Rötzer Gewerbegebiet B 22: Landratsamt erteilt wasserrechtliche Erlaubnis – endlich

„Es ist vollbracht!“ So könnte man angesichts des Martyriums um den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet an der B22 in Rötz rufen. Am Montag wurde nun endgültig die wasserrechtliche Erlaubnis durch das Landratsamt Cham erteilt.
Was war die Ausgangslage? Im Zuge der Planungen für das Schwarzenburgcenter auf dem betreffenden Grundstück im Gewerbegebiet an der B 22 und in dem dazu notwendigen Änderungsverfahren des bestehenden Bebauungsplanes ist deutlich geworden, dass hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Niederschlagswasserentwässerung des Gewerbegebietes noch dringender Handlungsbedarf besteht. Insbesondere liegt seitens des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg aus der zweiten Behördenbeteiligung eine negative Stellungnahme vor, in der auf das Fehlen einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Ableitung des Niederschlagswassers verwiesen wird. Die Stadt ist in der Pflicht, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Niederschlagswasserableitung zu schaffen und insbesondere die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Im bisherigen Bebauungsplan war diese Verpflichtung auf die Grundstückseigentümer des Gewerbegebiets abgewälzt.
Bei der Erschließung des Gewerbegebietes wurde in der Erschließungsstraße ein Regenwasserkanal verlegt. Dieser ist nicht an die Mischwasserkanalisation der Abwasseranlage Rötz angeschlossen, sondern läuft in einem Seitengraben der sogenannten „Winklmann-Spange“ (Kreisstraße CHA 35) aus. Im weiteren Verlauf wird das Wasser dann über das vorhandene Rohrsystem der Bundesstraße 22 (in der Zuständigkeit des Staatlichen Bauamtes Regensburg) in den Rötzbach abgeleitet. Erlaubnisse für diese Einleitung liegen weder seitens des Landkreises Cham (für den Seitengraben) noch seitens des Staatlichen Bauamtes für die Entwässerungsleitungen der Bundesstraße vor.
Der bestehende Kanal ist zu klein
Die Grundstücke Fl.Nr. 548/2 und 548/3 haben aufgrund der Geländeneigung keine Möglichkeit, an diesen neuen Regenwasserkanal anzuschließen. Entsprechende Anschlüsse sind deshalb nicht ins Grundstück gelegt worden. Lediglich das westlich gelegene Grundstück Fl.Nr. 548/1 wurde mit zwei Anschlüssen ausgestattet. Ein Anschluss dieses Grundstücks scheint möglich zu sein. Der im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets gebaute Regenwasserkanal ist allerdings nicht für eine Niederschlagswasserableitung aus den einzelnen Grundstücken geeignet, weil der Kanal mit einem Durchmesser von 250 Millimetern zu gering dimensioniert ist.

Zur Abwasserentsorgung wird im Bebauungsplan aus dem Jahr 2018 auf Folgendes hingewiesen: „Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem. Schmutzwasser wird über einen neu zu erstellenden Schmutzwasserkanal an das bestehende Kanalnetz angeschlossen und über die Kläranlage Rötz in die Schwarzach eingeleitet. Regenwasser wird über eine bestehende Grabenverrohrung mit gegebenenfalls erforderlicher Drosselung und Rückhaltung abgeleitet. Als Vorfluter dient der Rötzbach.“
Zum Niederschlagswasser enthält der Bebauungsplan den allgemeinen Hinweis: „Die gezielte Sammlung, Ableitung und Versickerung von Niederschlagswasser von befestigten Flächen in einem Baugebiet (in das Grundwasser bzw. die Einleitung in ein oberirdisches Gewässer) stellt unter Umständen eine Gewässerbenutzung dar, die durch das Landratsamt Cham (wasserrechtliches Verfahren) zu genehmigen ist.“
Es ist keine öffentliche Kanalleitung vorhanden, die das Niederschlagswasser aus den Gewerbegrundstücken aufnehmen und an den Vorfluter ableiten kann. Zudem wurde nicht festgelegt, in welchem Maße eine Drosselung und Rückhaltung vorzunehmen ist. Somit kann letztendlich eine ordnungsgemäße Ableitung zum Rötzbach nur durch eine neue Kanalleitung realisiert werden.
Auf einmal ging es doch ganz schnell
Das Verfahren zieht sich nun seit Juli 2017 hin. So richtig in die Gänge kam es nun erst wieder bei einer Besprechung am 1. Juli 2025 mit dem Investor Michael Winderl, dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg, dem Landratsamt Cham, dem Staatlichen Bauamt Cham und der Stadt Rötz. Winderl wies bei dieser Zusammenkunft auf die Dringlichkeit und einer zeitnahen Lösung hin.
Dann ging es laut Bürgermeister Dr. Spindler sehr schnell. Er fuhr viele Sachen direkt zu den Behörden, und auch da wurden die Anträge sehr schnell bearbeitet oder dementsprechend weitergeleitet. Das Ingenieurbüro Althammer leistete dazu die immense Vorarbeit innerhalb kürzester Zeit. Es musste ein Grundstück für das Rückhaltebecken angeschafft werden. Dies war durch einen Grundtausch möglich. Gestattungsanträge wurden gestellt und so kam es dann zur Unterzeichnung des Vertrages mit dem Staatlichem Bauamt zwecks Benutzung der Fläche B22 und mit dem Landkreis zur Benutzung der Fläche Cha36.
Bauauftrag an Firma Engelbert Weber aus Wald-Siegenstein vergeben
Am 2. Februar wurde der Bauauftrag an die Firma Engelbert Weber aus Wald-Siegenstein vergeben. Das Bauwerk hat ein Volumen von 355 000 Euro für das Rückhaltebecken und der Entwässerung. Es kommen noch der Grunderwerb und die Planungskosten hinzu. Es sind nun also die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet an der B22 endgültig genehmigt.
Der Baubeginn des Beckens soll Mitte März erfolgen und Ende Mai fertiggestellt sein. Investor Winderl will gleichzeitig die Eingabeplanung im 2. Quartal 2026 aufsetzen und einreichen. Parallel dazu laufen projektseitig die letzten planungs- und abstimmungsbezogenen Schritte sowie die Auswertung der Bauangebote. Also „Auf geht’s“ könnte man nun endlich sagen für das Gewerbegebiet an der B22 in Rötz.