Krankenkassen kritisieren hohe Kosten und fehlenden Nutzen von Apps auf Rezept

Von Celina Ford · 10. April 2026 um 02:00

Immer häufiger werden „Apps auf Rezept“, sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Ärztinnen und Ärzten verordnet und seit 2020 auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Doch mittlerweile keimt Kritik daran auf. Denn bei einigen Apps im DiGA-Verzeichnis ist der Nutzen noch nicht nachgewiesen.

Seit 2020 gehören Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer an Krankheiten wie Depressionen oder Übergewicht leidet, kann die klassische Behandlung beim Arzt um eine digitale Anwendung ergänzen. Wird ein entsprechendes Rezept ausgestellt, müssen Versicherte nichts zuzahlen. „Gesundheit per App“ könnte man dieses Konzept betiteln.

Die meisten Nutzer von DiGA sind Frauen

Eingeführt wurden DiGA im Rahmen des Digitale-Versorgung-Gesetz von 2019. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) hat in seinem Bericht, der den Zeitraum 2020 bis 2025 abdeckt, die Entwicklung der DiGA nachgezeichnet. Seit 2020 wurden etwa 1,6 Millionen DiGA abgegeben. Heißt: Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse auf Rezept einen Code. Damit kann man sich in der App registrieren und diese freischalten. Die Kosten für die Krankenkassen beliefen sich bisher auf 400 Millionen Euro. „Die Bedeutung der Apps auf Rezept in der Versorgung wächst“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende GKV-Vorstandsvorsitzende.

Primär werden DiGA zur Behandlung von Stoffwechselerkrankungen wie Übergewicht verwendet. Weitere große Anwendungsbereiche sind psychische Erkrankungen sowie Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems. Doch auch Patienten, die an Tinnitus oder Endometriose leiden, können ein solches Rezept erhalten. Überraschend: Es ist gerade nicht die junge Generation, die überproportional zur App greift, um ihre Gesundheit zu unterstützen. Im Durchschnitt sind die Anwender 49 Jahre alt. 74 Prozent der Nutzer sind weiblich.

Ein Fünftel aktiviert die DiGA nicht einmal

Doch nutzt jeder, der eine App auf Rezept erhält, diese auch oder lädt sie nur einmalig runter? Wie ein Pressesprecher der GKV unserer Zeitung sagte, liegen die Nutzungsdaten bei den Unternehmen. Bis Ende 2025 wurden 1,9 Millionen Apps genehmigt. Nur 82 Prozent, also 1,6 Millionen, wurden aktiviert. Bedeutet: „Ein Fünftel der Patienten hat die DiGA erst gar nicht aktiviert, um sie zu nutzen.“

Im Bericht äußert der Spitzenverband auch Kritik an den Apps. Es bestehe eine Diskrepanz zwischen tatsächlichem Nutzen und den Kosten, die von den Krankenkassen geschultert werden müssen. Seit 2020 wurden 74 Apps in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. 16 wurden inzwischen aus dem Leistungskatalog gestrichen, weil kein Nutzen nachgewiesen werden konnte. Ende 2025 führte das Verzeichnis noch 58 Apps. Das Problem: Die Hersteller können im ersten Jahr den Preis einseitig festlegen. Spannbreite: 119 bis 2000 Euro. Ob ein wirklicher Nutzen besteht, spielt erstmal keine Rolle.

Die meisten Apps werden zunächst zur Erprobung in den Leistungskatalog aufgenommen. Wenn man so will, sind die Patienten die Versuchskaninchen. Ob es nützt oder nicht? Wird sich dann schon zeigen. Dieser Zeitraum soll höchstens drei Monate dauern. Laut GKV wird dieser Zeitraum aber häufig überschritten. Eine App ist damit oft länger am Markt, als es zulässig ist, obwohl sie keinen medizinischen Nutzen hat. Und die Anbieter langen gerade in diesem Zeitraum auch gut hin. Die Apps sind teuer.

Eine Rechnung, die nicht aufgeht

Nach Ablauf des ersten Jahres liegen die verhandelten Preise im Durchschnitt dann weit unter den zuvor einseitig geregelten Herstellerpreisen. Die Krankenkassen leisten aber quasi eine Vorfinanzierung, weil die ausgehandelten Preise erst rückwirkend in Kraft treten. Seit 2020 wurden so schon über 63 Millionen Euro vorgestreckt. Sieben Millionen Euro wurden für DiGA ausgegeben, die keinerlei Nutzen nachweisen konnten und aus dem Katalog gestrichen wurden.

Die Kassen verlangen nun, dass die Apps erst nach nachgewiesenem Nutzen in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Bei einem Medikament käme das übrigens niemals in Frage. Es gelangt erst in Umlauf und wird von den Kassen erstattet, wenn es in Studien erprobt und sein Nutzen nachgewiesen wurde.

„Es ist nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem Geld der Beitragszahlenden Innovationsförderung für Start-ups zu betreiben“, sagt der GKV-Pressesprecher. Dass es eine Neuregelung braucht, sieht auch die Finanzkommission Gesundheit so, die ihre Reformempfehlungen Ende März vorgestellt hat. Um Kosten zu sparen, stehen bei Gesundheits-Apps auch Zuzahlungen im Raum.