Kommentar zur Spritpreisregel: Bleibt das Kartellamt der zahnloseste Tiger aller Kontrollbehörden?

Von Roland Holzapfel · 2. April 2026 um 05:00

Der stellvertretende Leiter der Nachrichtenredaktion, Roland Holzapfel, kommentiert die am 1. April in Kraft getretene neue Spritpreisregel – und er fragt sich, ob das Kartellamt seinen „hartnäckig erworbenen Ruf als zahnlosester Tiger aller Kontrollbehörden verteidigt“ oder mit der nun ermöglichten Beweislastumkehr die Bürger tatsächlich gegen überhöhte Preise der Mineralölkonzerne verteidigt.

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„Wenn es noch eines finalen Beweises bedurft hätte, dass die Mineralölkonzerne die deutschen Autofahrer als Melkkühe ansehen, dann ist er am Mittwoch erbracht worden. Die knallharte Transparenz-Regel der Bundesregierung, dass der Spritpreis nach dem österreichischen Modell jetzt nur noch einmal am Tag erhöht, aber beliebig oft gesenkt werden darf, ist vorbildlich umgesetzt worden.

An manchen Tankstellen schnellten die Preise mittags um 20 Cent in die Höhe, im Schnitt waren es knapp zehn Cent. Im Lauf des weiteren Tages gaben sie dann in homöopathischen Schritten wieder nach.

Realistisch war nichts anderes zu erwarten. In Österreich beobachtet der Autoclub ÖAMTC dieses Spielchen ja schon lange – wenn auch die Ausschläge früher deutlich geringer waren.

Apropos beobachten: Darauf ist das Bundeskartellamt spezialisiert; es tut dies sogar besonders scharf, wie es gerne betont. Nun könnte es auch handeln. Dem neuen „Kraftstoffpreisanpassungsgesetz“ (welch herrlich deutscher Bürokratenbegriff!) zufolge kann die Behörde nun leichter gegen Abzock-Preise vorgehen.

Das sperrige Zauberwort heißt Beweislastumkehr. Die Konzerne müssten demnach ihre Kostenstruktur offenlegen, um nachzuweisen, dass ihre Preise angemessen sind. Wir sind gespannt, ob das Kartellamt dies tatsächlich fordern wird – oder lieber seinen hartnäckig erworbenen Ruf als zahnlosester Tiger aller Kontrollbehörden verteidigt.“

Hier weiterlesen: Neue Tankregel gilt: Preissprung um knapp acht Cent am Mittag