Obacht bei der Fahrt nach Österreich: Strafen für Vignetten-Fehler fast verdoppelt

Von Christoph Eberle · 25. Januar 2026 um 15:24

Obacht bei der Fahrt nach Österreich: Wer beispielsweise aus lauter Vorfreude auf den Skiurlaub die Vignette komplett vergisst oder einen Fehler macht, zahlt seit dem Jahreswechsel fast doppelt so hohe Strafen.

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Nach der üppigen Preiserhöhung im Jahr 2025 um 7,7 Prozent für die Vignette hat die österreichische Autobahnen- und Schnellstrassen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (Asfinag) zum Jahreswechsel erneut an der Preisschraube gedreht. Die Tarife werden laut Asfinag „jährlich an den harmonisierten Verbraucherpreisindex angepasst und für 2026 um 2,9 Prozent angehoben“. Fast doppelt so hoch wurden unterdessen die Strafen für „Pickerl-Sünder“.

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Wird man ohne oder mit ungültiger Vignette erwischt, wird eine sogenannte Ersatzmaut als Strafe fällig. Diese kostet seit dem Jahreswechsel bei Autos und Wohnmobilen unter 3,5 Tonnen 200 Euro statt bislang 120 Euro. Motorradfahrer zahlen 100 Euro statt bislang 65 Euro. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und Busse gelten bei der sogenannten GO-Maut teils noch höhere Strafen, die von mehreren Faktoren abhängig sind.

Die Ersatzmaut kann dabei gleich vor Ort bar oder mit gängigen Kreditkarten bezahlt werden. Das ist laut dem Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC) auch empfehlenswert. Wer nicht sofort bezahlt, müsse mit Geldstrafen von 300 Euro bis hin zu 3000 Euro rechnen. Dabei ist es grundsätzlich egal, ob man gar keine Vignette gekauft oder einfach nur einen Fehler gemacht hat.

Pickerl ist kein Steckerl: Das sind mögliche Fehler bei der Vignette

• Frei nach dem Motto „Ein Pickerl ist kein Steckerl“ gehört die Klebevignette tatsächlich aufgeklebt und darf nicht einfach nur in eine Halterung eingesteckt werden. Einzige Ausnahmen sind laut Asfinag Probefahrten und Fahrzeugüberführungen mit entsprechendem Kennzeichen.

• Auch eine im Handschuhfach mitgeführte Vignette ist laut Asfinag ungültig.

• Die Vignette muss außerhalb des Tönungsstreifens geklebt werden.

• Sie muss vollständig und ohne zusätzliche Hilfsmittel an der Innenseite der Windschutzscheibe geklebt werden.

• Die Vignette darf nicht beschädigt sein.

• Bei Motorrädern darf die Vignette nicht auf leicht auswechselbaren Teilen wie einem Koffer oder einer Seitentasche aufgeklebt werden.

• Auch eine nicht gelochte Klebevignette ist ungültig.

• Die Vignette muss zum Fahrzeugtyp passen – es gibt sie für einspurige Fahrzeuge (Motorräder) und für mehrspurige Fahrzeuge (Autos und Wohnmobile).

• Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse – also beispielsweise schwereren Wohnmobilen – gilt die Vignette nicht. Stattdessen muss man sich vor Fahrtantritt eine sogenannte GO-Box für eine fahrleistungsabhängige Maut kaufen.

• Neben Autobahnen sind auch einige Schnellstraßen vignettenpflichtig.

• Bei digitalen Vignetten unbedingt darauf achten, dass das Kennzeichen korrekt eingegeben wird und auch der Zulassungsstaat richtig ausgewählt wurde.

• Achtung auch beim Gültigkeitsbeginn der digitalen Vignette: Dieser muss zum einen richtig ausgewählt werden, zum anderen gilt laut Asfinag für Zwei-Monats- und Jahresvignetten eine 18-Tage-Frist zum Konsumentenschutz. Erst nach Ablauf dieser Frist – in welcher der Online-Kauf rückgängig gemacht werden kann – ist die Vignette gültig.

Laut ADAC ist beim Vignettenkauf im Internet Vorsicht geboten: Neben dem offiziellen Asfinag-Mautshop gibt es auch weitere Anbieter wie Automobilclubs, welche die Vignette vertreiben. Doch auch Betrüger betreiben angebliche „Vignetten-Shops“ – wer dort kauft, ist nicht nur sein Geld los, sondern es droht bei der Fahrt nach Österreich auch die Ersatzmaut.

So kontrolliert die Asfinag, ob man eine gültige Vignette hat

Dass Verkehrsteilnehmer auch eine gültige Vignette haben, wird laut Asfinag zum einen durch persönliche Kontrollen des Service- und Kontrollmanagement (SKM), zum anderen durch technische Hilfsmittel kontrolliert.

• Rund 100 SKM-Mitarbeiter sind österreichweit unterwegs und führen Mautkontrollen auf Autobahnen und Schnellstraßen durch.

• Zudem sind laut Asfinag 40 Kamerasysteme in Verwendung. Die mobilen Anlagen werden regelmäßig an wechselnden Standorten eingesetzt. Das „elektronische Auge“ scannt dabei die Windschutzscheibe auf vorhandene Klebevignetten und zusätzlich das Kennzeichen, ob auf dieses gegebenenfalls eine digitale Vignette hinterlegt ist.

Laut Asfinag-Angaben wurden zuletzt unter hundert kontrollierten Fahrzeugen im Schnitt zwei Beanstandungen registriert. 98 Prozent aller Fahrer würden dementsprechend die Maut vorschriftsgemäß entrichten.

Das Pickerl heißt in Österreich gar nicht Pickerl

Die Klebevignette wurde im Jahr 1997 eingeführt. Der Begriff „Pickerl“ wird in Bayern eigentlich falsch verwendet. Denn der Österreicher benutzt den Ausdruck für die Kfz-Begutachtungsplakette (bei uns TÜV-Plakette) – sogar auf der offiziellen Internetseite des Verkehrsministeriums ist dort vom Pickerl die Rede. Die Vignette wiederum heißt im Alpenland einfach nur Vignette, beziehungsweise in Mundart „Winjettn“ ausgesprochen.