Tanken im Ausland: Wie viel Benzin und Diesel darf ich nach Deutschland mitbringen?

Hohe Spritpreise sorgen derzeit dafür, dass viele Autofahrer in Bayern zum Tanken nach Tschechien oder Österreich fahren. Dort sind Benzin und Diesel oft spürbar günstiger. Vor allem in den Grenzregionen gehört der kurze Abstecher ins Ausland für viele längst zum Alltag. Wer dort tankt, sollte die Regeln aber genau kennen. Denn bei der Einfuhr nach Deutschland gelten klare Vorgaben – für Kraftstoff im Fahrzeug, für Reservekanister und auch für die Lagerung zu Hause.
Die wichtigste Regel: Privatpersonen dürfen Kraftstoff aus einem EU-Land steuerfrei nach Deutschland mitbringen, solange er sich im Haupttank des Fahrzeugs befindet. Zusätzlich ist ein Reservebehälter mit bis zu 20 Litern erlaubt – allerdings nur dann, wenn sich darin derselbe Kraftstoff befindet wie im Tank. Darauf weist Michael Lochner vom Hauptzollamt in Regensburg hin.
Welche Mengen im Fahrzeug und im Kanister erlaubt sind
Wer darüber hinaus Kraftstoff in weiteren Behältern mitführt, muss diesen beim Zoll anmelden. In diesem Fall fällt Energiesteuer an, die nach Angaben des Hauptzollamts in der Regel direkt vor Ort zu zahlen ist. Aus dem vermeintlichen Preisvorteil kann so schnell ein teures Missverständnis werden.
Gerade für Pendler und Menschen aus Grenzregionen dürfte es deshalb oft sinnvoller sein, regelmäßig mit leerem Tank ins Nachbarland zu fahren, statt zusätzliche Mengen mitzunehmen. Hinzu kommt ein Sicherheitsaspekt: Größere Mengen Kraftstoff im Auto erhöhen das Risiko bei Unfällen oder unsachgemäßem Transport.
Welche Strafen bei Verstößen drohen
Wer die erlaubten Mengen überschreitet und dies nicht anmeldet, muss mit Konsequenzen rechnen. Dann bleibt es nicht zwangsläufig bei einer Nachzahlung der Energiesteuer. Unter Umständen kann auch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden, wenn die Steuer in erheblichem Umfang verkürzt wird.
Das kann nicht nur teuer werden, sondern nach Angaben des Hauptzollamts im Ernstfall auch strafrechtliche Folgen haben. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich deshalb vorab informieren – oder auf zusätzliche Kanister verzichten. Wie häufig solche Verstöße vorkommen oder ob der Tanktourismus zuletzt zugenommen hat, kann der Zoll derzeit allerdings nicht beziffern. „Aktuelle Daten hierzu liegen nicht vor“, so Lochner.
Zollkontrollen: Worauf Autofahrer achten sollten
Der Zoll überwacht den grenzüberschreitenden Warenverkehr, um Abgaben zu erheben, Vorschriften durchzusetzen und Schmuggel zu bekämpfen. Dazu zählen auch Kontrollen von Kraftstoff. Diese erfolgen laut Hauptzollamt „risikoorientiert“.
Für Autofahrer bedeutet das: Wer aus Tschechien oder Österreich zurückkehrt, kann jederzeit kontrolliert werden. Entscheidend ist dann, ob die zulässigen Mengen eingehalten wurden und die geltenden Vorschriften beachtet worden sind. Auch die Sicherung und der Zustand von Kanistern können dabei eine Rolle spielen.
Wie viel Sprit man zu Hause lagern darf
Nicht nur bei der Einfuhr, auch bei der Lagerung von Kraftstoff zu Hause gelten klare Regeln. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland, darauf weist das Hauptzollamt hin.
In Bayern dürfen in Garagen bis zu 200 Liter Diesel, aber nur 20 Liter Benzin aufbewahrt werden. Die Behälter müssen dicht verschlossen und bruchsicher sein. Dieser Unterschied ist wichtig, weil Benzin als deutlich gefährlicher gilt und deshalb strengeren Vorschriften unterliegt. Wer größere Mengen lagern möchte, muss zusätzliche Sicherheitsvorgaben beachten.
Wie viel Alkohol, Zigaretten und Kaffee erlaubt sind
Viele verbinden den Tankstopp im Ausland mit weiteren Einkäufen. Auch dafür gelten feste Freimengen – vorausgesetzt, die Waren sind für den Eigenbedarf bestimmt und werden selbst transportiert. Das Hauptzollamt betont, dass die Produkte ausschließlich für private Zwecke bestimmt sein müssen.
Erlaubt sind unter anderem 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak. Bei Alkohol dürfen bis zu 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse, 60 Liter Schaumwein sowie 110 Liter Bier eingeführt werden. Für Kaffee gilt eine Freimenge von bis zu 10 Kilogramm, ebenso für kaffeehaltige Waren.