„Wohnpark am Miesberg“: Großprojekt in Schwarzenfeld tritt auf der Stelle

Von Josef Schaller · 22. Januar 2026 um 17:00

Bei der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Marktgemeinde Schwarzenfeld standen am Mittwoch zwei große Bauvorhaben auf der Tagesordnung: eine Bauvoranfrage für den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit zwölf Wohneinheiten auf einem Geländeabschnitt „Am langen Graben“ sowie die Bauleitplanung für den „Wohnpark am Miesberg“. Letzterer wurde ohne Beschluss auf Wiedervorlage geschoben.

Auf dem Areal zwischen Nabburger Straße, Anton-Bruckner-Weg bzw. Schubertstraße und der Bahnlinie will die Unternehmensgruppe Weigl aus Schwandorf für den „Wohnpark am Miesberg“ fünf Mehrfamilienhäuser mit insgesamt rund 50 Wohneinheiten – von Ein- bis Vierzimmer-Wohnungen – und zwei Tiefgaragen errichten. Im Dezember 2023 hatte der Marktrat mit 15:3-Stimmen der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Projekt zugestimmt. Im Dezember 2025 befasste sich das Gremium dann erneut mit dem „Wohnpark am Miesberg“ und stellte erheblichen Klärungsbedarf bei dem Projekt fest. Deshalb wurde es zur weiteren Beratung an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen.

Vorhabenträger Maximilian Weigl, der das Projekt im Marktrat schon einmal vorgestellt hatte, und Architekt Christian Seidl standen den Ausschussmitgliedern erneut Rede und Antwort. Gegenüber den ursprünglichen Plänen sei inzwischen einiges angepasst worden, betonte Weigl. Zwei Gebäude seien um ein Vollgeschoss reduziert worden. Die Gebäudehöhe betrage hier nun 9,25 Meter. Die anderen drei Gebäude seien um einen halben Meter auf zwölf Meter Höhe reduziert worden. Zudem seien die Tiefen der Abstandsflächen über das gesetzlich geforderte Mindestmaß erweitert worden. Die Tiefgaragenausfahrten seien leicht versetzt worden.

Maximum an Änderungen ist für Unternehmer erreicht

Gleichzeitig wies Weigl darauf hin, dass er mit diesen Änderungen seine Kompromissbereitschaft bewiesen habe. Er sei jemand, der immer das Gespräch und den Dialog suche, so der Vorhabenträger. Gleichzeitig betonte er, mit diesem Entgegenkommen sei das Maximum erreicht, das aus seiner Sicht möglich sei. Ansonsten sei das Bauvorhaben nicht mehr wirtschaftlich.

Einwände der Ausschussmitglieder gab es trotzdem noch zur Genüge. Beanstandet wurde unter anderem weiterhin die Gebäudehöhe von zwölf Metern, die Verkehrssituation bei der Grundstücksausfahrt sowie mögliche Probleme bei Starkregenereignissen, da der Kanal in diesem Bereich in solchen Fällen sowieso schon überlastet sei. Auch eine Abänderung bei der Lärmschutzwand zur Bahnlinie hin wurde angeregt.

Laut Weigl soll der Verkehr auf zwei Straßen (Nabburger Straße und Anton-Bruckner-Weg) verteilt werden. Das Problem einer möglichen Verkehrsstauung auf den Straßen sehe er nicht. „Sollte noch einmal ein Stockwerk weg müssen, können Tiefgaragen aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr realisiert werden. Das hätte zur Folge, dass es aufgrund der dann notwendigen größeren Anzahl an Stellflächen mehr Oberflächenversiegelung geben würde“, so Weigl.

Blick von der Böttgerstraße auf das Baugrundstück, das sich unmittelbar neben den Bahngleisen befindet. - Foto: sks

Ein Bauausschuss-Mitglied forderte zudem eine Abänderung im Text des Bebauungsplans. Aus seiner Sicht sollte der Satz „Altlasten sind nicht bekannt“ gestrichen und ersetzt werden durch die Angabe „Altlasten können nicht ausgeschlossen werden“. Hintergrund seien Aussagen, dass es auf dem Gelände einst eine Deponie gegeben haben soll. Weigl verwies auf die zuständigen Behörden, denen darüber nichts bekannt sei. Außerdem würde bei Baubeginn sowieso ein Bodengutachten erstellt, wie Bürgermeister Peter Neumeier (ÜPW) betonte. Eine Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an den Marktrat gab es schließlich nicht. Stattdessen will in einigen Wochen der Bauausschuss erneut über den „Wohnpark am Miesberg“ beraten.

Bauturbo macht Vorhaben „Am langen Graben“ möglich

Einig waren sich die Ausschussmitglieder dagegen bei der Bauvoranfrage für drei Mehrfamilienhäuser mit zwölf Wohneinheiten „Am langen Graben“. Das Grundstück wird aktuell als landwirtschaftliche Fläche genutzt und ist nicht erschlossen. Dem Projekt wurde die Zustimmung unter der Bedingung erteilt, dass eine Sondervereinbarung sowie ein Vertrag für die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Zufahrt, der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung geschlossen werde.

Bisher wäre dieses Bauvorhaben planungsrechtlich nicht zulässig gewesen, wie Dionys Bartmann, Fachmann für Baurecht, erklärte. Mit Einführung des Bauturbos, ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, könnten Abweichungen von den bauplanrechtlichen Vorschriften zugelassen werden. Es obliege schließlich der Gemeinde, unter der Bedingung des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrags, eine Zustimmung zu erteilen. Da auch eine straßenbauliche Erschließung des Grundstücks derzeit nicht vorhanden sei, sollen die Bauträger diese auf eigene Kosten gewährleisten und den Straßenabschnitt anschließend der Marktgemeinde übereignen, so der Vorschlag des Bürgermeisters.