Kommunalwahl 2026: Was Wähler zur Stichwahl am Sonntag in Bayern wissen sollten

Von Annabell Frankenfeld · 17. März 2026 um 10:30

Nach der Kommunalwahl am 8. März 2026 findet am kommenden Sonntag, den 22. März, die Stichwahl in einigen Städten, Gemeinden und Landkreisen in Bayern statt. Unter anderem auch in Passau, Regensburg und München entscheidet sich, wer Oberbürgermeister wird. Hier lesen Sie, wie die Stichwahl funktioniert – und wie das mit der Briefwahl läuft.

Video ansehen

Die Stadträte, Gemeinderäte und Kreistage sind am 8. März bei der Kommunalwahl bereits gewählt worden. Auch so mancher Bürgermeisterposten ist bereits besetzt – aber nicht überall. Dort, wo ein Bürgermeister- oder Landratskandidat im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für sich gewinnen konnte, gibt es am 22. März eine Stichwahl in Bayern.

Lesen Sie dazu auch: Fünf Erkenntnisse aus den Kommunalwahlen 2026 in Bayern

Laut Bayerischem Innenministerium wird am Sonntag in 29 Landkreisen, 17 kreisfreien Städten und 82 Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern nochmal gewählt. Unter anderem entscheidet sich in Passau, Regensburg und München, wer neuer Oberbürgermeister wird.

Wie läuft die Stichwahl ab?

Anders als bei der Kommunalwahl am 8. März müssen die Wahlberechtigten diesmal nur ein Kreuz je Stimmzettel setzen. Bei der Stichwahl stehen je zwei Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrats zur Wahl.

Lesen Sie dazu auch: Diese Landrats- und Bürgermeisterkandidaten in Niederbayern müssen in die Stichwahl

Um für eines dieser Ämter gewählt zu werden, benötigt man mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Zur Stichwahl kommt es, wenn kein Kandidat im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit für sich gewinnen konnte. Diese ist bei einer Wahl zwischen zwei Kandidaten gegeben. Im recht unwahrscheinlichen Fall, dass beide Kandidaten gleich viele Stimmen bekommen und es demnach keinen Wahlsieger gibt, entscheidet das Los. Das ist in einer Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums zum Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz geregelt.

Was muss ich bei der Wahl im Wahllokal beachten?

Der Termin der Stichwahl ist der Sonntag, der 22. März 2026. Zwischen 8 und 18 Uhr kann man im Wahllokal seine Stimme abgeben, teilt das Bayerische Innenministerium mit. Zur Wahl sollte man einen gültigen Ausweis sowie idealerweise die Wahlbenachrichtigung mitbringen.

Wie beantrage ich die Unterlagen für die Briefwahl?

Per Briefwahl zu wählen ist auch bei der Stichwahl möglich. Die Wahlunterlagen dafür hat man bereits beim Briefwahl-Antrag zur Hauptwahl am 8. März beantragen können. Wer das gemacht hat, bekommt die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt, ohne vorher erneut einen Antrag oder ähnliches ausfüllen zu müssen.

Wer bei der ersten Wahl ins Wahllokal gegangen ist, zur Stichwahl aber per Briefwahl wählen möchte, kann das auch tun. Gleiches gilt, wenn man nur für die Hauptwahl die Briefwahlunterlagen beantragt hat, aber nicht für eine etwaige Stichwahl.

In solchen Fällen kann man die Briefwahlunterlagen nachträglich beantragen. Das kann man entweder persönlich beim Wahlamt machen oder aber schriftlich per Telefax, E-Mail oder postalisch. Dazu kann man auch das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen. Im Briefwahlantrag muss man seinen Vor- und Nachnamen, sein Geburtsdatum, seine vollständige Adresse und gegebenenfalls die Anschrift angeben, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen.

Welche Fristen gibt es zur Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen kann man bis Freitag, den 20. März, 15 Uhr, bei der jeweiligen Gemeinde beantragen, teilt das Bayerische Innenministerium mit. In „bestimmten Ausnahmefällen“ wie einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung kann man noch bis zum Wahltag selbst um 15 Uhr den Briefwahlantrag stellen.

Wenn man die Unterlagen per Post zugeschickt bekommen möchte, sollte man die anfallenden Bearbeitungs- und Postlaufzeiten beachten. Damit die Wahlunterlagen rechtzeitig bei den Wählerinnen und Wählern ankommen, sollten sie diese entsprechend früh beantragen. Die Gemeinden geben laut Innenministerium aber bekannt, bis wann die Anträge gestellt werden sollten, wenn die Unterlagen per Post verschickt werden. Im Zweifelsfall sollte man nachträglich beantragte Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abholen.

Bis wann sollte man die Briefwahlunterlagen abschicken oder abgeben?

Die Wählerinnen und Wähler müssen dafür sorgen, dass ihre ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig beim Wahlamt eingehen. Wer sie postalisch zurück an die Gemeinde schickt, sollte den Briefumschlag spätestens am Donnerstag vor der Wahl abschicken, schreibt das Bayerische Innenministerium.

Im Zweifelsfall sollte man den Umschlag persönlich in den Hausbriefkasten oder Fristenbriefkasten der Gemeinde einwerfen. Die Briefwahlunterlagen dürfen übrigens nicht in einem Abstimmungsraum abgegeben werden, da besondere Briefwahlvorstände für die Briefwahl zuständig sind.