Von Radarfalle geblitzt: Lohnt sich ein Einspruch gegen den Strafzettel?

Dass es niemanden freut, wenn ein Blitzerfoto im Briefkasten liegt, ist klar. Noch ärgerlicher ist es, wenn man selbst überzeugt ist, dass ein Fehler vorliegt und das Bußgeld eigentlich nicht gerechtfertigt ist. Die Mediengruppe Bayern hat beim ADAC nachgefragt, ob sich ein Einspruch lohnen kann.
Kann ich Einspruch gegen das Bußgeld einlegen?
Grundsätzlich kann gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden, das bestätigt Alexander Römer, Unternehmenssprecher des ADAC. Der Einspruch müsse bei der Bußgeldbehörde eingehen.
Bis wann muss der Einspruch erfolgen?
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, erhält in der Regel Hilfe dabei.
Kann sich ein Blitzer-Einspruch lohnen?
Wie Alexander Römer bestätigt, kann sich der Einspruch lohnen. Chancen habe ein Einspruch vor allem dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass zum vorgeworfenen Zeitpunkt das Fahrzeug nicht gefahren ist oder Angaben zum Vorwurf im Bußgeldbescheid fehlerhaft sind. Etwa bei Uhrzeit, Ort oder Messung.
Bringt ein Einspruch Risiken?
Lehnt die Behörde den Einspruch ab und wird er auch nicht zurückgezogen, landet der Fall vor Gericht. Gibt es dort keinen Freispruch, können weitere Kosten entstehen. „Gibt die Verwaltungsbehörde dem Einspruch nicht statt und nimmt man ihn nicht zurück, wird die Ermittlungsakte über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet, das dann einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung bestimmt. Durch diesen entstehen dann weitere Kosten, wenn am Ende kein Freispruch erfolgt“, warnt Römer.
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Muss ich einen geblitzten Verwandten verraten?
Da es gerade innerhalb von Familien gang und gäbe ist, dass das Auto von Fahrern genutzt wird, die nicht auf das Auto angemeldet sind, kommen immer wieder Rätsel auf. Auf die Frage, ob ich einen Verwandten verraten muss, wenn dieser mit meinem Auto gefahren ist, sagt Römer: „Die eigenen personenbezogenen Daten müssen bestätigt und richtig angegeben werden. Zu nahen Verwandten muss man sich nicht äußern.“ Grundsätzlich müsse man den Fahrer des Fahrzeugs nicht benennen, riskiere dabei aber im Zweifel die Auflage eines Fahrtenbuches.
Was sollte ich auf keinen Fall tun?
Gerade in Hinsicht auf den Blitzermarathon könnte jemand auch auf die Idee kommen, einen Blitzer mit einer Mülltonne oder Ähnlichem abzudecken oder sogar das eigene Kennzeichen unkenntlich zu machen. Davon rät der ADAC aber deutlich ab: „Wer den Blitzer abklebt, kann sich wegen Sachbeschädigung bzw. der Störung öffentlicher Betriebe in Form der Sicherheit dienender Anlagen strafbar machen. Dann drohen Geld und sogar Freiheitsstrafen.“