashcam-Videos vom Verkehr oder ihm und seinen Fahrschülern macht, sei für ihn bisher noch zu keinem Problem geworden. „Ich achte darauf, dass ich Personen oder auch Kfz-Kennzeichen unkenntlich mache.“ Wenn er die Videos postet, seien die Kommentare zudem durchgehend positiv. „Das kommt gut an, vor allem auch bei den Jugendlichen.“
Dass er personenbezogene Daten und Menschen unkenntlich macht, senkt das Risiko einer Beschwerde. Doch laut dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht mit Sitz in Ansbach in Mittelfranken ist man damit nicht immer auf der sicheren Seite. Wie Pressesprecherin Carolin Loy erklärt, kann eine Dashcam nur eingesetzt werden, wenn sie der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) entspricht, die EU-weit gilt. „Eine anlasslose und dauerhafte Aufzeichnung des öffentlichen Straßenverkehrs lässt sich in der Regel nicht mit den Vorgaben der DS-GVO vereinbaren, da Verkehrsteilnehmer ein erhebliches Interesse daran haben, sich im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht einer dauerhaften Videoüberwachung ausgesetzt zu sehen.“

Für private Zwecke sollte man also eine Kamera verwenden, bei der Aufnahmen nach kurzer Zeit überschrieben und nicht dauerhaft gespeichert werden. Bei einem Unfall könne man aber diese Aufnahmen durchaus als Beweismittel hinzuziehen, da dann ein „berechtigtes Interesse“ vorliege, um dieses zum Vorzeigen bei Polizei oder Gericht abzuspeichern.
Wer aber Videos für die Veröffentlichung im Internet aufnimmt, laufe Gefahr, dass sich dort abgebildete Personen auf ihr Recht aufs eigene Bild beziehen und die Bundesnetzagentur eingeschaltet wird. Diese ist für den Digital Services Act (DSA) zuständig, der unter anderem Nutzerrechte im Internet schützt. Durch diesen kann auch das Löschen von unrechtmäßig veröffentlichten Bildern oder Videos möglich gemacht werden. Auch Geldbußen oder Verbote können eine Konsequenz daraus sein. „Das kommt aber eher selten vor. In den meisten Fällen mit Privatpersonen wird eine Verwarnung oder ein Hinweis ausgesprochen“, erklärt Loy. „Hierbei kommt es insbesondere darauf an, ob es sich um eine erstmalige Meldung handelt, ob Aufzeichnungen veröffentlicht und welche Bereiche aufgezeichnet wurden.“
Um eine Beschwerde gänzlich zu vermeiden, wäre natürlich eine schriftliche oder mündliche Einwilligung der betroffenen Person möglich, so die Pressesprecherin – eine Aufgabe, die sich bei einem Dashcam-Video, bei dem zum Teil unzählige Fahrzeuge und Personen aufgenommen wurden, aber nur schwer umsetzen lasse.
Auch Debatten über korrektes Verhalten
Auf Willrichs TikTok-Video, in dem er auf die A9 nach München abbiegt, sind die Kfz-Kennzeichen auch beispielsweise durch die Qualität der Dashcam-Kamera so weit verschwommen, dass keine Identifizierung möglich ist. Erfreuen können sich Zuschauer also weiterhin an ähnlichen Inhalten. Diese lassen auch Diskussionen über das korrekte Verhalten zu wie: Falls ich nicht auf die Autobahn auffahren kann, muss ich dann am Beschleunigungsstreifen anhalten oder fahre ich auf dem Standstreifen weiter? Ersteres wäre im Übrigen richtig.