Geblitzt in Österreich oder Tschechien: Welche Regeln im benachbarten Ausland gelten

Von Oliver Wilbers · 5. Juni 2026 um 03:00

Wer im Urlaub geblitzt wird, weiß oft nicht sofort, welche Strafen ihm jetzt drohen. Die Mediengruppe Bayern hat sich die Bußgelder in Österreich, der Schweiz und Tschechien genauer angesehen.

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Bis zu 7500 Euro Strafe in Österreich

Anders als in Deutschland gibt es laut ADAC in Österreich keinen Bußgeldkatalog mit festen Sätzen. Stattdessen regelt das österreichische Gesetz nur die Höchststrafen. Diese sind in der Höhe ähnlich zu den deutschen Strafen, so gibt es bei einer Tempoüberschreitung von 20 km/h ein Bußgeld ab 30 Euro. Wer über 50 km/h zu schnell unterwegs ist, den kann eine Strafe von bis zu 7500 Euro erwarten. Die zulässigen Geschwindigkeiten sind wie in Deutschland, lediglich auf der Autobahn gibt es ein Tempolimit bei 130 km/h. Wie Alexander Römer, Unternehmenssprecher des ADAC, mitteilt, wird in Österreich von hinten geblitzt.

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Außerdem gibt es in Österreich eine sogenannte Anonymverfügung, bei der die Polizei direkt vor Ort eine Strafe verteilen kann. Dabei wird nicht der Fahrer ermittelt, sondern der Halter des Fahrzeugs belangt. Dieses Verfahren greift laut ADAC bei Geldbußen bis maximal 365 Euro. Der Halter des Fahrzeugs kann die Strafe zahlen, ohne den tatsächlichen Fahrer zu benennen.

Wird die Strafe nicht bezahlt, wird eine Strafverfügung gestellt. Diese ist im Normalfall teurer als die ursprüngliche Strafe.

Im März 2024 führte der deutsche Nachbar auch ein, dass Fahrzeuge bei besonders schweren Verstößen sofort beschlagnahmt werden können. Nach Informationen des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur sollen damit „extreme Raser“ bestraft und die Allgemeinheit geschützt werden.

Vestöße in der Schweiz besonders teuer

Wen es in der Schweiz schonmal erwischt hat, der weiß, dass es schnell richtig teuer wird. Schon ab einer Überschreitung von 20 km/h werden 190 Euro fällig, bestätigt Alexander Römer. Innerorts führt ein solcher Verstoß sogar schon zu einer Anzeige, wie von der Website der Schweizer Eidgenossenschaft zu entnehmen ist. Bei über 25 km/h, egal ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn, gibt es immer eine Anzeige.

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt auf der Autobahn bei 120 km/h, auf Autostraßen bei 100 km/h und auf Haupt- und Nebenstraßen außerorts bei 80 km/h. Innerorts ist maximal Tempo 50 erlaubt. Wie Alexander Römer berichtet, wird genauso wie in Deutschland von vorne geblitzt.

Kommt es in der Schweiz zu einer Anzeige, liegt die Geldstrafe laut Eidgenossenschaft bei mindestens 400 Franken (437 Euro). Sollte die Strafe deutlich höher ausfallen, werden die finanziellen Verhältnisse des Fahrers in das Strafmaß miteinbezogen. Auch in der Schweiz kann das Auto eingezogen und verkauft oder verschrottet werden.

Neue Blitzer-Gesetze in Tschechien

In Tschechien Bayern gelten seit Januar 2024 strengere Regeln. Wer dort nun mit 50 km/h außerorts bzw. 40 km/h innerorts zu schnell unterwegs ist, der muss sich auf ein ordentliches Bußgeld von bis zu 25.000 tschechischen Kronen (1000 Euro) einstellen. Damit liegt die Strafe nun fast fünfmal höher als noch vor der Gesetzesänderung.

Seit 2024 wurde im gleichen Zug auch die Höchstgeschwindigkeit auf modernisierten Autobahnabschnitten erhöht. Statt 130 km/h sind nun teilweise 150 km/h erlaubt. Entsprechend wird von Seiten des ADAC darauf hingewiesen, dass die Beschilderung immer im Blick behalten werden sollte.

Geblitzt wird in Tschechien von vorne und von hinten, bestätigt Alexander Römer. Die Bußgelder bei einer Überschreitung von 20 km/h starten genauso wie in Deutschland bei 60 Euro.

Keine Punkte in Flensburg

Wer sich Sorgen macht, dass ein Blitzer im Ausland für Punkte in Flensburg sorgt, der kann sich beruhigen. Alexander Römer: „Es können lediglich Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden.“ Allerdings können sich Verkehrsteilnehmer Punkte im Register des jeweiligen Landes einfangen, wenn dort ein solches Verfahren unterhalten wird.

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Geregelt ist die Vollstreckung der Bußgelder über ein EU-Abkommen. „Das bedeutet, dass aus jedem EU-Land im jeweiligen Wohnsitzland ein Bußgeld vollstreckt werden kann. Möglich ist dies bei Bußgeldern ab 70 Euro.“ Zwischen Deutschland und Österreich besteht ein zusätzliches Abkommen, welches die Vollstreckung schon ab 25 Euro möglich macht. Das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz greift ab 70 Euro bzw. 80 Franken, so Römer.

Regeln des jeweiligen Landes gelten

Wer auf den Straßen im Ausland unterwegs ist, der muss sich auch an die dortigen Regeln halten. Entsprechend gelten laut Römer auch immer die einhergehenden Sanktionen des jeweiligen Landes. Wer im Ausland zu schnell unterwegs ist, kann nicht nach deutschem Gesetz bestraft werden.

Übrigens sind die Standorte der Blitzer nicht in ganz Europa „geheim“. Wie Römer schreibt, müssen diese zum Beispiel in Italien vorab per Beschilderung angekündigt werden.