Tödlicher Unfall in Traitsching: Enduro-Fahrer übersah Autokranstütze

Von Theresa Baumann · 4. März 2026 um 17:00

Gleich zu Beginn der letztjährigen Motorradsaison ereignete sich ein tragischer Unfall. Auf einer kleinen Verbindungsstraße der Gemeinde Traitsching (Landkreis Cham) verlor ein 61-Jähriger aus dem Landkreis Straubing-Bogen sein Leben. Er übersah wohl die Stütze eines parkenden Autokrans. Am Mittwoch musste sich der Fahrer des Autokrans vor dem Chamer Amtsgericht verantworten.

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Während der Angeklagte mit einem Anwohner in Traitsching eine Lieferung Pflastersteine ablud, blinkten auf dem Dach des Lastwagens und an der Vorderseite der Fahrzeugkabine orange Warnleuchten. Der Lastwagen parkte entgegen der Fahrtrichtung am Straßenrand. Eine schwarze Stütze des Autokrans reichte über die restliche Breite der Straße. Daran sei ebenfalls eine LED-Leuchte verbaut, die blinkte. Das ließ der Angeklagte großteils seinen Verteidiger mitteilen.

Polizistin konnte Unfallursache zunächst nicht erkennen

Der 58-Jährige auf der Anklagebank antwortete dem Richter Wolfgang Voit nur kurz. Nach der Frage, wie er heute mit dem Wissen lebe, an dem Tod eines Menschen Schuld zu sein, konnte er die Tränen nur schwer zurückhalten. Im Raum stand die Frage: Warum hat der Angeklagte die Unfallstelle nicht zusätzlich – etwa mit einem Warndreieck – abgesichert?

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Der Anwohner, der half, seine Lieferung Pflastersteine mit abzuladen, habe dem Angeklagten zunächst vorgeschlagen, den Autokran lieber im Hof zu parken, sagte er im Zeugenstand aus. Der habe gemeint, dass das platztechnisch nicht möglich sei. Deshalb blieb der Lastwagen an der Straße stehen. „Das habe ich ihm überlassen.“ Er bestätigte, dass die orangen Warnlichter während des gesamten Abladevorgangs geleuchtet hatten.

Es sind vorher mehrere Autos gekommen, die sind wieder umgedreht, weil die Stütze die gesamte Straße gesperrt hat.Angeklagter vor Gericht

Den Bereich weiter abzusichern, hat der Angeklagte nicht in Betracht gezogen, sagt er. „Es sind vorher mehrere Autos gekommen, die sind wieder umgedreht, weil die Stütze die gesamte Straße gesperrt hat.“ Dass die Stütze aus einer gewissen Perspektive eventuell nicht zu sehen sei, habe der Angeklagte laut seinem Verteidiger nicht in Betracht gezogen.

Eine Polizeibeamtin, die am 22. März 2025 vor Ort war, sagte vor Gericht aus, dass es ihr beim Eintreffen zunächst schwergefallen sei, die Unfallursache zu erkennen. Gerade lief die Reanimation des verunfallten Motorradfahrers. Sein Fahrzeug lag beinahe unbeschädigt im Graben. Erst als sie dem Unfallort näher kam, erkannte sie die schwarze Stütze, die quer über die Straße reichte. Aus weiterer Entfernung sei sie am dunklen Horizont nicht zu erkennen gewesen. Der Enduro-Fahrer traf die Stütze mit seinem Helm und wurde auf die Straße geschleudert.

Noch während des Einsatzes der Polizeibeamtin wurde die Reanimation des Enduro-Fahrers eingestellt. Er starb – wie ein Gerichtsmediziner später feststellte – an einem Aortenabriss. Weder bei dem Autokranfahrer noch bei dem Enduro-Fahrer stellten die Polizeibeamten beziehungsweise der Gerichtsmediziner einen Alkoholeinfluss fest.

Verteidiger: „Meinem Mandanten tut das wahnsinnig leid.“

Der Schock bei dem Lastwagenfahrer sitzt immer noch tief. Nach dem Unfall kündigte er seinen Job, wie er dem Richter mitteilte. Seinen Lastwagenführerschein hat er verbrannt. Sein Verteidiger richtet aus: „Meinem Mandanten tut das wahnsinnig leid Das geht ihm sehr nahe.“

Trotz seiner Einsicht hält die Staatsanwältin eine Geldstrafe nicht für angemessen. Sie plädiert auf eine siebenmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung und den Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund erheblicher Fahrlässigkeit.

Mit dieser Bürde muss er sowieso umgehen.Richter

Das sieht der Richter anders. Zwar hätte der Angeklagte den Bereich besser absichern müssen, allerdings habe der Angeklagte den Autokran nicht komplett fahrlässig abgestellt. „Es ist zwar so, dass der Motorradfahrer allein durch die orangen Warnleuchten vielleicht weniger Reaktionsaufforderung bekommt als der Autofahrer und deshalb nicht bremst, aber es ist nicht so, dass der Angeklagte seinen Lastwagen unbeleuchtet in der Nacht dorthin gestellt hat.“

Er ist der Ansicht, dass der Angeklagte durch die Tat allein bereits bestraft sei. „Mit dieser Bürde muss er sowieso umgehen.“ Er erteilt dem Angeklagten ein zweimonatiges Fahrverbot und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Euro.